Beiträge von tinkerbell

    Sehr geehrte Forums-Mitglieder,

    ich hätte eine Frage an Sie:
    wie verhält es sich mit der Abrechnung und der Kodierung von Konsilen in einem reinen Belegkrankenhaus?
    Z. B. Patient liegt stationär wegen Schmerztherapie bei Bandscheibenvorfall und benötigt ein MRT. Muss dann der Überweisungsschein (oder Konsilschein) für die radiologische Praxis die die Untersuchung vornimmt vom Belegkrankenhaus oder vom Belegarzt abgestempelt werden?

    Und wie ist es bei Untersuchungen die in einem anderen Krankenhaus gemacht werden?
    Gibt es einen § in dem man es nachlesen kann?
    Vielen Dank für eure Antworten.

    Gruß Tinkerbell

    Sehr geehrte Mitglieder,

    bei unserer Patientin wurde nach mikrochirurgischer Dekompression LWK 3-5 und damaliger Entfernung einer Synovialzyste vor einigen Monaten nun erneut die Diagnose einer Synovialzyste mit massiver Narbenbildung L5-S1 gestellt. Ich finde keine passende Kodierung für die Narbenbildung an der Wirbelsäule. Und wie würden sie die Entfernung derselben und der Vernarbungen kodieren?

    Kann hier jemand helfen?

    Vielen Dank.

    mfg

    Tinkerbell ;(

    Sehr geehrte Forumsmitglieder,

    unser Neurochirurg kodiert oft eine Fettduraplastik im Lendenwirbelbereich bei Spinalkanalstenose ohne das eine Läsion oder Liquoraustritt vorliegt. Kann ich da die spinale Duraplastik kodieren oder ist das eben nur bei Verletzungen angebracht?

    Vielen Dank für eure Antworten

    Tinkerbell

    Sehr geehrte Forumsmitglieder,

    ich wäre sehr dankbar, wenn ich zu folgenden Operationen unseres Wirbelsäulen-Chirurgs Kodiertips bekommen könnte:

    Im OP-Bericht steht "Teillaminektomie". Ich finde nur die "Teilhemilaminektomie",

    "intraoperative Wurzelblokade mit Triamhexal"

    "Facettengelenkkoagulation"

    Schon mal vielen Dank

    Tinkerbell

    Hallo noch einmal an alle Forumsmitglieder,

    vielen Dank schon mal für die Auskunft, dass ich eine veraltete Regel zitiert habe. Ich habe mich informiert.

    Nun hätte ich noch eine Frage: Muß ein abgeschlossenes Diplom vorliegen oder reicht es auch wenn ein Dipl.-Psychologe noch in der Weiterbildung zur Psychosomatik ist?

    Wo kann man sich die "Checkliste zur Abfrage der Strukturmerkmale" für den Code 8-918 runterladen?

    Noch mal vielen Dank für die Hilfestellung.


    Tinkerbell

    Sehr geehrte Forumsmitglieder,

    wir behandeln Patienten mit den Komplexcodes 8-918 und 8-977. Voraussetzung für den Code 8-918 ist die Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologische Disziplin, nach festgelegtem Behandlungsplan mit ärztlicher Behandlungsleitung.

    Reicht es wenn der Orthopäde die Behandlungsleitung hat? Muß unbedingt ein psychologischer Psychotherapeut vorhanden sein oder reicht auch ein Dip.-Psychologe, wenn der Orthopäde die Behandlungsleitung hat?

    Wo könnte man bei MDK-Anfragen einen schriftlichen Nachweis bekommen, wenn es reicht dass ein Dipl.-Psychologe beteiligt ist?

    Vielen Dank schon einmal für die Antworten

    Tinkerbell

    Sehr geehrte Forumsmitglieder,

    wir sind ein reines Belegkrankenhaus. Ein Patient war hier wegen Ulcus cruris mit MRSA und etlichen relevanten Nebendiagnosen. Daduch kam der Patient in die DRG

    J03A die es als Beleg-DRG nicht gibt. Meiner Kenntnis nach, ist das so, dass bei nicht vorhandener Beleg-DRG in die Hauptabtl.-DRG gegroupt wird.

    Ist das nicht mehr so?

    Lieben Dank schon mal.

    Gruß Tinkerbell