Beiträge von Ortho

    Liebe Forumsmitglieder,

    ich hoffe das meine Frage in diesem Tread richtig ist.

    Heute bekam ich ein Gutachten in dem der MDK das ZE 125 ablehnt mit der Begründung:

    Die Implantation von Intersp. Spreizern an der rückseitigen WS soll dazu dienen den Abstand zwischen 2 Wirbelsegmenten durch eine starre Verbindung der benachbarten Wirbel zu vergrößern und stabil zu halten.

    Die Methode entspricht aber bislang nicht dem Stand der medizinischen wissnschaft und gilt als umstritten. Eine Leistungserbringung zu Lasten der GKV kann demnach wenn überhaupt nur dann in Frage kommen wenn analog zu höchstrichterlichen Entscheidungen (BVG: AZ1,BvR347/98 und BSG: AZ B1KR 27/02 R) eine schwerwiegende, einer lebensbedrohlichen oder tödlichen verlaufenden, nahe kommenden Erkrankung vorliegt und keine weiter Therapiemöglichkeit besteht.

    Im konkrekten Fall bestand keine eindeutigen Anzeichen auf eine notstandähnliche Situation die alternativlos und medizinisch zwingend die durchgeführte Behandlung notwendig hatte werden lassen

    Nun meine Frage an Sie: hab ich was verpasst? ?(

    ZE die sogar "Fest-bepreist" und in der Budget-Verhandlung bestand sind als NUB einstufen?

    hat sich bei dem Produkt was geändert?

    Über Tips und Hinweise wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Formusmitglieder,

    ein Beleger führt die PASHA-Methode (OPS 5-039.38) bei seinen Patienten durch.

    Der MDK meint nun das ganze wäre ambulant zu erbringen. Der OPS steht aber nicht im AOP-Katalog!

    Wie geht man mit sowas um? ?(

    Hallo!

    Ich hab ein Problem mit Prä-Stationären Leistungen.

    Im Hause wird bei der Voruntersuchung(EKG+Labor) im EKG eine Auffälligkeit festgestellt.

    (Extra-Systolen).

    Der Patient wird zur Abklärung zum Kardiologen geschickt. Der Kardiologe möchte nun dem Haus eine GOÄ Rechnung schicken da er meint die Untersuchung wäre nicht zu Lasten der GKV abrechen bar?

    Hat da jemand Erfahrung? ?(

    Gruß

    Hallo Liebe Forumsmitglieder,

    Wir haben bei einem Patienten eine individualisiertes ConforMIS Knie-TEP eingesetzt.

    Abgerechnet mit der OPS: 5-822.91(Sonderprothese)

    Dieses wird nicht vom MDK bemängelt aber:

    §12 Abs1 des SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot) wäre eine Standard-Schlittenprothese ausreichend gewesen!


    Wie geht man mit sowas um?

    ?(

    Über kraetive Vorschläge wäre ich sehr dankbar!

    Guten Morgen!

    Ich habe eine Frage zum Definitionshandbuch bei der DRG I46A.

    Dort steht das man durch" Eingriff an mehreren Lokalisationen". Wie ist das zu verstehen wenn es um ein Wechsel des Hüftgelenk geht. Hat jemand ein Beispiel dafür?

    Für Ideen und Anregungen wäre ich sehr dankbar ?(

    Hallo Liebe Forumsmitglieder,

    ich bräuchte einmal Hilfe/Meinungen bei einem Fall.

    Kodiert haben wir unter anderem 5-784.0v(Transposition Spongiosa autogen Metatarsale)

    Der MDK streicht nun diesen OPS mit der Begründung:

    Der OPS kann nicht angegeben werden, da es sich um iatrogen geschaffene Knochendefekte handelt.

    Hier ein Auszug aus dem OP-Bericht.

    Darstellung des destruierten MTP I-Gelenkes, hier Synovialitis und kräftige Exophyten. Diese werden nun zirkumferent mittels oszillierender Säge und Lüer abgetragen und geglättet. Der MT I-Kopf wird konvex aufbereitet, anschließend das D I - Grundglied von Osteophyten befreit und die Gelenkfläche konkav aufbereitet. Beide Gelenkflächen werden mittels K-Draht angebohrt, in Funktionsstellung aufeinandergestellt, zwei gekreuzte Drähte eingebracht und darüber nach Längenmessung zwei SBI-Schrauben 26 mm und 30 mm Länge eingedreht. Es resultiert eine stabile Arthrodese. Einbringen von Spongiosamaterial aus den Resektaten in die verbliebenen Spalten des Arthrodesebereiches lateral und dorsal, Impaktierung derselben.

    Wie sehen Sie das??? ?(