Beiträge von Lorelei2

    Guten Tag und ein super neues Jahr allen im Forum,

    ich möchte mich heute mit folgender Problematik an alle wenden.
    Die Behandlung eines diab. Fußsyndroms mit einem 6x4x2 cm großen Gangrän erfolgte mittels einem
    chirurgischem Wunddebridement ( Nekrosenentfernung) in Lokalanästhesie und einer VAC Anlage- beides nicht unter
    OP- Bedingungen.
    Kann man jetzt 8-190.20 Dauer der Sogbehandlung +
    5-896.1g Chirurgische Wundtoilette zusammen kodieren ?
    Der MDK- Gutachter ist bezüglich der chirurgischen Wundtoilette anderer Meinung - diese wäre nicht neben der VAC- Anlage zu verschlüsseln.
    Wo ist dies nachlesbar? Das Inkl. bei 5-896.- bezieht sich nur auf die Entfernung einer VAC mit gleichzeitigem Wunddebridement.
    Viele Grüße
    Lorelei2

    Guten Tag allen im Forum,

    wie kann man denn einen renalen Flüssigkeitsmangel der Niere verursacht durch eine
    zu hoch dosierte Diuretikagabe kodieren ?
    Die Kriterien für ein akutes Nierenversagen sind zwar erfüllt, aber die Niere kann ja nur nichts
    ausscheiden, da schon alles durch das Diuretikum "herausgepresst" wurde.
    Wie wird dieser Sachverhalt in anderen Kliniken gehandhabt ?

    Viele Grüße
    Lorelei2

    Guten Tag allen im Forum,

    wir haben Probleme mit einer Krankenkasse , welche Rechnungen aufgrund eines vom " falschen" Arzt
    ausgefüllten Einweisungsscheines ablehnen.
    Es betrifft Pat., welche sich in der Notfallambulanz vorstellen und mit einem ausgefüllten Einweisungsschein
    und einem Aufnahmetermin zur OP in 3 oder 4 Tagen erstmal wieder nach Hause gehen.
    Kommen diese dann zur stationären Aufnahme wird der Tag in der Notfallambulanz als vorstationär deklariert.
    Daher lehnt die Kasse die Bezahlung ab mit der Begründung , da es sich ja nicht um einen Notfall handelt muss der
    Einweisungsschein von einem Hausarzt/ Vertragsarzt ausgestellt sein.

    Diese Vorgehensweise wollen wir jetzt ändern, aber wie kann ich argumentieren um diese Fälle doch noch bezahlt zu bekommen ??

    Viele Grüße
    Lorelei2

    Hallo Medmann2,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Im ICD steht unter D68.4 der Hinweis:
    Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 bzw. ZE2015-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
    Daher kann man eigentlich annehmen, das die U69.1- Kodes nur bei Abrechnung von Zusatzentgelten anzugeben sind.

    Auf der anderen Seite haben Sie natürlich recht, dass die Kodierrichtlinien in der Hierachie ausschlaggebend sind.

    Nicht ganz überzeugte Grüße
    Lorelei2

    Guten Tag allen im Forum,

    ich benötige Ihre Meinung/ Hilfe bei folgendem Problem.
    Eine große Krankenkasse lehnt per DTA die Annahme der Rechnungen für alle Fälle ab,
    bei denen die Nebendiagnose D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren
    ohne die Sekundärkodes U69.11! Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung bzw.
    U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung kodiert sind.
    Da dies aber alles Fälle sind, die kein Zusatzentgelt auslösen (weil der erniedrigte Quickwert
    mittels Gabe von Konakion oder 1200 IE PPSB angehoben wird), sehen wir die
    Nichtkodierung analog der Hinweise im Fallpauschalenkatalog als richtig an.
    Laut Nachfrage bei der Krankenkasse bestehen diese auf der Kodierung laut der Kodierrichtlinie D012i Mehrfachkodierung
    2. Hinweise zur Doppelklassifizierung: Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.

    Wer hat jetzt Recht ?

    Viele Grüße bei 31°
    Lorelei2

    Guten Tag allen im Forum,

    wer kann mir bitte bei folgendem Problem helfen.

    Pat. kommt wegen Batterieerschöpfung zum Batteriewechsel.

    Bei der Überprüfung wird festgestellt, das dieser seinen Zweikammerschrittmacher nicht mehr benötigt, und es erfolgt deshalb neben dem Batteriewechsel auch gleich die Umstellung auf einen Einkammerschrittmacher.

    Ist dies mit dem OPS für Systemumstellung korrekt abbgebildet, vor allem in Hinsicht auf das Ausfüllen des Qualitätsbogens, der für die Systemumstellung erstellt wird und nicht für den Batteriewechsel ????

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    Lorelei2

    Guten Tag allen im Forum,

    ich benötige bitte Hilfe bei der richtigen Kodierung einer Messerstichverletzung in den Oberbauch.

    Als OP- Prozedur wird von den Operateuren 5-541.0 Laparotomie und Eröffnung des Retroperitoneums : Explorative Laparotomie angegeben.

    Ist die HD S31.1 Offene Wunde der Bauchdecke treffend oder doch eher

    HD S36.83 Verletzung Retroperitoneum - dies führt aber in die

    DRG L09 D- Andere Eingriffe bei Erkrankungen der Harnorgane ????

    Mit freundlichen Grüßen

    Lorelei2