Beiträge von F15.2
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Hallo,
ich kenne es durchaus unterschiedlich je nach Haus (Haus 1: nein / Haus 2: ab 10 Kopien / Haus 3: ab 50 Kopien).
VG
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"Der Patient hatte sich bereits eine zweite Meinung im auswärtigen Krankenhaus zugezogen."
Immer diese Meinungskrankheiten
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Moin,
aus meiner Sicht ist die "Entnahme von wenig Gewebe" anhand DKR P001f im therapeutischen OPS inbegriffen.
Ein wirklicher Mehraufwand ist auch nicht eindeutig erkennbar."Ebenso sind eingriffsverwandte diagnostische Maßnahmen nicht gesondert zu kodieren, wenn diese in derselben Sitzung durchgeführt werden und regelhaft Bestandteil der interventionell-therapeutischen Prozeduren sind und dies im OPS nicht anders geregelt ist"
VG
F15.2
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Moin,
hier sollten Sie erst einmal mit dem Operateur sprechen, ob er die Faszie auch wieder genäht hat i.r. des schichtweisen Wundverschlusses.
VG
F15.2
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Moin,
habe aktuell auch wieder eine Anforderungsflut in Amondis aus dem LE Portal zu bearbeiten, kann aber keine großartigen Verzögerungen feststellen. Auch eine Nichtabrufbarkeit aus dem LE Portal ist mir so noch nicht aufgefallen.
VG
F15.2
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Hi,
testen gerade die Funktion SE von 3M Kodip.
haben wir aktuell auch im Einsatz.
Die möglichen SE werden, so fern die entsprechende Spalte aktiviert ist, in der DRG Groupierung von 3M angezeigt.
Dann muss man sich nur noch durch die drölfzigtausend Vorschläge scrollen... je nach Diagnose durchaus aufwendig.
aber dann erfolgt die Übernahme der entsprechenden Klassifikationen zum ICD automatisiert.
Halbkomfortabel
VG
F15.2
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Hi,
Immer wieder bekommen wir Patient:innen zur Dialysebehandlung welche zum gleichen Zeitpunkt in einem anderen Krankenhaus stationär behandelt werden.
Sie erbringen hier doch dann Konsilleistungen/Verbringungsleistung für das stat. behandelnde Krankenhaus. Somit stellen Sie Ihre Leistung dem KH in Rechnung.
VG
F15.2
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Hallo Stratego,
aus der fehlenden Unterlagenübermittlung kann man durchaus die fehlende Mitwirkung des KH herauslesen, damit ist dann eigentlich auch ein Klageverfahren obsolet.
Zitat von PrüfvV § 9 Abs. 11Bei Verweigerung der Erörterung oder fehlender Mitwirkung durch das Krankenhaus
oder die Krankenkasse gilt die Abrechnungsstreitigkeit als erörtert im Sinne des
§ 17c Absatz 2b Satz 1 KHG.VG
F15.2
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Hallo,
aus meiner Sicht konstruieren Sie hierbei zu sehr.
Heilpädagogik ist mMn doch ein relativ klar definierter Begriff (s.a. Wikipedia - Heilpädagogik).
VG
F15.2