Beiträge von barbara

    Der Patient wird mit allgemeiner Abgeschlagenheit, Unterschenkelödemen, Aszites, entgleistem Quickwert, Albuminmangel aufgenommen. Ansonsten guter AZ und EZ, orientiert in allen Ebenen. Diagnostiziert wird eine dekompensierte alkoholische Leberzirrhose. ( Erstdiagnose )
    Abgerechnet habe ich:
    HD: alkoholische Leberzirrhose
    ND: erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren, Eiweißmangel, Aszites

    Bei der Prüfung sind die Nebendiagnosen akzeptiert worden aber der Gutachter will als HD ein alkoholische Leberversagen abrechnen mit der Begründung es handelt sich hier um ein Versagen der Lebersynthesestörung.
    Ich denke es handelt sich lediglich eine Entgleisung, zumal beim Patienten keine Anzeichen einer hepatischen Enzephalopathie vorliegen.

    Welche HD ist hier abzurechnen und mit welcher Argumentation ?(

    Wie rechne ich eine laparoskopische Hysterektomie mit Salpingektomie und Lymphknotenentfernung ab. Ich habe für die Hysterektomie keinen speziellen OPS gefunden. Ist dann der OPS für die offene chirurgische OP mit dem Zusatzcode minimalinvasive Technik zu kodieren ?

    Die Aufnahme des Pat. erfolgt zur VATS bei Vd. auf Lungenmetastasen bei bekannten Magenkarzinim. Histologisch wird die Diagnose einer Lungenfibrose gestellt. Welche HD rechnen ich ab ?

    1.Lungenfibrose lt. histologischen Ergebnis

    oder

    2. Magenkarzinom da Metastasenausschluß ( lt spezieller Kodierrichtlinie Neubildung ) ?

    Die Aufnahme des Patienten mit bekannten Pankreaskopfkarzinom erfolgte aufgrund eines Ikterus. Ursächlich zeigte sich eine Kompressionsstenose des Gallenganges. Es erfolgte die Stenteinlage in den Gallengang. Daraufhin zeigten sich die Cholestaseparameter regredient bei klinischer Besserung.

    Welche HD ist hier abzurechnen ?

    Pankreaskarzinom, da eine direkte Assoziation zum Tumor vorliegt und mit der Stenteinlage eine "Tumorbehandlung" erfolgte.( siehe Kodierempfehlung 143, Ösophaguskarzinom/Stenose ) oder

    Verschluss des Gallenganges da es sich um eine palliative, rein symptomatische Behandlung bei bekannter maligner Grunderkrankung handelt.