Beiträge von GOMER1

    Moin,

    wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, geht es um die Triggerung von L60D zu L60C -durch die Eingabe des OPS; unabhängig davon, ob nun ein ZE abgechnet wurde oder nicht.

    Die Kasse ist der Auffassung, dass der OPS (triggert meines Erachtens in die C-DRG) entfernt werden muss, weil ja keine Dialyse mit in Rechnung gestellt werden darf.

    Verstehe ich Ihr Anfrage richtig? :?:

    Gruß,

    Moin,

    die sog. Fristwahrung (vom MDK) ist meines Erachtens die Einleitung der Prüfung nach dem § 275 Abs.1 SGB V.

    Es steht geschrieben:

    Zitat:

    Hiermit zeigen wir Ihnen an, dass die o.g. KK am.. .. .... die Medizinischen Dienste der KK (Bundesland) und im Lande (Bundesland) beauftragt hat, eine Prüfung nach § 275 Abs. 1. SGB V bei der/dem o.g. Pat. durchzuführen.

    Fragestellung:


    Die für die Begutachtung notwendigen Unterlagen werden wir zu einem späteren Zeitpunkt anfordern.

    Der Begriff " Fristwahrung" wird vom MDK in unserer Region schon lang` nicht mehr verwendet.
    Die "alten" Formulierungen unterscheiden sich nur durch den Zusatz "Fristwahrung".
    Meines Erachtens wird mit diesem Schreiben (alt sowie neu) vom MDK die zeitnahe Prüfung eingeleitet.

    Moin,

    wir haben die gleiche Situation in unserer Klinik; wird der Patient aber erst während des . st. Aufenthaltes dialysepflichtig (Erstdialyse), kodieren wir die Anzahl der Dialysen (OPS) und die externe Praxis stellt uns die Leistung in Rechnung
    Gruß,

    Moin,

    einzig und allein würde (wenn "am ehesten" als "Verdacht auf" zu interpretieren ist) die KDR "Verdachtsdiagnosen" greifen; Entlassung nach Hause und nicht anbehandelt = HD Symptom (R91)

    Gruß,