Beiträge von transpore

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage an all diejenigen, die im Bereich Kinder- und Jugendpsychosomatik fit sind.
    In unserem Haus soll eine Kinder- und Jugendpsychosomatik eröffnet werden (mit stationären Betten und Tagesklinik). Derzeit bin ich ein wenig ratlos und habe das Gefühl, ich laufe bei diesem Thema im Kreis, vielleicht kann mir ja jemand ein wenig auf die Sprünge helfen. :S
    Geplant ist vorerst diese über (mit den Kassen verhandelte) Tagessätze abzurechnen. Laut Angabe des künftigen Arztes soll es sich um die OPS 9-403 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie und 9-402.0 Psychosomatische und psychotherapeutische Komplexbehandlung handeln. Parallel sollen sich die Möglichkeiten im PEPP-System angesehen werden.
    Zu dem geplanten Personal: eingestellt werden soll ein FA für Kinder-und Jugendpsychiatrie, ein Sozialpädagoge (KJP in Ausbildung bis mind. 2018), diverses Pflegepersonal. Die entsprechenden Spezialtherapeuten sollen aus der Erwachsenenpsychosomatik mit eingeplant werden.
    Meine Laienfrage dazu ist, inwieweit der Sozialpädagoge in KJP Ausbildungen Leistungen erbringen darf und zur Berechnung hinzugezogen werden kann. Er soll allein Gruppen leiten und auch Gespräche (insbesondere Aufnahmen) in Eigenregie durchführen. Zusätzlich soll ein KJP auf Honorarbasis für wenige Stunden die Woche zur Verfügung stehen.
    Ist das so überhaupt möglich? Kann der FA in diesem Falle als Mentor/Supervisor fungieren? Muss er die Leistungen des KJP in Ausbildung gegenzeichnen? Oder muss ein festangestellter "fertiger" KJP im Haus verfügbar sein?

    Vielleicht kann mir jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.. ?(

    Vielen Dank schonmal

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage bzgl. Zuweisung der HD in folgender Fallkonstellation.

    Aufnahme eines Patienten mit organisch affektiver Störung bei Morbus Niemann-Pick Typ C. Im stat. Verlauf erfolgt die Therapie der affektiven Störung. Außerdem wird das Medikament Miglustat (Substratreduktionstherapie) verabreicht.


    Mitgebracht wurde das Fallbeispiel aus einem Seminar und sorgte bei uns für reichlich Diskussionen.
    Mag sich jemand mal dazu äußern?
    :/


    Liebe Grüße
    transpore


    Hallo NuxVomica,

    wie schön, dass diese Problematik nicht nur bei uns vorliegt. Wir haben ebenfalls so eine Konstellation. Bislang wird nach dem Maximum erfasst. So recht zufrieden bin ich nicht damit, aber solang es da keine Einigung gibt, muss man sich wohl mit internen Festlegungen zufrieden geben.

    Herbstliche Grüße aus Sachsen
    transpore

    Hallo,


    vielen Dank für die Antworten. Die 1:1- Betreuung hatte ich bereits ausgeschlossen eben aufgrund der nicht vorhandenen Kriterien.
    Die Pflege betreut in dieser Zeit die Patienten z.B. mit Gesprächen, Spielen etc. um zu gewährleisten, dass diese wirklich wach bleiben. Sichtkontakt ist für die gesamte Zeit gewährleistet.

    Beste Grüße
    transpore

    Hallo und einen schönen guten Tag,

    hier mal eine Frage. die sich uns gerade gestellt hat. Und zwar geht es um den Schlafentzug bei psychiatrischen Patienten.
    Unser Chefarzt möchte diese Leistungen gern als 1:1-Betreuung kodiert haben, was ich allerdings aufgrund der nicht bestehenden Eigen- bzw. Fremdgefährdung vorerst abgelehnt habe. Wie können wir sonst diese Leistung der Pflegekräfte abbilden? TE?

    Ich hoffe, es kann uns schnell jemand eine Antwort darauf geben


    Liebe Grüße

    Guten Morgen,

    in unserer Psychosomatik haben wir genau die gleiche Situation im letzten Jahr mehrfach erlebt. Für uns ergaben sich drei mögliche Konstellationen:
    1.) Wir kodieren gar keinen Komplexkode, da Alter nicht erreicht und keinen KJP haben
    2.) Wir ignorieren die Vorgabe des des Facharztes für KJP und verschlüsseln den KJP-Komplexkode
    3.) Wir ignorieren die Altersvorgabe (in unserem fall Pat. 17 Jahre alt) und verschlüsseln den Komplexkode für Erwachsene

    Nach langen Diskussionen einigten wir uns auf Konstellation 3. Da es bei uns nicht sehr oft vorkommt, war es für uns die einfachste Lösung so zu verfahren. Denkbar wäre auch diese Leistungen einzukaufen (also FA für KJP) oder die geplanten KJP-Betten abzugeben. Wie es sich in Zukunft noch so machen lässt, wird sich zeigen. Alternativ eine Anfrage an das InEK schicken, wie man sich in diesen Fällen verhalten soll.

    Sonnige Grüße
    transpore

    Vielen Dank für die Antworten!

    @ Anyway
    Die TE werden zusammengefasst, das ist klar. Nur arbeiten wir (ich glaub so ziemlich als letztes Krankenhaus) noch mit Papiervariante. D.h. wir haben derzeit kein entsprechendes Programm. Unsere Pflege hat zur Dokumentation ihrer Leistungen ein extra Formular. Deswegen die genaue Nachfrage, unter welcher Berufsgruppen andere Häuser dies eintragen würden.
    Abrechnen war sicher das falsche Wort, ich bin einfach noch sehr in der Schulungssprache gewesen bei meinem Post. Unsere Pflegekräfte nennen es gern abrechnen oder opsen (sehr schöner Begriff wie ich finde) und ich passe mich meist bei den Schulungen daran an, weil es dann für die meisten einfacher ist ;)

    NuxVomica
    Ich persönlich habe im Vorfeld dem entsprechenden Pfleger auch nahegelegt, es als Spezialtherapie zu dokumentieren, da es meiner Meinung nach das Ganze besser wiederspiegelt. Ich wurde nur gebeten, da einmal konkret nachzufragen. Hätte ja durchaus sein können, dass schon einmal jemand ein ähnliches "Problem" hatte.


    Allen einen schönen sonnigen Gruß

    Liebe Forum-Mitglieder,

    im Rahmen interner Weiterbildung unserer Pflegekräfte kam es nun zu einigen Unsicherheiten bzgl. der TE-Abrechnung.
    Diese Fragen möchte ich gern einmal ans Forum weitergeben.

    1.) Ist die komplette Übernahme, bzw. Unterstützung der Pflege (vor allem gerontopsychiatrischer Patienten) über 25 min. durch TE abbildbar? Ich meine eher nicht, die Pflegekräfte schreiben diese allerdings als ATL teilweise mit auf.
    2.) Unser Haus verfügt über einen Therapiegarten. Einer unserer Pfleger ist ebenfalls ausgebildeter Gärtner und geht regelmäßig mit unseren Patienten in den Garten um diesen zu pflegen. Ist dies eine anerkannte Therapie (wenn ja kann er dies als Spezialtherapie abrechnen?), oder zählt es "nur" als Spaziergang.
    3.) Auf unserer gerontopsychiatrischen Station findet einmal wöchentlich eine Stationsrunde statt. Anwesend sind dabei Patienten, eine Pflegekraft, Sozialarbeiter, Ergotherapeut, Psychologe und der ärztliche Dienst mit Stationsarzt, bzw. Oberarzt. Besprochen werden da aktuelle stationsninterne Dinge, sowie organisatorische Sachen (Frisör, Bibliothek, Cafeteria etc.) auch stellen sich alle Patienten in dieser Runde vor und erzählen z.B. wie lang sie schon auf der Station sind. Ich bin der Meinung, dies ist in der momentanen Konstellation eher nicht über die TE abzurechnen, da ich persönlich kein psychiatrisches Ziel dahinter erkennen kann. Wenn doch, wer soll es dann abrechnen? Alle Berufsgruppen?? Sind ja doch jede Menge. Die Meinungen gehen da sehr weit auseinander.

    Ich hoffe ihr könnt mir da ein paar wertvolle Tipps geben ?(

    Vielen Dank

    Hallo,

    also bei uns wird es genauso gemacht. Keine Leistungen, dann die 9-604 und wenn doch noch TE erbracht wurden werden diese kodiert. Ich sehe da auch keinen Grund, dies nicht zu tun. Der Aufwand war schließlich da. Letztes Jahr habe ich auch Fälle zurück gemeldet bekommen, wenn diese eben nicht - wie im oben genannten Beispiel (Entlasstag=Beginn neuer 7-Tage-Rhythmus) - einen Kode erhalten haben.


    Beste Grüße
    transpore