Hallo,
nichtsdestotrotz - kein Abstrich während des st. Aufenthaltes
Gruß,
Hallo,
nichtsdestotrotz - kein Abstrich während des st. Aufenthaltes
Gruß,
Hallo,
D012 besagt u.a.: "Alle Ausrufezeichenkodes , die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben".
Diese Richtlinie hebt aber - meines Erachtens - den Text der ICD "als Ursache von Krankheiten" nicht auf.
Welche Krankheit - die auf den Erreger zurückzuführen ist - haben Sie denn anzubieten?
Gruß,
Guten Morgen, Forum,
in unserem Hause wird derzeit die Kodierung am laufenden Fall thematisiert.
Wir würden uns gern einmal mit einem anderen KH austauschen, in dem diese Form der Kodierung bereits in die Praxis umgesetzt wurde.
Hallo Frau Zierold,
... meiner Einschätzung nach ist die Plausibilitätsprüfung in sich unplausibel
Jetzt muss ich mir hier jeden Fall einzeln "reinziehen"
Gruß,
B. Schrader
Hallo,
.... mit anderen Worten, ich muss mutmaßen, welche ND in Verbindung zur HD dem InEK unplausibel erscheint.
Recht vielen Dank für die Info.
Gruß,
B. Schrader
Hallo Forum,
wie habe ich die Plausibilitätsprüfung zu verstehen:
Beispiel:
unplausHDbeiND12
Was bedeutet ND12 (die Stelle der Nebendiagnose im Datensatz kann es nicht sein).
Gruß,
B. Schrader
Hallo,
mir sind die Gegebenheiten des Falls nicht bekannt, aber schauen Sie doch mal in WBVG §§ 11,12,13.
Gruß,
B. Schrader
Hallo,
recht vielen Dank.
Gruß,
B. Schrader
Hallo Forum,
ich möchte gern mit folgender Konstellation anknüpfen:
Eine private Kasse möchte die Rechnung über den st. Aufenthalt prüfen; der Vers. ist verstorben.
Die Entbindung von der Schweigepflicht gestaltet sich wie folgt:
Austeller: Kasse
Daten: verstorbener Versicherter
Unterschrift: unleserlich mit Zusatz in Druckbuchstaben "ERBEN"
Mir ist die Rechtslage nicht klar, wie muss ich mich verhalten, welche gesetzliche Anspruchsgrundlage ist zu beachten?
Gruß,
B. Schrader
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Gruß,
B. Schrader
Hallo Forum,
der MDK fordert für die Kodierung eines postoperativen Delirs unter F05.8 eine hirnorganische Schädigung.
Ich sehe dafür keine AGL (Anspruchsgrundlage).
Gruß,