Beiträge von Antonella

    Hallo!

    Wir haben in unserer Klinik bei manchen Fallzusammenführungen seit dem Jahr 2015 das Problem, dass diese in die PF04Z eingruppiert werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Entlassung an einem Tag erfolgt, an dem noch ein OPS-Kode aus 9-60* oder 9-61* vergeben wurde und die Wiederaufnahme dann am Abend des Entlasstags erfolgt. Dann muss für den neuen Fall ja auch ein Kode aus 9-60* oder 9-61* am Aufnahmetag vergeben werden. Ohne Fallzusammenführung werden die Fälle korrekt gruppiert. Wird dann die Fallzusammenführung durchgeführt, erfolgt die Gruppierung in die PF04Z, sowohl mit Nexus KIS als auch mit SAP.
    Dies ist anhand der Logik im Definitionshandbuch auch nachvollziehbar (formal gesehen zwei Kodes aus der gleichen Gruppe am gleichen Tag).
    Bislang haben meine Recherchen zu Folgendem geführt:
    Generell ist es natürlich nicht erlaubt, zwei OPS-Kodes aus dem betreffenden Kodebereich an gleichen Tag zu vergeben. Eine Ausnahme stellen Fallzusammenführungen dar, denn aufgrund der Kodierrichtlinie2015 ist eine Anpassung der Bezugsdaten oder gar der Kodierung beizusammengefassten Fällen nicht vorgesehen. Ein Einfügen der Pseudo FAB HA0001 bzw. HA0002 würde dazu führen, dass die Gruppierung in eine abrechenbare PEPP erfolgt. Mir fehlt aber leider die Möglichkeit, dies zu testen (im Online-Grouper gibt es die Pseudo-FABs noch nicht).

    Daher meine Frage: hatte jemand das gleiche Problem und schon eine Lösung? Oder tritt das Problem in anderen Systemen gar nicht auf?

    Danke und viele Grüße!

    Hallo Thomas,

    in den Hinweisen steht: "Der Kode ist für Patienten anzuwenden, bei denen die Art und/oder Schwere der Erkrankung eine intensive psychotherapeutische Behandlung notwendig machen. Der Patient muss hierfür ausreichend motiviert und introspektionsfähig sein. Die Indikation für die psychotherapeutische Komplexbehandlung muss durch einen Facharzt [...] oder einen psychologischen Psychotherapeuten gestellt werden". Damit ist klar, dass die Indikation vorher gestellt werden muss und für den Patienten ausdrücklich eine psychotherapeutische Behandlung vorgesehen wird. Ein Vorgehen in dem Sinne, dass man im Behandlungsverlauf zufällig Wochen hat, an denen die drei TE überschritten werden und diese dann als PKB kennzeichnet, ist so laut OPS-Katalog nicht vorgesehen und wird in unserer Klinik auch nicht so gehandhabt.

    Viele Grüße

    Antonella

    Guten Tag,

    ich möchte Herrn Schaffert und E. Rah. für die beiden Beiträge danken, die hoffentlich darauf hinwirken, die momentane Diskussion zumindest für die Leser dieses Forums mit sachlichen Argumenten in einem anderen Licht darzustellen, als dies durch diverse Verbände und Fachgesellschaften etc. derzeit getan wird. Leider erreichen wir mit diesem Forum nicht annähernd alle jene Mitarbeiter, die der Unterschriftenaktion gefolgt sind.


    Zitat

    Die Fachverbände haben durchaus die Möglichkeit gehabt, über die Definition des OPS einen Einfluss auf die Abbildung von Leistungen und damit auch auf die Kalkulation zu nehmen.


    Das ist richtig, denn spätestens für das Jahr 2011 hätte für die Fachverbände die Möglichkeit bestanden, z.B. einen OPS-Kode zu entwickeln, der ähnlich dem Betreuungsintensitätsmodell bestimmte Faktoren berücksichtigt, einen Summenscore bildet und somit einen wirklichen Beitrag zur Differenzierung von Fällen nach dem Aufwand geleistet hätte. Es stellt sich dann weiterhin die Frage, warum man nicht wenigstens für das Jahr 2013 begonnen hat, den OPS-Katalog in diese Richtung weiter zu entwickeln, nachdem die Ergebnisse der Probekalkulation bekannt waren.

    Schöne Grüße

    Antonella

    Hallo Kai,

    ich denke, man sollte die Themen, die in der Gruppe besprochen wurden bzw. die durchgeführten Aktivitäten, kurz zusammenfassen und zusätzlich für jeden Patienten etwas individueller seine Beteiligung und ggf. Äußerungen dokumentieren. Dabei geht es nicht nur um die Erfordernisse für das neue Entgeltsystem und/oder den MDK, sondern doch vor allem darum, ein vollständiges Bild von den Patienten zu erhalten, das auch den Mitarbeitern zugänglich ist, die nicht in der Gruppe dabei waren. Allerdings wäre eine solche Dokumentation im Hinblick auf MDK-Prüfungen sicher hilfreich. Ich kann mich auch noch erinnern, dass dies in der Klinik, in der ich als AiP tätig war, schon lange, bevor es um ein neues Entgeltsystem ging, so gehandhabt wurde.

    Viele Grüße

    Antonella

    Hallo Anyway,

    Ihre Annahme, dass es dazu entsprechende Listen mit allen Kodes gibt, die darunter fallen, ist korrekt. Diese finden sich im Definitionshandbuch. Dabei steht der Begriff "Komplizierende Nebendiagnosen" für unterschiedliche Listen aus Nebendiagnosen, die jeweils in unterschiedlichen PEPPs zu einer Höhergruppierung führen. Der Begriff "Komplizierende Konstellation" kann mehr bedeuten als eine einfache Diagnosenliste, nämlich eine Kombination aus Diagnosen, Prozeduren, Alter etc., die für einen Fall zutreffen müssen, damit er die Bedingung erfüllt.

    Schöne Grüße

    Antonella

    Hallo Anyway,

    im Hinweistext zu 9-61* steht: "Die für den jeweiligen Patiwenten zutreffenden Merkmale [...] sind zu addieren. Ändert sich die Anzahl der zutreffenden Merkmale innerhalb einer Woche, ist entsprechend der Höchstzahl der für den jeweiligen Patienten zutreffenden Merkmale zu kodieren." Damit ist dieser Punkt eindeutig im OPS geregelt und die Prüfung des InEK korrekt.

    Viele Grüße

    Antonella

    Hallo TWaK,

    aus der Erwähnung des Wortes "ungeplant" im Zusatzkode für die Krisenintervention zu schließen, dass die Therapieeinheiten z.B. in der Regel- oder Intensivbehandlung geplanten Charakter haben müssen, halte ich für zu weit gegriffen, so dass ich Herrn Schaffert und NuxVomica zustimme, dass wenn eine Krisenintervention nicht die geforderten 90 Minuten erreicht, die Zeit als TE dokumentiert werden sollte.

    Wir dokumentieren natürlich auch ein Einzelgespräch mit einem Patienten, der den Arzt auf dem Flur anspricht, das nicht vorher geplant war (und mehr als 25 Minuten dauert, wenn der Arzt ausreichend Zeit hat) als Therapieeinheit.

    Der Satz "Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden" bedeutet lediglich, dass die erbrachten Minuten nicht in beide Kodes eingehen dürfen. Eine verkürzte Krisenintervention erfüllt sicherlich die Kriterien der Therapieeinheiten in Regel- oder Intensivbehandlung (z.B. als supportives Einzelgespräch), während eine Einzeltherapie über mehr als 1,5 Stunden wohl meistens nicht die zusätzlich erforderlichen Bedingungen des Kodes für die kriseninterventionelle Behandlung erfüllt.

    Viele Grüße

    Antonella

    Hallo Money-penny,

    da es sich, wie Sie selbst schreiben, um eine Hinweismeldung handelt, ist diese Prüfung des InEK nicht relevant bei der Ermittlung der Fehlerquote und muss somit auch nicht in der Kürze der Zeit noch abgearbeitet werden.

    Möglicherweise werden von den vier "Hinweis-Prüfungen" - P0025 bis P0028 - gemäß des Begleitschreibens des InEK zwei im kommenden Jahr zu "Fehler-Prüfungen". In den Prüfungen werden allerdings nicht primär Fälle wegen eines Verstoßes gegen Altersgrenzen angemahnt, sondern weil entweder kein TE-Kode am Aufnahmetag gesetzt ist bzw.weil nach 7 Tagen kein weiterer TE-Kode folgt.

    Viele Grüße

    Antonella

    Liebe Mitglieder des Forums,

    mich würde interessieren, wie man in der Praxis auf Basis der vier Stichtagseinstufungen nach Psych-PV den Personalbedarf, das Budget und die Abteilungspflegesätze berechnet (welche weiteren Kennzahlen werden benötigt, die Reihenfolge der Schritte usw.). Für die nächsten zwei Jahre ist das ja noch für Nicht-Optionskrankenhäuser so durchzuführen...

    Vielen Dank!

    Antonella