Hallo liebes Forum,
ich habe hier auch einen MDK-Fall vorliegen: Aufnahme aus anderem Krankenhaus zur geriatrischen Komplexbehandlung. Patient litt an hochgradiger Aortenklappeninsuffizienz, wurde mit einer Bioklappe versorgt.
Unsere HD I35.1 (Aotenklappeninsuff.). Der MDK will die I50.9 mit der Begründung, sie habe jetzt im Vordergrund gestanden, die AO-KLappeninsuff. sei ja bereits korrigiert worden.
Wie kann man dagegen argumentieren, oder sehen Sie das auch wie der MDK?
Ratlose Grüße und Danke! Elodie
Beiträge von Elodie
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Vielen Dank Medman2! Viele Grüße Elodie
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Hallo Medman 2,
dann entfällt aber sicher die Kodierung einer Pfannenboden-oder Pfannendachplastik?
Viele Grüße Elodie -
Guten Morgen liebes Forum,
in diesem Fall wurde ein großer kranio-dorsaler Pfannendefekt mit einem Tantal wedge versorgt, das mit 3 Schrauben fixiert wird. Dann Einzementieren einer Lubinus-Schnapppfanne. Ist das ein metallischer Knochenersatz am Becken (5-785.4d)?Vielen Dank! Elodie
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Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Mit freundlichem Gruß Elodie
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Hallo Medman2,
Ihre letzte Frage hat der MDK überhaupt nicht angesprochen, aber so wie die Dinge liegen, ist hier von einem Zusammenhang auszugehen.
Es wäre jetzt noch interessant, warum Ihrer Meinung nach die Nebendiagnosendefinition nicht zur Anwendung kommt. Das muss ich ja in einer erneuten Stellungnahme darlegen. Ansonsten denke ich wirklich darüber nach, dass unser Haus den Fall einklagt. Viele Grüße Elodie -
Hallo,liebes Forum,
ich hänge meinen Fall hier mal dran, weil Herr Selter kurz zuvor die Kodierrichtlinie anspricht, um die es mir geht:
In unserem Fall wird bei einer Patientin ein neurogener Spitzfuß operiert, der zurückgeht auf eine infantile Zerebralparese. Kodiert habe ich den Spitzfuß als HD, mit der G80.9 (Infant. Cerebralparese) als ND. Diese Diagnose soll gestrichen werden (warum wohl??) mit dem Argument, dass das Pat.management nicht beeinflusst wurde. Ich zitierte oben angeführte Kodierrichtlinie D002, woraufhin der MDK argumentiert, diese greife nicht, sondern die DKR D003L (also erhöhter Aufwand therapeutisch, diagn. etc.). Explizit geht der erhöhte Aufwand aus den Unterlagen nicht hervor- müsste er das?
Ratlose Grüße Elodie -
Oh,oh,
da hab ich mich verguckt- natürlich ist die Gelenkschnapp-Pfanne mit 5-820.7 zu kodieren. Dieser Kode ist also nur dazu da, die Pfanne aus dem 5-821.25 genauer zu beschreiben? Viele Grüße Elodie -
Guten Tag liebes Forum,
ist folgende Kodierung korrekt? Wechsel von Allofit-Pfanne auf zem. Lubinus-Schnapppfanne mit Kopfwechsel: 5-821.25 (Wechsel einer Gelenkpfannenprothese in Gelenkpfannenprothese, zem. oder n.n.bez., mit Wechsel des Aufsteckkopfe) plus 5-820.51 (Gelenk-Schnapppfanne zem.)? Die 5-820.51 beschreibt also damit nur genauer die neue Pfanne? Mir ist der Sinn dieses Codes nicht so richtig klar. Einen Wechsel-Code für die Gelenk-Schnapppfanne gibt es auch nicht...Kann mich jemand aufklären?
Mit freundlichen Grüßen und danke Elodie -
Hallo, Forum und insbesondere Herr Selter,
gilt das von Ihnen Gesagte vom 10. Oktober 2012 auch für die von mir erwähnte Prothese aus Metall? Entschuldigung, wenn ich insistiere, aber es wird bei uns darüber nachgedacht, in einem strittigen Fall zu prozessieren...Vielen Dank und beste Grüße! Elodie
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Hallo, liebes Forum,
wie sieht es denn aus, wenn es sich bei der Interimsprothese um eine Prothese aus Metall handelt (hier: "Typ Link CCD 126 ° Stärke 3 Metallkopf 32 mm Länge M, mit Zement ummantelt," lt. OP-Bericht) ? Sollte hier auch nur der Abstandshalter (5-829.9) kodiert werden?Vielen Dank!