Beiträge von Jorge

    Hallo NV,

    Gibt es einen Grund, dass beides nicht gleichzeitig stattfinden kann


    Das habe ich nicht recht verstanden.

    Wir sehen die Visite definitiv als "wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung" an. Zum einen findet sie nie ohne Pflege statt, oft genug auch mit Sozialdienst, Psychologen und auch Ergotherapeuten statt. Zum anderen geht es ja eigentlich immer um den weiteren Behandlungsverlauf. Die Visite selber wird ja nicht codiert. Daneben findet wöchentlich auch eine sogenannte "Kartexbesprechung" statt, die ohne den Patienten durchgeführt wird. Auch sie erfüllt die o. g. Bedingungen.

    Freundliche Grüße

    Jorge

    Guten Abend,

    "Gefährdung" kann aus unserer Sicht nur als "es besteht die Gefahr" interpretiert werden, nicht als "es ist so". Der Krampfanfall und das Delir "sind". Entsprechend werden gefährdete Patienten "engmaschig etc" überwacht und werden in die Kategorie "Intensivbehandlung" eingeordnet. Bisher!

    Spannend ist für uns die Frage, was im Sinne der PEPP "sinnvoller" ist. In der oben beschriebenen Situation ist der Patient gelichzeitig ja auch somatisch entzüglich und pro Woche könnten ja auch die Mindestanforderungen (Gruppen- und Einzelmaßnahmen) durchgeführt werden. Sind die 7 Tage "Somatischer Entzug" oder die 50 oder 75% Intensivbehandlung von Vorteil, die Auswirkungen auf das PEPP-Cluster haben.

    Freundliche Grüße

    Jorge

    Kannst Du mir hier einen Tipp geben?


    Schwierig. Ich bin nicht der EDV-Fachmann, dafür ist mein Kollege zuständig.
    Die Textbausteine in einer Prozedur anzulegen, ist mir fremd.
    Sämtliche Einzel- und Gruppenmaßnahmen, sowie die Zusatzcodes, also auch der Entlassungsaufwand, sind mit den entsprechenden Ableitungspaketen für A/P/ST/PS als Textbausteine parametriert (xml-Dateien) und an diversen Orten der unterschiedlichen Dokumentationsmodule eingefügt.
    Die Psychosoziale Notlage ist als Statisches Formular angelegt, eigentlich über die Therapiekontrollliste aufrufbar. Wir haben in einigen Modulen den Link auf dieses Formular angelegt.
    Die Pflegebedürftigkeit ist ein Untermodul der PsychPV (Warum, verstehe ich nicht), bei uns ebenfalls über mehrere Links aufrufbar.

    Ob das hilfreich war, weiß ich nicht.

    Freundliche Grüße

    Jorge

    Guten Tag,

    wir diskutieren unterschiedlich, wie die Codes für den Entlassungsaufwand erzeugt werden.

    Es heißt, dass "ein Code" erzeugt werden darf. In unserem KIS (Nexus) werden die Minuten bzw. Stunden pro Arzt/Psychologe und Spezialtherapeut/Pflege für den Aufenthalt summiert.

    Als Ergebnis zum Beispiel:

    A/P: 4,5 Stunden
    S/P: 7,1 Stunden

    Eine Meinung: es werden 7,1 Stunden im Bereich S/P codiert. Die A/P-Stunden fallen unter den Tisch
    Andere Meinung: es werden im Bereich S/P 11,6 Stunden codiert, weil dort die Mehrzahl der Stunden ("überwiegend oder ausschließlich") aufgewendet wurden. Es werden alle Stunden in Summe codiert.

    Zweites Beispiel:

    A/P: 5,9 Stunden
    S/P: 6,1 Stunden

    Eine Meinung: Analog zur "Kriseninterventionellen Behandlung" werden 2 Codes abgeleitet (trotz "es darf nur ein Code abgeleitet werden")
    Zweite Meinung: Es werden 6,1 Stunden im Bereich S/P abgeleitet, weil dort die "überwiegende" Anzahl der Stunden erbracht wurden
    Dritte Meinung: Es werden 12 Stunden im Bereich S/P abgeleitet, weil dort die "überwiegende" Anzahl der Stunden erbracht wurden inkl. der Stundensummen der A/P.

    Wie wird das in anderen Häusern gesehen.

    Vielen Dank für eventuelle Antworten.

    Mit freundlichem Gruß

    Jorge

    Hallo GenS,


    zunächst Danke für die Beantwortung meiner Frage.

    Wir sind tagsüber, was die "PFP" anbelangt, tatsächlich nicht viel besser besetzt, als in der Nacht. Und da es tags wesentlich mehr Aufgaben gibt, bei denen examiniertes Personal gebraucht wird (während der Visite kommt eine Aufnahme: da sind schon mal 2 KollegInnen gebunden), müssen da auch schon mal SchülerInnen und FSJ-lerInnen ablösen.

    Freundlicher Gruß

    Jorge

    Guten Tag,

    darf ich hier noch mal nachfragen:


    Die Zeiten beziehen sich auf den gesamten Aufenthalt.

    Die 40, 80 etc Stunden müssen nicht am Stück erbracht werden?

    In den Tagschichten können wir nicht gewährleisten, dass die 1:1-Betreuung immer durch eine Pflegefachperson durchgeführt wird. In der Nachtschicht dagegen ist es immer eine PFP. In 4 Nächten könnten wir also 4 mal >2 -6 und 4 mal >6-12 Stunden kodieren und hätten die 40 Stunden erreicht?

    Kann das sein?


    Freundliche Grüße


    Jorge

    Ein tagesbezogen individuelles Leistungsbezogenes Entgelt wie hier gefordert erfordert eine ebenso tagesgenaue Einstufung des Patienten mit allem was dazu gehört: Dokumentation, Nachweise, Rechtfertigung gegenüber Kassen und MDK.


    Sehr geehrter Herr Schaffert,

    genau das machen die Kalkulationshäuser (und auch wir) mit der Betreuungsintensität. Ich habe das Schreiben gelesen und mich wirklich gewundert, dass dieser Begriff nicht fällt. Es wird auf die psychiatrischen, somatischen und sozialen Komponenten der tagesgenauen Einstufung abgehoben. Genau das sind die aktuellen Kriterien der Betreuungsintensität.

    Wir haben uns gefragt, warum der Begriff nicht benannt wird. Unkenntnis oder Taktik? InEK und DIMDI sind sich ja scheint´s nicht so grün...

    Viel Spaß!


    bezogen auf obiges Zitat. Na ja, begeistert sind meine Kollegen nicht, aber sie dokumentieren tatsächlich genauso in diesem Sinne. Darüber hatte ich ja schon mal an anderer Stelle geschrieben.

    Freundliche Grüße

    Jorge

    Auch Ihnen einen guten Morgen, ck-pku!


    Ich bin jetzt in einer misslichen Situation, weil ich etwas diskutiere, was ich für klar halte, allerdings aus anderen Gründen , wie Sie.


    • Es ist keine Aufnahmeuntersuchung (da bin ich mit Ihnen ja seit langer Zeit einer Meinung)
    • Es ist keine Kontrolluntersuchung
    • Diese körperlichen Untersuchen werden weder "routinemäßig bei den meisten Patienten" noch "und/oder mehrfach während des Krankenhausaufenthaltes" durchgeführt
    • Und der Aufwand spiegelt sich auch nicht in der Diagnose wieder (siehe die oben beschriebenen Beispiele)


    Es bliebe nur die Widerspiegelung "in den anderen angewendeten Prozeduren", die ich nicht interpretieren kann.

    Mir widerstrebte es von Anbeginn der OPS-Zeit, jeden Handgriff in einem Krankenhaus zu verschlüsseln. Für mich ist das eine Basisleistung eines Krankenhauses, die man nicht verschlüsseln sollte.

    Aber der Begriff "Basisleistung" kommt in der einschlägigen Literatur, glaube ich, nicht vor, oder? Insofern bleibt es meine subjektive Meinung.

    Freundliche Grüße

    Jorge

    Guten Tag,

    es tauchte bei uns die Frage auf, wie mit körperlichen Untersuchungen während der Behandlung zu verfahren ist. Die Ärztin muss sich mit grippalen Symptomen, mit Hautausschlägen oder einem Ziehen in der Schulter beschäftigen, verordnet anschließend ein Medikament und bespricht die Nebenwirkungen ausführlich mit dem Patienten. Die 25 Minuten werden tatsächlich erreicht.

    Können sie geOPSt / codiert werden?

    In den Kodierrichtlnien werden Aufnahmeuntersuchungen ja ausgeschlossen, in den Beispielen der OPS-Version 2013 für Ärzte kann ich sie auch nicht als "ähnliche Verfahren" oder "zum Beispiel" entdecken; allenfalls mit viel Phantasie unter "Supportive Einzelgespräche".

    Ich interpretiere die OPS-Vorgaben eindeutig in Richtung psychiatrisch-psychologische Interventionen. Die oben beschriebenen, somatischen Untersuchungen halte ich für Routineleistungen eines Krankenhauses, die nicht codiert werden dürfen.

    Sehen Sie das auch so? Oder liege ich da verkehrt? Gibt es eindeutige Aussagen zu dieser Frage von welchem Institut auch immer?

    Vielen Dank für eventuelle Antworten.

    Freundliche Grüße

    Jorge

    Guten Abend zusammen,

    ich kann mich, was unser Haus anbelangt, NuxVomica nur 1:1 anschließen.

    Was die überlappenden Zeiten anbelangt: es soll ja beim PEPP eine tagesgenaue Bewertung stattfinden. Von 0 bis 24 Uhr. Somit gelten nun mal die Zeiten von 23 bis 24 Uhr nicht oder andere Zeiträume, die die 3 Stunden pro 0 bis 24 Uhr nicht überschreiten. Ich halte das für eine von den etwas klareren Vorgaben.

    Nichtsdestotrotz halte ich sie für nicht richtig! Die "Sitzwache" (den Begriff finde ich gar nicht so falsch, weil er sich klar von der Videoüberwachung abgrenzt und auch den Aufwand klarer macht) ist derart personalintensiv (vor allem, wenn man ihn abrechnen will, und das kann man nur, wenn 3-jährig-examiniertes Personal ihn durchführt!!), dass ich nur hoffen kann, dass diese Vorgaben innerhalb des "lernenden Systems" bald geändert werden.

    Freundliche Grüße

    Jorge