Der Patient wird mit allgemeiner Abgeschlagenheit, Unterschenkelödemen, Aszites, entgleistem Quickwert, Albuminmangel aufgenommen. Ansonsten guter AZ und EZ, orientiert in allen Ebenen. Diagnostiziert wird eine dekompensierte alkoholische Leberzirrhose. ( Erstdiagnose )
Abgerechnet habe ich:
HD: alkoholische Leberzirrhose
ND: erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren, Eiweißmangel, Aszites
Bei der Prüfung sind die Nebendiagnosen akzeptiert worden aber der Gutachter will als HD ein alkoholische Leberversagen abrechnen mit der Begründung es handelt sich hier um ein Versagen der Lebersynthesestörung.
Ich denke es handelt sich lediglich eine Entgleisung, zumal beim Patienten keine Anzeichen einer hepatischen Enzephalopathie vorliegen.
Welche HD ist hier abzurechnen und mit welcher Argumentation