Beiträge von GOMER1

    Moin Findus,
    klar, die SEG 4-Empfehlungen gehören nicht zu den offiziellen Abrechnungsgrundlagen, werden aber nun mal von dem FoKA kommentiert - und nicht selten konsentiert.

    Kleiner Exkurs am Rande:

    Was ist Ziel des FoKA’s?
    Die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) als verbindliches Regelwerk lassen Unschärfen erkennen, die eine einheitliche Kodierung komplexer Sachverhalte erschweren. Daher kommt es zwischen Krankenkassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Krankenhäusern immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten. Einige der in den Kodierempfehlungen dargestellten Probleme führen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

    Die hier veröffentlichten Kodierempfehlungen sollen in fachlichen und juristischen Streitfällen die Entscheidungsfindung erleichtern und bei immer wiederkehrenden Kodierproblematiken zu standardisierten Ergebnissen führen.

    Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine vom FoKa - im Konsens - kommentierte SEG4-Empfehlung bei Gericht außer Betracht gelassen wird. :thumbdown:
    Gruß

    Moin,
    ich kenne das Problem und versuche mal die I50.-- als HD zu begründen:
    Spezielle Kodierrichtlinien
    KRANKHEITEN DES KREISLAUFSYSTEMS
    Unter o.a. spez. KDR finden wir - speziell geregelt - den Begriff der Herzkrankheit
    u.a.:
    0902 a
    0904 d

    ICD -10 Kapitel IX:
    Krankheiten des Kreislaufsystems
    Excl.: Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind R00-R99

    Gruß, ;)



    und die DRG während des Aufenthalts nicht interessiert, dann sind Sie mit


    Grüße
    AnMa

    Hallo,
    und genau da liegt das Problem. Die Ärzte verlassen sich auf eine DRG mit entsprechender UGVD/ MGVD/OGVD. Nach 6 Tagen kommt Diagnose X oder Prozedur Y, TISS/SAPS-Split etc. hinzu und verwirft die aktuelle DRG. Eine völlig andere DRG kommt zum Tragen. Die VWD ändern sich gänzlich und die gesamte "Planung" ist obsolet. Und nun erklären Sie mal dem ASS-Arzt die Änderung unter DRG-Gesichtspunkten.........das will der nicht hören, zu kompliziert.

    Effizient ist meiner Erfahrung nach, kurz vor Entlassung/Verlegung von Prä-MDCs mal eben Rücksprache mit dem Kodierer zu halten.....
    Gruß,

    Hallo Forum,
    ich möchte o.a. Thema gern erneut aufgreifen.
    Bei der KDR 0401 handelt es sich um eine spezielle KDR.

    DM nach med. Maßnahmen
    Bei Vorliegen eines ... ist zunächst E13.-- (inkl.: Pankreopriver Diabetes mellitus)
    gefolgt von E89.1 zu verschlüsseln.

    Pathogenese der Glukokortikoidinduzierten Hyperglykämie
    Die wichtigsten Mechanismen der Glukokortikoid­induzierten Hyperglykämie sind eine verminderte Insulinsensitivität des peripheren Gewebes und eine vermehrte hepatische Glukoseproduktion.

    Der GA bestätigt die Kodierung unter E13.--, nicht aber den Folgekode E89.1.
    Wie habe ich die spezielle KDR zu verstehen:
    a.) E13.-- immer gefolgt von E89.1
    b.) E13.-- nur gefolgt von E89.1, wenn Inklusivum unter E13.-- tangiert wird.

    Viele Grüße,