Liebe Forumsmitglieder,
ich hoffe das meine Frage in diesem Tread richtig ist.
Heute bekam ich ein Gutachten in dem der MDK das ZE 125 ablehnt mit der Begründung:
Die Implantation von Intersp. Spreizern an der rückseitigen WS soll dazu dienen den Abstand zwischen 2 Wirbelsegmenten durch eine starre Verbindung der benachbarten Wirbel zu vergrößern und stabil zu halten.
Die Methode entspricht aber bislang nicht dem Stand der medizinischen wissnschaft und gilt als umstritten. Eine Leistungserbringung zu Lasten der GKV kann demnach wenn überhaupt nur dann in Frage kommen wenn analog zu höchstrichterlichen Entscheidungen (BVG: AZ1,BvR347/98 und BSG: AZ B1KR 27/02 R) eine schwerwiegende, einer lebensbedrohlichen oder tödlichen verlaufenden, nahe kommenden Erkrankung vorliegt und keine weiter Therapiemöglichkeit besteht.
Im konkrekten Fall bestand keine eindeutigen Anzeichen auf eine notstandähnliche Situation die alternativlos und medizinisch zwingend die durchgeführte Behandlung notwendig hatte werden lassen
Nun meine Frage an Sie: hab ich was verpasst?
ZE die sogar "Fest-bepreist" und in der Budget-Verhandlung bestand sind als NUB einstufen?
hat sich bei dem Produkt was geändert?
Über Tips und Hinweise wäre ich sehr dankbar.