Guten Tag und ein super neues Jahr allen im Forum,
ich möchte mich heute mit folgender Problematik an alle wenden.
Die Behandlung eines diab. Fußsyndroms mit einem 6x4x2 cm großen Gangrän erfolgte mittels einem
chirurgischem Wunddebridement ( Nekrosenentfernung) in Lokalanästhesie und einer VAC Anlage- beides nicht unter
OP- Bedingungen.
Kann man jetzt 8-190.20 Dauer der Sogbehandlung +
5-896.1g Chirurgische Wundtoilette zusammen kodieren ?
Der MDK- Gutachter ist bezüglich der chirurgischen Wundtoilette anderer Meinung - diese wäre nicht neben der VAC- Anlage zu verschlüsseln.
Wo ist dies nachlesbar? Das Inkl. bei 5-896.- bezieht sich nur auf die Entfernung einer VAC mit gleichzeitigem Wunddebridement.
Viele Grüße
Lorelei2