Beiträge von ck-pku

    Hallo butterblume,

    schön, auf diesem Wege wieder von Dir zu hören... :)

    Also, das von Dir geschilderte Problem wird m.E. zum einen durch die Kodierrichtlinie PP014a ("Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden") der DKR-Psych 2011/2012 als auch zum anderen durch die Beschreibung der anzuwendenden Verfahren in den einzelnen Komplexkodes 9-60x und 9-61x aufgelöst.

    PP014a: "Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt (siehe Beispiel 1). Sie wurden aus diesem Grunde auch nicht in den OPS aufgenommen. Diese sollen auch nicht mit den Resteklassen „Andere ...“ verschlüsselt werden. (z.B. Visite...)
    Es handelt sich also um Standardmaßnahmen bei bestimmten Diagnosen und Prozeduren, deren gesonderte Kodierung deshalb nicht erforderlich ist.
    Verfahren, die sich bei der Entwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems doch als gruppierungsrelevant herausstellen sollten, werden im Rahmen der Pflege des OPS und der Kodierrichtlinien berücksichtigt."

    Verfahrensbeschreibung Psych-Komplexkodes 9-60x ("Die psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.B. Visite) und die somatische und psychiatrische Grundpflege.") und 9-61x ("Die psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.B. Visiten) und die somatische und psychiatrische Grundpflege.")

    Ich würde dass in den o.g. Komplexkodes genannte Wort "umfasst" zum besseren Verständnis virtuell durch das Wort "bereits" (i.S.v. "beinhaltet") ergänzen.

    Man denke auch an den Grundsatz, dass bei Unklarheiten zwischen dem OPS und den DKR-Psych die letztgenannten Vorrang geniessen: "Für den Fall, dass zwischen den Hinweisen zur Benutzung der ICD-10-GM bzw. des OPS und den Kodierrichtlinien Widersprüche bestehen, haben die Kodierrichtlinien Vorrang." (Einleitung, S. III)

    Also sollten standardisierte Grundpflegeleistungen nicht kodiert werden, auch wenn sie wenigstens 25 Minuten dauern.

    Liebe Grüße aus der Lüneburger Heide,

    ck-pku

    Hallo,

    der BFLK-Landesvorsitzender NRW, Matthias Krake, informiert, "dass der Gesundheitsausschuss an 9.11. ein Verbot von Videoüberwachungen in psychiatrischen Einrichtungen in ... (NRW - d.V.) beschlossen hat. Dem FDP-Antrag schlossen sich die Fraktionen von SPD, Grüne und Die Linke an. Die CDU lehnte ab (-> s.a. http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48…Psychiatrie.htm - d.V.).
    Im Sommer hatte sich die BFLK NRW in einer öffentlichen Anhörung im Landtag zum Thema eingebracht und auch eine Stellungsnahme veröffentlich (s. auch Homepage http://www.bflk.de/doku/nw/30%2C29%2C31%2C35)."

    Die vorherige Stellungnahme des BFLK e.V. zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration am 22. Juni 2011 finden sie hier.

    Also wird Videoüberwachung zumindest in NRW (und Niedersachsen -> s.o.) nicht als besondere Sicherungsmaßnahme Anwendung finden können.

    MfG,

    ck-pku

    @ Money-penny:

    Hinzufügen möchte ich jedoch noch die auch weiterhin nicht überarbeitete PsychPV aus den 90iger Jahren
    (Man hört zwar immer, dass die wohl "fallen" wird, aber definitiv gibt es wohl noch keine Aussage hierzu...)

    Doch, seit dem Referentenentwurf des BMG vom 07.11.2011 wird gem. Artikel 7 die Psychiatrie-Personalverordnung zum 01.01.2017 (Beginn Konvergenzphase) aufgehoben, so dieser Entwurf dann auch Gesetz wird!

    Gruß,

    ck-pku

    Hallo,

    seit 3 Tagen ist der Referentenentwurf zum Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Bearbeitungsstand: 07.11.2011, 15:18 Uhr) in vieler Munde.

    Viele Änderungen stehen ins Haus, die bisher in dem "Eckpunktepapier" des BMG vom 31.08.2011 so noch keinen Niederschlag gefunden haben, z.B. die Aufhebung der Psych-PV mit Beginn der Konvergenzphase zum 1. Januar 2017.

    Da dieser bisher hier im Forum noch nicht zur Verfügung gestellt wurde, möchte ich dies nun hiermit nachholen (s. Anhang).

    Viel "Spaß" mit der "Wochenendlektüre"! :S

    MfG,

    ck-pku