Liebe Medizincontrollerin,
ich stimme Herrn Stark eindeutig zu.
Wurde keine Maßnahme in Bezug auf die Herstellung normaler Gerinnungswerte durchgeführt kann auch keine Therapie über ein ZE geltend gemacht werden.
Chris
Liebe Medizincontrollerin,
ich stimme Herrn Stark eindeutig zu.
Wurde keine Maßnahme in Bezug auf die Herstellung normaler Gerinnungswerte durchgeführt kann auch keine Therapie über ein ZE geltend gemacht werden.
Chris
Liebe Heidi,
was die private Krankenversicherung im Zusammenhang mit der Anwendung der unteren Grenz Verweildauer fordert, ist exakt das Gegenteil von dem, was der Gesetzgeber bezwecken wollte. § 17 c Abs. 1 Nr. 2 KHG verlangt von den Krankenhäusern, durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass eine vorzeitige Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen unterbleibt. Die untere Grenz Verweildauer soll eine medizinisch nicht gerechtfertigten, zu früheren Entlassung der Patienten entgegenwirken.
Ihr Kommentar ist daher aus meiner Sicht absolut korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Chris
Hallo,
in unserer Klinik bereiten die Kodierfachkräfte die dem Medizincontrolling zugeteilt sind die MDK-Prüfungen vor und wickeln diese selbstständig ab, insbesondere bei Kodierfragen. Bei Begehungen des MDK, die hauptsächlich die VD betreffen begleitet immer ein OA die Begehungen um sich zu den VD zu äußern. Kodierung und MDK zu trennen macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Die Kodierfachkräfte müssen die Möglichkeit haben sich weiterzuentwickeln und das geht am besten im Dialog bzw. in der Diskussion mit dem MDK.
Viele Grüße
Chris
Hallo,
der Patient wurde vom Notarzt eingeliefert. Sie haben den Patienten neurologisch untersucht. Bei den genannten Vorerkrankungen ist eine Überwachung durchaus indiziert. Hoffentlich haben Sie das in den Akten auch so vermerkt. Ein EEG haben sie vorgenommen, kann man allerdings streiten ob dies nicht schon eher möglich war, trotz der Feiertage.
Eine ambulante nortärztliche Versorgung in der Notaufnahme scheidet definitiv aus. GAEP-Kriterien? Die Frage nach einer primären Fehlebelegung stellt sich nicht. Die notfallmäßige Synkopenabklärung kann ebenfalls nicht ambulant erfolgen.
Überwachung ist indiziert.
MfG
Chris
Hallo Birgit,
eine Fehlbesiedlung des Darms müsste allerdings einen postive Stuhluntersuchung nachsichziehen oder?
Erfolgte vielleicht in der Coloskopie eine PE, dann müssen Sie sich den Histologiebefund anschauen.
Meiner Meinung nach ist die Diagnose K52.1 auszuwählen.
MfG
Chris
Hallo Birgit,
wurde eine Stuhluntersuchung vorgenommen? Ergab diese einen Keimnachweis?
Wenn kein Keim nachgewiesen wurde, dann ist eine Diagnose aus K52.1, bei positiven Nachweis A04.7.
MfG
Chris