Beiträge von KHilsheimer

    Guten Tag liebe Forumsnutzer,

    mein Krankenhaus weist derzeit 3 Innere (Gastro, Kardio, Pulmo) Fachabteilungen mit dem Fachabteilungsschlüssel 0100 aus, will dies jetzt aber auf die einzelnen Fachspezifischen Abteilungen - 0300 Kardio, 0700 Gastro, 0800 Pulmo - umstellen.

    Wem müssen wir dies mitteilen, damit es am Ende im § 301 Datenaustausch zu keinerlei Problemen kommt.

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße

    K. Hilsheiimer

    Das kennen wir hier in Nordbaden so nicht. Die Kassen teilen uns schon mit, ob sie dem Nachverfahren (2. Begutachtung) zustimmen oder nicht. Wir erhalten dann irgendwann mal - sobald anscheinend der MDK Kapazitäten frei hat - ein Schreiben vom MDK, indem er uns auffordert, innerhalb von 4 Wochen eine Stellungnahme zuzusenden. Ggf. schicken wir noch Unterlagen zu der Stellungnahme mit.

    In den seltensten Fällen antworten die Krankenkassen nicht auf unsere KAIN-Nachrichten.

    Guten Abend!

    Vielen Dank für eure Nachrichten. Ich denke, im Einzelfall, und da muss man schon Abwegen was ein Notfall ist, kann man den Aufnahmegrund - trotz Verordnung, in Notfall abändern.

    Hintergrund ist, dass wollte ich aber erst einmal hier nicht erwähnen, dass unser Chefarzt glaubt, umso mehr Notfälle an die Kasse übersendet werden, desto weniger MDK-Anfragen hat er. Dies konnten wir ihm mit ein paar Zahlen aber widerlegen. Dennoch kann eine Übermittlung "Notfall" an die Krankenkasse - für beiden Seiden - hilfreich/informativ sein.

    Ich kannte den Passus bisher im § 301 Text nicht. Schon interessant.

    Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung
    Bei Aufnahme von Patienten in Verbindung mit einem Arbeitsunfall (einschließlich „Wegeunfall“) ist der Aufnahmegrund 3.-4. Stelle „02“ zu verwenden. Wird stattdessen „07“ (Notfall) verwendet, ist eine Ablehnung der Leistungspflicht über den Kostenübernahmesatz mit dem Merkmal Kostenübernahme „05“ (Ablehnung, Unfallversicherung zuständig) möglich. Die Angabe, ob es sich im Aufnahmesatz um den Aufnahmegrund „Notfall“ (3.-4. Stelle „07“) handelt, erfolgt durch das Krankenhaus. Die Angabe kann in diesem Fall von der des einweisenden Vertragsarztes auf dem Einweisungsschein abweichen.

    ***

    Gilt dieser Abschnitt nur für Arbeitsunfälle/Wegeunfälle, weil ein Chefarzt auf einmal meint, er könne trotz Verordnung, den Aufnahmegrund "Normalfall" in "Notfall" abändern, trotz vorliegerder Verodnung und ohne Notfall angekreuzt, bei Patienten wo kein Arbeitsunfall/Wegeunfall vorliegt? Sprich, er könne den roten Satz auch bei ganz normalen Patienten anwenden.

    Was meint ihr?

    Guten Tag Herr Moeckel,

    wir hatten diesbezüglich mal einen Fall beim MDK. Leider stand in der Akte, dass es sich die Patientin für eine ambulante Entbindung entschieden hat, sodass wir Mutter und Säugling nicht abrechnen konnte.

    Wir rechnen bei geplanten stationären Fällen, wo sich die Mutter für eine spontane Entlassung am gleichen Tag entscheidet, nur die Mutter als DRG-Fall ab. Der Säugling ist mit der Mutter abgegolten, da der Säugling in keinen stationären Ablauf eingebunden war.

    Die Kosten der Entbindung (Mutter-Fall) sollte die KK auf jeden Fall bezahlen.

    Schöne Grüße
    K. Hilsheimer

    Guten Tag!

    Hin und wieder kommt mal eine ambulante OP kurzfristig nicht zustande. Dennoch wollen wir die Vorbereitung oder Vorgespräch abrechnen.

    Für die Abrechnung benötigen wir für das DTA-Übermittlungsverfahren einen OP-Schlüssel.

    Welchen kann man hier ansetzen?

    ALS IDC nehmen wir die Z53 (Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesen wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden).

    Vielen Dank im Voraus.

    Freundliche Grüße
    Karsten Hilsheimer

    Hallo,

    wir bekommen von einer Strahlenpraxis nur ICD 9 Codes (Verbringungsleistung) zur Verfügung gestellt. Wir müssen aber die Angaben in ICD 10 erfasssen. Gibt es hier eine Umwandlungstabelle?

    Freundliche Grüße
    Karsten Hilsheimer

    Hallo,

    weiß jemand, wo man die akutellen Preislisten für die Abrechnung "Physikalische Therapie, Heilmittelverfahren" für das Krankenhaus bekommt.

    Bundesland: Hessen

    Wir benötigen die aktuelle Preisliste aller AOKs außer Hessen. Die Vereinbarung mit der AOK Hessen und dem VDAK liegt uns vor.

    Gerne auch per Mail an: k.hilsheimer@theresienkrankenhaus.de

    Ist zwar nicht das TOP-Thema hier, aber vielleicht weiß es dennoch jemand.

    Freundliche Grüße

    K. Hilsheimer

    Der Beitrag ist zwar schon lange her, dennoch möchte ich kurz was dazu schreiben.

    Ein Höchstmege gibt es zwar nicht, aber es heißt immer noch Einzelfallprüfung. Im Schnitt werden 10 bis 15 % der Krankenhaus-Fälle geprüft. Bei uns liegt der Prüfschnitt bei 10%. Allein die DAK prüft aber bei uns 20%. Quasi jeder 5 Pat. mit DAK-Status wird geprüft. Mit Einzelfallprüfung hat das schon nichts mehr zu tun. Eine Klageprüfung wäre hier mal Überlegenswert.

    K. Hilsheimer

    Hallo,

    diesbezüglich, würde ich bei Ihrer NRW Krankenhausgesellschaft oder ähnliches anfragen um eine exakte Abrechnung zu gewährleisten. Bei uns in BW mussten wir den Mehrleistungsab-/zuschlag nur bei Überliegern oder Aufnahme bis 31.12.2011 abrechnen. Der nächste Mehrleistungsab-/zuschlag wird erst mit der nächsten Genehmigung aktiv. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.

    Viele Grüße
    K. Hilsheimer