Beiträge von Kaevel

    Hallo,

    zu der Frage 2 möchte ich gerne antworten. Findet die Behandlung in einem optierenden Krankenhaus statt Abrechnung von DRGs), dann sollte ziemlich sicher die Schenkelhalsfraktur gemäß der allgemeinen Kodierrichtlinien als Hauptdiagnose codiert werden. Die Demenz wäre eine relevante Nebendiagnose, da sie nach den Kodierrichtlinien entweder hinzugetreten ist oder aber wenn sie zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits bestanden hat während der Behandlung einen Behandlungs- oder Pflegeaufwand bedeutet hat. Wenn man nun die Diagnosen S72... (Hauptdiagnose) und F03... mit der Prozedur 5-820...gruppiert, landet man im DRG I03C (MDC 08). Dabei ist interessant, daß die Prozedur alleine gruppierungsrelevant ist. Kann man übrigens auf einem der im WEB vorhandenen Onlinegrouper ganz gut ausprobieren.

    Viel Spaß bei der weiteren Arbeit und Recherche...

    Markus Kaevel

    PS.: Sollte ich völlig daneben liegen, für konstruktive Kritik bin immer offen.:look: