Beiträge von F15.2

    Hallo,

    Patient wird mit postoperativer Bewegungseinschränkung nach femoraler Derotationsosteomie aufgenommen-
    Wir führen eine Narkosemobilisation durch.

    Der Behandlungsbericht liest sich wie folgt:

    "In Rückenlagerung vorsichtige Mobilisation des Kniegelenkes. Eine volle Streckung ist problemlos erreichbar.
    Unter vorsichtiger Mobilisation gelingt eine sanfte Redression bis knapp 130° Beugung. Mehrfaches Durchbewegen des Gelenkes"


    Ich stehe gerade i-wie auf der Leitung welche/-r OPS dafür in Frage kommt. ?(


    Gruß,

    F15.2

    Mir sind mehrere Fälle bekannt in denen die M96.6 als ND angefragt wurde und immer konnten wir sie halten.

    Unsere Argumentation war, dass die Fraktur auf Grund z.B. eines Sturzes maßgeblich bedingt durch die Endoprothese ist. Somit ist die Kombination aus S als HD für die traumatische Genese und M96.6 zur näheren Lokalisationsbeschreibung und Verdeutlichung der Komplexität gerechtfertigt.

    In wie fern der (bayrische) MDK im "einfachsten Fall" einer periprothetischen Fraktur ohne relevante Nebendiagnosen und Entlassung nach 5-6 Tagen reagieren würde, kann ich nicht sagen, da wir in den meisten Fällen der periprothetischen Fraktur noch eine lange Liste an ND's haben die VWD-verlängernd und CCL-steigernd wirken.

    Ich werde morgen Mal in den MDK-Keller steigen und nach einem entsprechenden Urteil suchen.

    Grüße aus den Nebelbergen,
    F15.2

    PS: Es gibt auch manchen Hoffnungsschimmer bei den MDK-Prüfern ;)
    PPS: Wir haben hier auch den bayrischen MDK :rolleyes:;)

    Hallo,

    wir sind mit dem MDK so verblieben das traumatisch bedingte periprothetische Frakturen mit dem S-Schlüssel als HD und dem M96.6 als ND laufen können und der MDK es so akzeptiert.
    Vllt Mal mit ihrem MDK vor Ort abklären wie er dazu steht.

    Gruß
    F15.2

    Hallo DRG -Schnecke
    zu diesem Thema habe ich dieses hier gefunden: http://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…a-hoermann.pdf:
    L.G. Danio

    Hallo Danio und DRG-Schnecke,

    hier der funktionierende Link.

    Der Vorschlag erscheint sinnig, aber weshalb wird 5-059.x angebracht als einzige OPS-Möglichkeit.
    Bereits 2012 gab es den OPS 5-059.c.

    Das verwundert mich etwas. Im OPS findet sich kein expliziter Hinweistext welche Stimulatoren dort eingeordnet sind, somit würde auch der Inspire II unter .c fallen mMn.
    Die im Änderungsvorschlag angegeben Kosten für das Gerät stellen dann für mich aber auch die aktuelle Wirtschaftlichkeit der Operation in ein fragwürdiges Licht.
    Die medizinische Indikation ist eine andere Sache, die ich hier Mal ausklammere.

    Mal ganz simpel gerechnet:

    DRG-Erlös für DRG 901D: 6.862,89€ (mit LBFW von Bayern (3090,00€)) + ZE138: 7.521,32€
    = 14.384,21€
    - Gerätekosten (lt. Änderungsvorschlag): 14.350€
    = 34,21€

    Und da sind die Kosten für Personal, OP etc. noch nicht Mal mit abgezogen.

    :pinch: ;(

    Gruß
    F15.2

    Nunja,

    die Gerätekosten sind halt dem entsprechend auch ziemlich hoch (vermute ich), da bleibt vom ZE138 nicht mehr viel übrig.
    Wenn die Produktbeschreibung entsprechend passt, dann dürfte es da ja kein Problem geben.

    Nunja, den Firmen kann es ja auch einigermaßen egal sein. Wichtig ist, dass die kodierenden Fachkräfte wissen was sie kodieren haben.
    Tw. schon haarsträubende Kodiervorschläge der Firmen gehärt/gesehen.


    Triggert man hierbei eigentlich auch in eine Fehler-DRG?
    So geschieht es bei uns im Rahmen der Behandlung von Stuhlinkontinenz mit Sakralnervenstimulation öfters.

    Gruß
    F15.2