Beiträge von KHilsheimer

    Hallo!
    Darf die Kasse bei einer übermittelten KAIN-Nachricht MDK12 oder MDK13 einen neuen Fall innerhalb der vorgegeben Fristen melden, oder zählt der MD diesen Fall auf jeden Fall mit, auch wenn der Fall nicht begutachtet wurde? Der MD ist ja hier die prüfende Instanz bezüglich "Einhaltung der Prüfquote"!

    Viele Grüße

    Karsten Hilsheimer

    Leider ja...die DKG ist mal wieder umgefallen. Geplant war mal, dass das erste Quartal 2020 und nicht das 3. Quartal 2019 herangezogen wird. Nun ja, jetzt haben wir wenigensten eine Regelung die Fortlaufend ist, bis sich jemad anderes wieder was neues einfallen lässt! ;)

    Die Bayerische Krankenhausgesellschaft hat vorgestern entsprechend informiert. Zusätzlich wurde ein entsprechender Nachtrag §301 Vereinbarung vom 01.04.2020 dazu veröffentlicht.:

    47100031 (DRG) oder A6200012 und B6200012 (PEPP)

    Zeitraum: 01.05.2020 - 31.12.2020

    "Zur Berechnung der Zuschlagshöhe ist der Gesamtrechnungsbetrag aller ENT-Segmente außer dem Segment für den Zuschlag selbst mit 0,0042 zu multiplizieren und auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch zu runden."

    Danke schon einmal für den Entgeltschlüssel. Ich habe nur direkt die BWKG auch angeschrieben. Bin auf die Antwort gespannt, insbesondere auf den Wortlaut "Gesamtrechnungbetrag". Das gibt bei manchen KIS-System bestimmt Probleme....

    Leider hat man nichts mehr gehört. Bisher auch noch nicht von der Krankenhasgesellschaft in BW. Ist das Gesetz durch? Kommt der Zuschlag zum 1.5.2020? Name und Entgeltschlüssel des Zuschlags? Wird der Zuschlag nur auf die DRG berechnet oder auch auf die ZEs der normalen Kataloge und der individuellvereinbarten ZEs? Fragen über Fragen. ;)

    Hallo!

    Wieso möchten Sie die Rechnungen des ersten Quartals als Grundlage für die Überprüfung der Quote nutzen?

    Als Grundlage für die Festlegung der Prüfquote des jeweiligen Quartals dienen die Rechnungen, die zwei Quartale vorher übermittelt wurden. In diesem Fall also das dritte Quartal 2019. Die maximal zu prüfenden Fälle sollten Ihnen also eigentlich schon länger bekannt sein und könnte nun einfach auf 5 % runtergerechnet werden.

    Allerdings werden doch sicherlich die meisten Kassen >5 % geprüft haben. Den Rückzug der überschüssigen Gutachten wird denke ich kaum eine Kasse so schnell umsetzen können.

    Mit freundlichen Grüßen :)

    Ich glaube, da haben Sie was falsch verstanden. Die Kassen haben bisher nur wenige Aufträge geschickt, weil Sie ja das 1. Quartal abwarten.

    Das mit den 2. Quartalen zurück, galt doch dann zur Ermittlung der neuen Prüfquote (im 3. Quartal 2020) und deren Ergebnis (Anzahl neg. Gutachten) aus dem 1. Quartal 2020.

    Auf die Problematik mit den Storno und Neuberechnungen sind Sie gar nciht eingangen. Diese gibt es auch im 3. Quatal 2019. Diese Problematik hat man doch ständig.

    Hallo!

    Das ersterQuartal ist rum. Wir würden gerne die Prüfquote der Kassen überprüfen.

    Wie verhält sich das mit Fällen aus den z.b. 2018 oder 2019 mit Rechnungskorrekturen (Falldialog, MDK Verfahren) im 1. Quaratal 2020. Dürfen die Kostenträger diese eingehenden Rechnungen Storno + Neue Schlußrechung auch mit in die Quote einbeziehen?

    Im Gesetz steht ja nur eingehende Rechnungen im 1. Quartal. Vielleicht wissen das die Juristen.

    Viele Grüße

    K. . Hilsheimer

    Ja, bis zum Ende der Verjährungsfrist kann die Kasse immer verrechnen. Mit dem MDK-Reformgesetzt wird das ja nun neu geregelt. Eventuell ab Mitte 2020 spätentens 2021 dürfen die Kassen nicht mehr aufrechnen.

    Wenn Sie kurz vor der Verjährungsfrist die Rechnung stornieren und neu erstellen (warum auch immer), dann gilt erneut die 2jährige Verjährungsfrist!

    Guten Tag!

    Im Zusammenhang mit einem ambulanten Notfall in der Notfallambulanz (KV-Abrechnung Notfallamulanz) mussten wir Auskunft beim GIFTINFORMATIONSZENTRUM einholen. Für diese Auskunft stellt uns überlicherweise das GIFTINFORMATIONSZENTRUM eine Rechung über 49 € aus.

    Können wir diese Leistung in der KV-Abrechnung irgendwie einbringen oder bleiben wir hier auf den Kosten sitzen?

    Viele Grüße

    KHilsheimer