Beiträge von barbara

    Liebes Forum

    Die Aufnahme des Patienten erfolgt bei ambulant diagnostizierter Oberarm AV-Fistelstenose und fortschreitenden Nierentransplantatversagen und somit zu einer eventuell erforderlich werdenden Dialysebehandlung zur Fistelrevision.

    Intraoperativ wird eine schwere Intimahyperplasie der Fistel festgestellt. Der Operateur schreibt: "..... Resektion der Intimahyperplasie, was einer Endarteriektomie der Vene gleichkommt...." Zusätzlich wird ein Patch eingenäht.

    Der OPS Entarteriektomie erscheint mir nicht passend, da es sich hier um ein venöses Gefäß handelt. Hatte mir überlegt das vieleicht 5-386.a1 ( Exzision erkranktes Gewebe, oberflächliche Venen) möglich wäre. Kann die Patchplastik in diesem Fall noch zusätzlich abgerechnet werden ?

    Welche HD kann abgerechnet werden ? Mech. Komplikation der Fistel, chron NI oder Transplantatversagen ? ?(

    Liebes Forum

    Nun hat der MdK erkannt, dass es sich wohl doch um die intraoperative Versorgung einer Komplikation handelt und die Abrechnung des Komplikationscodes T81.2 zutreffend ist. Allerdings wird weiterhin die Abrechnung der Prozedur Duraplastik 5-021.0 ) bestritten. Der Zusatz im OPS-Katalog " incl. Verwendung klebbaren Material " würde sich nur auf die Art der Fixierung eines z.B.eines Neuropatch beziehen,also einkleben oder einnähen. Woher der Prüfer diese Information hat weiß ich nicht. Es wird weiterhin bestritten, dass bei Verwendung von Tachosil überhaupt die Definition einer Plastik erfüllt ist.
    Nach Auskunft unserer Neurochirurgen ist es aber durchaus üblich dies als eine Plastik bei kleinsten Defekten zu bezeichnen da es sich bei Tachosil um körperfremdes Material handelt und damit ein Defekt in einer Struktur überbrückt wird.

    Wer hat hier Argumente die mir weiterhelfen ? ?(

    Liebes Forum,

    die Aufnahme des Patienten erfolgt zur Abklärung einer ambulant sonografisch festgestellten Raumforderung der Leber. In der KM-Sonografie wird der Verdacht auf ein hepatozelluläres Karzinom gestellt. Ein Staging mit Kolo, Gastro,CT erfolgt . Diese Befunde sind unauffällig. Aufgrund von ASS-Einnahme kann die geplante Leberpunktion nicht gemacht werden. Der Patient wird entlassen und bekommt einen neuen Aufnahmetermin zur Punktion.

    Welche HD kann hier abgerechnet werden ?

    Liebes Forum

    Mein Patient hat eine instabile HWK 1 Fraktur und wurde mit einem Fixateur extern ( Halofix ) versorgt. Ich habe bis jetzt nur den OPS 8-411, geschlossene Reposition an der HWS kodiert. Dieser OPS ist nicht erlösrelevant. Ich bin in der DRG I68D, Erlös ca.2000 €. Da der Fixateur allein schon 3000 € gekostet hat möchte ich hier nach möglichkeit in eine höhere DRG kommen. Mögliche OPS wären vieleicht 5-790.mx oder 5-83b.80 ?

    Wer rechnet diese Art von Fällen häufiger ab und kann mir helfen ? ?(

    Liebes Forum

    Die Aufnahme des Patienten erfolgt mit Rückenschmerzen. Im MRT wird die Diagnose einer Spondylodiszitis gestellt. D.h. lt. Befund massive KM-Aufnahme des Bandscheibenfaches einschließlich der angrenzenden Wirbelkörper, Facettengelenke und der umliegenden Weichteile. Der Patient wird operativ versorgt und der Pathologe bestätigt die Diagnose anhand von entnommenem Bandscheibengewebe. Abgerechnet wurde von uns die HD M46.42 ( Spondylodiszitis, nicht näher bezeichnet: Zervikalbereich ).

    Der Gutachter ändert nun diese HD in M46.32 ( Bandscheibeninfektion pyogen:Zervikalbereich ) mit dem Argument, das es sich hier nicht um eine Diszitis nicht näher bezeichnet handelt, sondern eine zutreffendere Kodierung mit M46.32 möglich ist. Unsere Argumentation, das es sich nicht nur um eine isolierte Bandscheibeninfektion handelt sondern hier auch die Wirbelkörper mit erfasst sind wird von dem Gutachter nicht akzeptiert.

    Lt alphabetischem Verzeichnis wird die Spondylodiszitis mit M46.4.. abgerechnet.

    Der Fall wurde schon 2 x negativ begutachtet. Wer hat ähnliche Fälle bzw. klagt eventuell schon ?

    Liebes Forum

    Die Aufnahme des Pat. erfolgte mit aszitisch dekompensierter Leberzirrhose bei Zustand nach TIPS-Anlage. Zusätzlich war die Gerinnung entgleist und es lag ein hepatorenales Versagen vor. Ursächlich wurde ein thrombotischer TIPS-Verschluss festgestellt. Eine angiografische TIPS-Sondierung mußte frustran beendet werden. Der Patient wurde konditioniert und in die Uniklinik weiterverlegt.

    Abgerechnet wurde von unserem Haus der Komplikationskode T 82.8 als HD. Der Gutachter schreibt die Zirrhose wäre abzurechnen da spezifischer.

    Ich bin nicht der Meinung da es sich um eine bekannte Grundkrankheit handelt und die Ursache der Dekompensation festgestellt wurde und ein Behandlungsversuch bezüglich des Tips-Verschluss gemacht wurde.

    Wer hat ähnliche Fälle und wie werden die abgerechnet ?

    Liebes Forum

    Bei der Patientin wird im Rahmen der gynäkologischen Aufnahmeuntersuchung ( nicht im OP ) eine Knipsbiopsie, haselnussgroß, vom blumenkohlartig wachsenden Tumorgewebe der Zervix gemacht. Kann hier der OPS 1-472.x ( Biopsie an der Cervix, sonstige ) abgerechnet werden ? Alternativ käme vieleicht 5-672.0 ( Exzision von erkrankten Gewebe der Cervix ) in Frage. Diesen OPS streicht uns der MdK allerdings öfter mit der Begründung das der Eingriff nicht im OP und ohne Anästhesie durchgeführt wurde.

    Wer kann helfen !

    Hallo Forumnutzer

    Die Aufnahme des Patienten erfolgt geplant zur Vorhofkatheterneuimplantation bei ambulant vordiagnostizierter Katheterinsuffizienz ( freiliegende Muffe ). Der Katheter wird stationär entfernt und in gleicher Sitzung ein neuer Katheter angelegt ( OPS 5-399.5 ). Bezugnehmend auf die Kodierempfehlung 245 habe ich als HD N18.5 abgerechnet. Der Gutachter schlägt mir jetzt den Komplikationskode T85 vor als HD abzurechnen. Bei meinen Recherchen hierzu habe ich gesehen das zu dieser Kodierempfehlung 245 auf der Seite der DGfM lt. Komentar der FOKA ein Dissens besteht.

    Die HD der Niereninsuffizienz bringt in meinem Fall mehr Erlös. Wie rechnen andere diese Fallkonstellation ab und welche Erfahrungen gibt es im Prüfverfahren ?

    Im Januar wurde der Patient an einer lumbalen Spinalkanalstenose operiert. Nach einem halben Jahr Beschwerdefreiheit stellt er sich mit zunehmenden Beschwerden seit 4 Tagen erneut vor. Der Patient nimmt Falithrom ein, Quick bei Aufnahme 17% .

    Ein MRT zeigt einen epiduralen Erguß, intraoperativ massiv blutiges Serom. Im OP-Bericht wird beschrieben ... bei Eröffnung des Ligamentum flavum bricht reichlich blutig seröse Flüssigkeit hervor. Es erfolgt eine Dekompression des Rezesus laterales...

    Laut Epikrise ist der die Einblutung/Erguß unter Falithrom ursächlich für die erneuten Beschwerden.

    Laut alphabetischen Verzeichnis ist eine nichttraumatische spinale epidurale Blutung mit I61.2 zu kodieren, lt.systemischen Verzeichnis sind an dieser Stelle aber nur intrakranielle Blutungen gemeint. Der Gutachter schlägt M48.06 ( Spinalkanalstenose vor )

    Welche Hauptdiagnose muss denn hier abgerechnet werden ? ?(