Beiträge von bobrowski

    Hallo Herr Dr. Bürgstein,

    Zitat


    Original von Bürgstein:
    Haben Sie in der neuen Vereinbarung einen Passus gefunden, der dies untersagt?


    Nein.

    Zitat


    Original von Bürgstein:
    In der Datenbankversion des GQB 2006 werden die Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber der pdf-Fassung eingeschränkt sein. Ich rechne aber damit, dass in den Auswahllisten auch die Option eingerichtet wird, eigene Zeilen einzufügen.


    So ähnlich haben wir uns das auch mittlerweile gedacht, ersatzweise Nutzung der \"Sonstiges\"-Auswahlmöglichkeit.

    Vielen Dank und schöne Grüße.

    Hallo Forum,
    ich möchte diesen Thread wieder aufnehmen, da ich ein paar brennende Fragen habe.

    Nach unserer Lektüre der G-BA-Vorgaben müssen wir zu dem Schluß kommen, dass die bisherigen Freitext-Teile, in denen die Kliniken sich selbst dargestellt haben, komplett entfallen und durch Ankreuzlsiten ersetzt werden. Allerdings definiert der G-BA keine Ankreuz-Listen für die Fächer Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und Anästhesie/Intensivmedizin.

    Es wäre mir ja am liebsten, wenn ich etwas Entscheidendes übersehen hätte. Mit der Bitte um Aufklärung und

    vielen Grüßen von der Ostsee.

    Hallo Forum,

    es gibt eine Menge Konstellationen, die Ärger machen können, wenn Fälle nach den Wiederaufnahmeregeln zusammengeführt werden. Frage an das Forum: Kann irgend ein KIS vernünftig damit umgehen ?

    Das soll nur folgende heißen: Wenn sich nach Fallzusammenführung die Dokumentationspflicht ändert (weil weniger oder andere Bögen nach Fallzusammenführung dokumentiert werden müssen) oder weil ggf. die auszfüllenden Felder kritisch hinterfragt werden müssen (weil es eben um Werte bei Entlassung geht), informiert das KIS dann ?

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Forum,
    hallo Herr Schulz,

    aber das ist doch genau die Frage, ob die formalen Voraussetzungen reichen oder ob das Syndrom auf eine gemeinsame plausible Ursache zurückgeführt werden sollte.

    Beim SIRS infektiöser Genese machen wir den medizinischen Plausibilitäts-Check, dass eben auch eine Infektion vorliegt, die zum SIRS geführt haben kann (also nicht nur ein Pickel ...).

    Beim SIRS nichtinfektiöser Genese sollten wir ebenfalls die medizinische Plausibilität heranziehen, dergestalt, dass es eine einzige plausible Ursache für das SIRS gibt.

    Selbst dann bleiben wohl noch Grenzfälle übrig.

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Forum,
    hallo Herr Rembs,
    der Streit mit dem MDK betraf ja vor allen Dingen die Sepsis ohne Organkomplikation, u.a. deshalb weil diese - von der DIVI, der Deutschen Sepsisgesellschaft und den Kodierregeln - so benannte Sepsis im klinischen Jargon manchmal nicht Sepsis genannt wurde, denn oft war der Jargon-Begriff Sepsis der schweren Sepsis vorbehalten.

    Dass jetzt die Existenz von Blutkulturen für die Kodierung gefordert wird, ist m.E. auch problematisch. Denkbar ist nämlich der Fall eines Patienten mit schwerer Sepsis, bei dem keine Blutkulturen vorliegen. Zugegeben ist dies nicht wahrscheinlich, aber im Falle eines SIRS nichtinfektiöser Genese wäre das schon mal möglich.

    Aus klassifikatorischer Sicht problematisch ist der Ansatz, eine Klassifikation einer klinisch wohldefinierten Entität (also: schwere Sepsis = Sepsis mit Organkomplikation) davon abhängig zu machen, ob nun null, eine oder zwei Blutkulturen gelaufen sind.

    Ich würde daher dafür plädieren, die Nicht-Existenz von Blutkulturen so zu werten, als ob negative Blutkulturen vorgelegen haben.

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Forum,

    uns wurde aus mehreren Quellen zugetragen, dass die Kodierrichtlinien für die Sepsis sich ändern würden. Es würden strengere Kriterien im Falle einer negativen Blutkultur gefordert; nur im Falle einer positiven Blutkultur hätte die aktuelle Definition \"kodiertechnisch\" Bestand.

    Allerdings findet man diesen Ansatz nirgendwo veröffentlicht. Alle Quellen lassen sich darüber hinaus bis zum MDK zurückverfolgen (doch steht in den Empfehlungen der SEG auch nichts derartiges).

    Bevor ich hier die MDK\'ler auf andere Gedanken bringe: Der Weisheit letzter Schluß ist das sicher nicht, man denke vor allen Dingen an die rein statistische Ausbeute bei den Blutkulturen.

    Trozdem die Frage ans Forum: Wer weiß was von irgendwelchen Diskussionen um evtl. Veränderungen der Sepsis-Kodierrichtlinien ?

    Grüße von der stürmischen :erschreck: Ostsee.

    Hallo Forum, hallo Herr Neuland,

    lieber Herr Neuland, worauf wollen Sie denn hinaus ? Bei uns gibt nach längerer Erfahrung eine \"gefühlte Hitliste\" der Krankenkassen, d.h. Erfahrungswerte darüber, auf wessen Zusagen man sich verlassen kann usw.

    Für mich wäre klar, dass ein fairer Umgang dann funktioniert, wenn

    • wenige Ansprechpartner auf beiden Seiten
    • Fähigkeit zum Dialog (zuhören können)
    • Verbindlichkeit von Absprachen


    vorhanden sind. Das ist m.E. eher mit den kleinen Kassen der Fall.

    Ganz offenbar sind dies aber nur notwendige, keine hinreichenden Bedingungen. Denn ich kann auch nicht erklären, warum dies mit der einen kleinen Kasse funktioniert und mit der anderen nicht.

    Ich vergleiche die Situation mal mit den allgemein-politischen Erfahrungen aus der Konfrontation Arbeitgeberlager-Arbeitnehmerlager. In den Zeiten tatsächlich oder eingebildet ausreichenden Wirtschaftswachstums funktionierte die Konfrontation und Konfliktlösung aus höchster Ebene. Nur unter Mühen wurde es klar, dass das System von Absprachen auf der lokalen Ebene (Betriebsvereinbarungen) profitiert.

    Das heisst nun nicht, dass man im GKV-System Ressourcen je nach regionaler Lage verschieden allozieren sollte, keinesfalls ! . Man kann aber daraus lernen, dass ein Grundverständnis für die Produktionsbedingungen bzw. den Handlungsrahmen der jeweils anderen Seite hilfreich wäre.

    Hallo Forum,

    Zitat


    Original von Killmer:
    Versuchen Sie es mal mit dem Zuschlag 33090 transkavitäre Untersuchung!

    ich hab\'s versucht. Ist jämmerlich. Wie rechnen andere die ambulante gastrointestinale Endosonographie ab ? Es kann doch nicht sein, dass man nur 1/4 des Erlöses einer stinknormalen Ösophagogastroduodenoskopie dafür bekommt ?

    Grüße von der Ostsee.

    Zitat


    Original von MDK-Opfer:
    ...
    Mal andersrum gefragt: Warum sollte die KK denn *keinen* Schadensersatzanspruch haben? Wer jemand anderem schuldhaft einen Schaden zufügt, muss diesen nun mal ersetzen. Und wenn durch einen Fehler des KH der KK ein Schaden entstanden ist (höhere Rechnung) - warum sollte sie sich diesen nicht ersetzen lassen?

    Also dass ein Schaden für die KK engetreten, ist mir als Nicht-Juristem plausibel, siehe z.B. die Definition in der Wikipedia. Allerdings dann und nur dann, wenn der Zurechnungsgrund der Kausalität greift, d.h. wenn kausal gezeigt werden dann, dass die Venenverweilkanüle schlecht gelegt wurde.

    Ob diese immer mal wieder auftretende Komplikation schuldhaft verursacht wird, ist eine andere Frage. Hierzu nochmal die Wikipedia:

    Zitat


    Im Zivilrecht wird der Schuldbegriff unterschiedlich verwendet:
    Bei der Frage nach der Verantwortlichkeit für einen bestimmten Erfolg spricht man von Verschulden und meint damit Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Rechtsfolge ist meist eine Verpflichtung zu Schadensersatz.

    Genau deshalb wäre die Position der Krankenkasse völlig lebensfremd, für alles, was nicht dem Idealtypus einer Behandlung entspräche, Schadenersatz zu fordern.

    Grüße von der Ostsee.

    Ebenfalls guten Tag und danke für die Infos.

    Der Pat. hat keine Probleme beschrieben, weil er die Probleme als solche nicht wahrgenommen hat. Ich gehe mal davon aus, dass ihm die Paravasation gut erklärt worden ist und dass diese gut behandelt wurde.

    Ich habe mit der KK gesprochen und darauf hingeweisen, dass dies reine Beschäftigungstherapie ist, dass ich deren formales Recht aber akzeptiere und auch reagieren werde. Die erstaunliche Antwort der Kassenmitarbeiterin war: Ja aber es hat doch soviel (Differenzbetrag) gekostet. Ich habe mir dann erlaubt, auf den Effekt pauschalierender Entgeltsysteme hinzuweisen...

    Zur Zeit ist meine Sorge jedenfalls die, dass jeder T-Code hinterfragt wird, wenn er zu mehr als 100 € Differenz führt. Wahrscheinlich ein b8isschen übertrieben, aber die obige Argumentation hat mich doch kurzzeitig vom Stuhl fallen lassen.

    Grüße von der Ostsee.

    Zitat


    Original von MDK-Opfer:
    In der Tat ein sehr interessantes Urteil, insbesondere Abschnitt 16. Demnach können also in den Landesverträgen alle Passagen, nach denen der MDK irgendetwas \"soll\", ersetzt werden durch \"kann der MDK, falls er Lust dazu haben sollte\"...

    frohes Adventskodieren

    MDK-Opfer


    nanana, ist das so schlimm ? Habe neulich in einer nicht-juristischen Fortbildung von einem Nicht-Juristen gehört, \"soll\" hieße, dass man \"muss, wenn man kann\". Stimmt das ?

    Grüße von der Ostsee.