(die FPV schreibt nur vom ZE)
Sehe ich auch so; ZE ist nicht möglich, wohl aber die höhere FP.
(die FPV schreibt nur vom ZE)
Sehe ich auch so; ZE ist nicht möglich, wohl aber die höhere FP.
Moin,
wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, geht es um die Triggerung von L60D zu L60C -durch die Eingabe des OPS; unabhängig davon, ob nun ein ZE abgechnet wurde oder nicht.
Die Kasse ist der Auffassung, dass der OPS (triggert meines Erachtens in die C-DRG) entfernt werden muss, weil ja keine Dialyse mit in Rechnung gestellt werden darf.
Verstehe ich Ihr Anfrage richtig?
Gruß,
Moin,
die sog. Fristwahrung (vom MDK) ist meines Erachtens die Einleitung der Prüfung nach dem § 275 Abs.1 SGB V.
Es steht geschrieben:
Zitat:
Hiermit zeigen wir Ihnen an, dass die o.g. KK am.. .. .... die Medizinischen Dienste der KK (Bundesland) und im Lande (Bundesland) beauftragt hat, eine Prüfung nach § 275 Abs. 1. SGB V bei der/dem o.g. Pat. durchzuführen.
Fragestellung:
Die für die Begutachtung notwendigen Unterlagen werden wir zu einem späteren Zeitpunkt anfordern.
Der Begriff " Fristwahrung" wird vom MDK in unserer Region schon lang` nicht mehr verwendet.
Die "alten" Formulierungen unterscheiden sich nur durch den Zusatz "Fristwahrung".
Meines Erachtens wird mit diesem Schreiben (alt sowie neu) vom MDK die zeitnahe Prüfung eingeleitet.
Moin,
wir haben die gleiche Situation in unserer Klinik; wird der Patient aber erst während des . st. Aufenthaltes dialysepflichtig (Erstdialyse), kodieren wir die Anzahl der Dialysen (OPS) und die externe Praxis stellt uns die Leistung in Rechnung
Gruß,
Wo kann ich eigentlich meine Zinsen abholen?
Wo kann ich meine gezahlten Praxisgebühren abholen?
Ist schon sehr grenzwertig, das Verhalten der Kassen.
Die GKV basiert auf dem sog. Umlageverfahren, welches - nach meinem Kenntnisstand - Rücklagen nicht vorsieht; wenn, dann nur in geringem Umfang!
Man möge mich belehren, wenn es nicht so ist.
Gruß,
Alles anzeigenFür mich kam der/die Pat. zur Abklärung eines Lungenrundherdes und wenn nach Evaluation und am Ende des st. Aufenthaltes vor der Diagnose ein "am ehesten" steht und dieser Zusatz als "Verdacht auf" zu unterpretieren ist (meine Erfahrung mit dem MDK) so greift die folgende KDR:
Verdachtsdiagnosen
Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.Verdachtsdiagnosen werden unterschiedlich kodiert, abhängig davon, ob der Patient nach Hause entlassen oder in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde.
Entlassung nach HauseWenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde, ist/sind das/die Symptom/e zu kodieren (siehe Beispiel 1 und DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4)).
Und nun bitte im Kapitel XVIII Symptome unter R91 ( Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik der Lunge) auf das Inclusivum schauen ...
Ich lasse mich da aber gern belehren bezüglich des Begriffs "am ehesten"
Gruß,
Moin,
einzig und allein würde (wenn "am ehesten" als "Verdacht auf" zu interpretieren ist) die KDR "Verdachtsdiagnosen" greifen; Entlassung nach Hause und nicht anbehandelt = HD Symptom (R91)
Gruß,
...am ehesten als sekretgefüllte Zysten. Verlaufskontrolle wird empfohlen.
pay
Davon würde unser MDK einen "Verdacht auf" machen..
Gruß,
Hallo,
recht vielen Dank.
Gruß,
Hallo Forum,
besteht die Möglichkeit, das Ergebnis aus o.a. Analyse in eine csv-Datei umzuwandeln?
Ich bekomme grundsätzlich nur die Druckansicht.
Gruß,