Beiträge von GOMER1

    Ich frage mich nur, wenn die PSG tatsächlich ambulant abrechenbar sind, warum ist die E63Z immer noch im DRG Katalog? ambulant kann man die PSG nur über EBM abrechnen, im AOP ist dies nicht drin, oder habe ich da was übersehen? ?(

    Moin,

    der Patient kommt in der Regel nicht zur PSG, sondern zunächst zur Abklärung eines möglichen G47.--; die PSG ist dann nur Bestandteil der Diagnostik und führt somit zu einem ganz anderen Sachverhalt..

    Gruß,

    und deshalb sind MDA´s unmittelbar nach der Ausbildung aus meiner Erfahrung eben gerade nicht dazu befähigt, Fälle komplett selbständig zu bearbeiten. Wenn sie Interesse für Klinische Zusammenhänge mitbringen und sich diese aneignen, dann müssen sie trotzdem weiter ausgebildet werden, zumal die Berufsschulen - auch das nach meiner bisherigen regionalen Erfahrung - nur dürftige Kenntnisse zum DRG-System in der MDA-Ausbildung vermitteln.

    ...d'accord.

    Leider wird die Berufsbezeichnung MDA - von den Schulen - als Synonym für Klinische Kodierer verwendet was dazu führen kann, dass pot. Arbeitgeber meinen, "jetzt kommt der fertig ausgebildete Kodierer"; der Anteil Medizincontrolling (DRGs, Kodierung etc. ) ist - wenn überhaupt - nur minimal im Lehrplan MDA mit aufgeführt und wird nicht selten von fachfremden Dozenten( bekannt ist mir z.B. ein Biologe) "übernommen".

    Erschreckend finde ich auch - trotz Abschluss an einer Fachschule für Dokumentation - die teilweise mangelnden Kenntnisse im Fach "Ordnungslehre" mit dem Teilbereich "Ordnungsprinzip Klassifikation".

    Woran mag das liegen :?:


    Gruß,

    Die Klinikleitung muss sich davon überzeugen, dass die betreffende Kodierkraft befähigt ist, die Kodierung selbstständig, vollständig und richtig durchzuführen, dann kann sie diese natürlich auch abschließen.


    Ergo: Selbstverständlich kann eine dafür geeignete und ausgebildete Kodierkraft eigenständig kodieren und zur Faktura freigeben, ohne dass ein Arzt in diesen Prozess eingebunden ist, wenn alle kodierten Diagnosen und Prozeduren der Dokumentation zu entnehmen und nachvollziehbar sind.


    Guten Morgen "AnMa",

    1.) zeigen Sie uns doch einmal detailliert auf, wie sich Ihre Klinikleitung von der "Befähigung" der Kodierkraft überzeugt?

    2.) Meines Erachtens zäumen Sie das Pferd von hinten auf; die Kodierkraft muss - wenn sie eigenständig kodiert und freigibt - vom Wissensstand in der Lage sein ( und sich diese Frage auch selber stellen) , alle Diagnosen und Prozeduren aus der gesamten Krankenakte (inkl OP-Berichte) herauszulesen, um eine vollständige Kodierung garantieren zu können.

    Einen angemmessener Wissensstand kann - zusätzlich zur Ausbildung - erreicht werden durch z.B. Dienstaufssicht, reg. Fort- und Weiterbildung, Berufserfsahrung, Fachzeitschriften , Foren...

    Kommen wir zu einem Beispiel:

    Ausgebildete MDA-Kraft kommt direkt von der Schule , keine med. Vorkenntnisse ( keine Examen in einem Gesundheitsberuf) , keine Berufserfahrung in der Kodierung, soll eine Fachabteilung kodieren und freigeben ( und jetzt sagen Sie bitte nicht, diese Vorgehensweise ist reine Theorie..)

    Auch die Kodierkraft hat die Grenzen ihrer Fähigkeiten zu erkennen und diese bei der Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben zu berücksichtigen; tut sie das nicht und es kommmt zu einem Schaden, kann ich mir vorstellen , dass die Kodierkraft in Regress genommen werden kann.


    Die DKR setzen nicht unser Zivil - und Strafrecht außer Kraft.
    Gruß

    Guten Morgen, Frau Zierold,

    die Eingangsfrage war nach der Rechtsgrundlage ... darf eine Kodierkraft die Fälle eigenständig kodieren und freigeben.

    Sicherlich ist den Chefärzten bewusst, dass sie für die ordnungsgemäße Kodierung (mit)verantwortlich sind.

    Ich glaube aber nicht, dass die "verantwortliche " Kodierkraft deswegen "raus" aus der Verantwortung ist.

    Der verantwortliche Arzt übergibt, die Kodierkraft übernimmt - und hat sich folglich die Frage zu stellen: "Kann ich auf Grund meiner Qualifikation, Berufserfahrung , Wissenstand die Aufgaben übernehmen und ausführen."

    Ich meine, die Kodierkraft trägt anteilig gleichwertig die Verantwortung für die sachgerechte (Rightcoding) Kodierung.

    Lasse mich da aber gern belehren.


    Gruß,

    Hallo,

    ich vermute, Sie zitieren die D002f - Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit...

    Ggf. geht die KDR aber weiter mit dem Wortlaut .... " bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird..."


    Gruß,

    Hallo,

    Zitat:
    Üblicherweise spricht man von einer Stufenbiopsie, wenn z.B. an der OL-Aufzweigung, am OL-Abgang, im Tracheobronchialwinkel, an der Hauptcarina usw. Proben entnommen werden.

    Damit ist meine Frage schon beantwortet - vielen Dank.

    Gruß,

    Hallo Forum,

    Wir haben machmal die Erstdiagnose einer COPD gesichert durch Lufu (nicht .0 oder .1 an 4. Stelle ) als ND.

    Hinweis: Raucheranamnese.

    Klassifiziere ich nun J44.8- oder J44.9-?


    Gruß,