Beiträge von Antonella

    Guten Tag,

    ich sehe das anders: ist eine wöchentliche multidiziplinäre Teambesprechung im Stationskonzept verankert und wird einmal ausnahmsweise aufgrund äußerer Ereignisse wie Krankheit oder Streik um ein paar Tage verschoben, so kann der angefangene Wochenrhythmus beibehalten werden und es sind durchgehend TE-Kodes vorhanden. Schließlich geben diese ja auch die Einstufung in Regel- oder Intensivbehandlung usw. an, so dass ein Fehlen der Information im einem neuen Entgeltsystem möglichwerweise zu einer "Fehler-Entgeltgruppe" (entsprechend einer Fehler-DRG) führen könnte.

    Anders würde es sich verhalten, wenn eine Station oder eine ganze Klinik niemals eine multidiziplinäre Teambesprechung durchführt... so etwas gibt es aber hoffentlich nicht.

    Schöne Grüße

    Antonella

    Hallo Herr Stark,

    die unterschiediche Eingruppierung (entweder in Basis-DRG F49 oder in einer konservative DRG der MDC 05) der Fälle mit diagnostischem Herzkatheter in Abhängigkeit von der Verweildauer existiert prinzipiell schon seit einigen Jahren.

    Bis zum Jahr 2007 wurde die Basis-DRG F49 unterschieden u.a. anhand "mehr als zwei Belegunstage" bzw. "weniger als drei Belegunstage", aber alle Fälle wurden bis dato in die Basis-DRG F49 eingruppiert.

    Die Veränderung der Gruppierung erfolgte dann in mehreren Schritten. Der erste Schritt erfolgte für das G-DRG-System 2008 als laut Abschlußbericht des InEK (zu finden hier: http://www.inek-drg.de/cms/Archiv/Sys…enjahr_2006#sm7) erstmals eine Sortierung der DRGs der anderen und medizinischen Partition in der MDC 05 zur Reduzierung der Problematik des Mindererlöses bei Mehrleistung durchgeführt wurde. Das führte dazu, dass nun Fälle mit diagnostischem Herzkatheter mit einem oder zwei Belegungstagen je nach Hauptdiagnose in eine konservative DRG oder in die DRG F49 gelangten. Der generelle Sinn der Sortierung wird übrigens auch im Abschlussbericht erläutert...

    Für das System 2099 wurde dann wegen einer Schilderung der Untervergütung von Fällen mit einer diagnostischen Koronarangiographie bei einem Belegungstag aufgrund der Kurzliegerabschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer, wenn diese aufgrund der veränderten Sortierung nun in konservative DRGs anstatt wie bisher in die DRG F49F Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, weniger als 3 Belegungstage, Alter > 14 Jahre eingruppiert wurden, eine Ein-Belegunstag-DRG geschaffen (die DRG F49F des Jahres 2009). Genaueres können Sie im Abschlussbericht für das System 2009 hier http://www.inek-drg.de/cms/Archiv/Sys…enjahr_2007#sm7 nachlesen. Dort finden Sie auch Graphiken, die die unterschiedliche Eingruppierung in Abhängigkeit von der Verweildauer veranschaulichen. Letztendlich werden dann ab 2009 Fälle mit diagnostischem Herzkatheter in der DRG F49F (oder auch in die später hinzugekommene F49G), wenn sie einen Belegungstag haben. Fälle mit zwei Belegungstagen sind in den konservativen DRGs abgebildet.

    Viele Grüße

    Antonella

    Sehr geehrter Herr Schaffert,

    ich möchte Ihnen ebenfalls danken für die Mühe, diesen OPS-Vorschlag auszuarbeiten.

    Ich denke, dass ein Grund für die geringe Resonanz darin besteht, dass aufgrund der Hilfestellungen, die ein KIS inzwischen bietet, einige Aspekte, die bei der Betrachtung der Kodes und der langen Hinweistexte als aufwändig erscheinen, sich in der Praxis nicht so aufwändig darstellen.

    Ein Hauptpunkt der Kritik an den derzeit bestehenden OPS-Kodes ist ja, dass durch sie nur maximal 20% der Kosten erklärt werden können. Daher stellt sich mir auch eher die Frage, warum sehr wenige bis gar keine Vorschläge zur Aufklärung der anderen 80% der Kosten erstellt worden sind. Vorstellbar wäre hier durchaus ein Scoring-System anhand von bestimmten Patientenmerkmalen. Aufgrund der medizinisch-psychiatrischen Komplexität wäre die Ausarbeitung eines solchen Scoring-Systems nur mit Unterstützung durch Fachärzte der verschiedenen Bereiche zu leisten, d.h. vor allem durch die Fachgesellschaften.

    Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass sich die Idee des Mengenfeldes im OPS in absehbarer Zeit durchsetzen wird. Bereits bei der Einführung der Zusatzentgelte im somatischen Bereich war dies ein Thema und wurde letztendlich aufgrund unterschiedlicher Hürden nicht eingeführt. Unter anderem deswegen wäre eine Auflösung der Komplexkodes zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, da diese weiterhin über die Definition von Mindestmerkmalen zumindest ein kleines Maß an Qualitätssicherung zu gewährleisten. Sicher wäre eine solche Qualitätssicherung durch die Fachgesellschaften wünschenswert, aber selbst wenn sich dies vor dem politischen Hintergrund irgendwann als machbar erweisen sollte, dann jedoch sicher noch nicht in den Anfangsjahren des neuen Entgeltsystems. Unter der Bedingung, möglichst wenig Kodes angeben zu müssen, sind Komplexkodes eine gute Möglichkeit, Struktur, Leistungsart, erbringende Berufsgruppe und die zeitliche Komponente zu erfassen.

    Viele Grüße

    Antonella