Beiträge von Heiser.P

    Guten Tag,

    Unsere HNO nutzt ein voll- sowie ein teilimplantierbares Hypoglossusstimulationssystem. Für das vollimplantierbare System kodieren wir 5-059.c7 sowie 5-059.86. Das von Herrn Sommerhäuser erwähnte teilimplantierbare System kodieren wir mit 5-059.88 (nur 1x) + NUB (1x). Hatten dazu auch Rückfragen von KK-Seite und uns auf 5-059.88 geeinigt.

    Grüße aus der Hauptstadt,

    P. Heise

    Guten Tag in das Forum,

    Bzgl. meiner Frage oben sind wir ein Stück weiter gekommen, aber haben dafür mehr Fragezeichen. Frei nach Schlegel: „Je mehr man schon weiß, desto mehr hat man noch zu lernen.“

    Die NUB-Aufstellung zeigt, dass das Verfahren mit Status 1 (B, gem. 137c) bewertet wurde. Somit können wir – da meine Kollegin einen Antrag gestellt hat – ein Entgelt verhandeln. Allerdings wissen wir nicht, ob irgendeine andere Klinik bereits schon einmal einen NUB-Antrag zuvor gestellt hat. Das InEK weiß es selbst nicht vor dem Hintergrund des §137h – so interpretieren wir die Information (B) gem. §137c.

    Wie kommen wir jetzt an unser Geld für den extrakorporalen Stimulator?

    Danke für nützliche Hinweise,

    P.Heise

    Guten Tag,

    Ich habe mich jetzt etwas näher mit den InEK-Daten (§21-Daten aus G-DRG-Browser 2016_2017) beschäftigt.

    Liege ich richtig in der Annahme, dass die aufgezeigten Fälle (1.224) unter Fallzahl Normallieger in der F27A lediglich die 81,33% darstellen, welche als Normalliger ausgewiesen wurden? Um die Gesamtzahl der Fälle zu ermitteln, müsste ich nach die Fälle der Kurzlieger (mit 2,33%) sowie die Fälle der Langlieger (mit 16,35%) errechnen. Und stellt die dann ermittelte Gesamtfallzahl dann ungefähr die Anzahl der abgerechneten G-DRGs (in der Periode) dar?:saint:

    Danke für Unterstützung,

    P.Heiser

    Guten Tag,

    Ich muss das Thema SCS noch einmal aufgreifen. :sleeping: Da mit der Einführung eines neuen Kodes für die perkutane Implantation oder den perkutanen Wechsel einer permanenten Elektrode zur epiduralen Stimulation mit einem extrakorporalen Neurostimulator (5-039.39) nun anscheinend der oben erwähnte Neurostimulator (Stimwave?) explizit abgebildet werden kann.

    Unser Problem ist, dass dieser OPS kein ZE, wie bei den anderen bei uns gängigen Stimulatoren, auslöst. Die Prozeduren 5-039.39 und 8-631.5 ergeben nur die I19B. Ein ZE wird nicht ausgelöst. Damit wurde jedoch bisher der Stimulator finanziert. Und dieses Jahr? :/ Wie bekommen wir nun den Stimulator vergütet; hat jemand eine Idee?

    Danke für nützliche Hinweise,

    P.Heise

    Hallo,

    hat jemand hier ggf. erfolgreich ein NUB bzgl. Endo-Exo-Prothesen verhandelt und ist bereit diese zu teilen?8)

    Wir, d.h. meine Kollegin (fällt leider z.Z. länger aus), hat zwar entsprechende Unterlagen vorbereitet und unsere Klinik einen NUB Antrag eingereicht, aber (erfolgreich) verhandelt haben wir diesen noch nie. Einerseits die geringe Fallzahl, anderseits aber vor allem die von uns vorgelegten Kosten.

    Danke schon jetzt,

    P.Heise

    Guten Morgen,

    Vielen Dank für die Antworten und Anregungen.:thumbup:

    Es freut mich/ uns natürlich, wenn wir ursprünglich – wenn vielleicht auf Zufällig – richtig lagen. Die größere Herausforderung ist dies zur KK zu transportieren.:/

    Dennoch, vielen Dank und eine gute Woche,

    Ihr

    Frau P. Heise

    Guten Tag,

    Danke, Herr Breitmeier, der OPS 5-789.b verlangt aber die Angabe des verwendeten Osteosynthesematerials. Und dieser ist bei unseren Operateuren der resorbierbare, alloplastische Knochenersatz – sprich Zement.

    Der Umgang mit dem OPS 5-789.b ist uns neu, zielt aber allem Anschein darauf ab, einer proximalen OS-Fx vorzubeugen. Laut Anamnese lag keine Fraktur vor. Laut OP-Bericht wurde „eine Osteosynthese des frakturgefährdeten Bereichs am proximalen Femur vorgenommen. Dabei wurden nach Sondierung über eine Hohlnadel 15ml mit OSSURE LOEP augmentiert.“

    Nach Rücksprache mit den Operateuren wird in diesen Fällen immer nur spezieller Knochenzement appliziert.:rolleyes:

    Und nun? Bleiben wir doch bei unserer Kodierung:/:

    HD: M81.05

    OP: 5-789.bf und 5-785.3f

    Danke,

    P.Heiser


    Liebe Mitstreiter,

    Ggf. ist die Frage hier nicht ganz passend, allerdings wollte ich kein neues Thema aufmachen.

    Ich habe eine Frage zur Kodierung mittels OPS 5-789.b Stabilisierung eines frakturgefährdeten Knochens. Bei uns wird dies seit kurzem am proximalen Femur durchgeführt.

    Kodierung bisher:

    HD: M81.05

    OP: 5-789.bf und 5-785.3f

    DRG: I08F

    Der OPS 5-789.b beinhaltet noch folgende Info: Das verwendete Osteosynthesematerial ist gesondert zu kodieren (5-786 ff.) . Unter OPS 5-786 sind allerlei mögliche Osteosyntheseverfahren aufgeführt, außer die alleinige Augmentation mittels Knochenersatz.

    Nun führen unsere Operateure bei frakturgefährdetem Femur einen alleinigen keramischen Knochenersatz (resorbierbar) durch, woraufhin wir den OPS: 5-785.3f kodieren.

    Im Rahmen einer KK-Anfrage kam nun die Frage auf, ob aufgrund der Info unter OPS: 5-786 Osteosyntheseverfahren, Die Verwendung von resorbierbarem Osteosynthesematerial ist gesondert zu kodieren (5-931.1), der OPS 5-931.1 Resorbierbares Material, zu verwenden ist. Dann sähe die Kodierung so aus:

    Kodierwunsch KK:

    HD: M81.05;

    OP: 5-789.bf und 5-931.1

    DRG: I08H

    Wir denken mit unserer ursprünglichen Kodierung jedoch richtig zu liegen - ohne dabei die höherwertige DRG im Auge zu haben. Kann jemand Schützenhilfe leisten?

    Danke vorab und schönen Feierabend (30h Woche;)),

    P. Heiser

    Guten Tag,

    ein Praktikant der GF kam zu uns mit einer für uns nicht zu beantwortenden Frage.

    Gibt es eine öffentliche Quelle, welche die Anzahl der abgerechneten G-DRGs pro Jahr ausweist? :/ Es geht um die Anzahl der deutschlandweit abgerechneten G-DRGs, bspw. wie oft wurde 2016 die G-DRG B66D von Kliniken abgerechnet. Aus den Daten des G-DRG Browser ist dies nichts ersichtlich, oder?

    Danke für Anregungen und ggf. Quellen,

    P. Heiser

    Guten Abend Herr Dr. Selter,

    Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Laut Herstellter läuft ein NUB-Antrag.

    Da die Exoprothese erst nach dem Einbringen des Konnektors für die Endo-Exo-Prothese (zweiter Operationsschritt) für den Pat. indiv. angepasst werden kann und muss, gingen wir davon aus, dass die Prothese selbst als Hilfsmittel bereitgestellt wird.

    Liegen wir hier falsch? :/

    VLG,

    P. Heiser