Liebe Mitstreiter,
Ggf. ist die Frage hier nicht ganz passend, allerdings wollte ich kein neues Thema aufmachen.
Ich habe eine Frage zur Kodierung mittels OPS 5-789.b Stabilisierung
eines frakturgefährdeten Knochens. Bei uns wird dies seit kurzem am proximalen
Femur durchgeführt.
Kodierung bisher:
HD: M81.05
OP: 5-789.bf und 5-785.3f
DRG: I08F
Der OPS 5-789.b beinhaltet noch folgende Info: Das
verwendete Osteosynthesematerial ist gesondert zu kodieren (5-786 ff.) . Unter
OPS 5-786 sind allerlei mögliche Osteosyntheseverfahren aufgeführt, außer die
alleinige Augmentation mittels Knochenersatz.
Nun führen unsere Operateure bei frakturgefährdetem Femur
einen alleinigen keramischen Knochenersatz (resorbierbar) durch, woraufhin wir
den OPS: 5-785.3f kodieren.
Im Rahmen einer KK-Anfrage kam nun die Frage auf, ob aufgrund
der Info unter OPS: 5-786 Osteosyntheseverfahren, Die Verwendung von
resorbierbarem Osteosynthesematerial ist gesondert zu kodieren (5-931.1), der OPS
5-931.1 Resorbierbares Material, zu verwenden ist. Dann sähe die Kodierung so
aus:
Kodierwunsch KK:
HD: M81.05;
OP: 5-789.bf und 5-931.1
DRG: I08H
Wir denken mit unserer ursprünglichen Kodierung jedoch
richtig zu liegen - ohne dabei die höherwertige DRG im Auge zu haben. Kann jemand Schützenhilfe leisten?
Danke vorab und schönen Feierabend (30h Woche),
P. Heiser