Beiträge von Peter Neubecker

    Guten Morgen PEPP-Gemeinde,

    hier nun eine Frage zur Fallzusammenführung.

    Folgende beispielhafte Situation bei Wiederaufnahme des selben Patienten unter Berücksichtigung der Fallzusammenführungsregeln:

    Aufenthalt 1
    generiert Behandlungstage von Tag 1 bis Tag 9.

    Die Behandlungsform wurde bei beiden Fällen an Tag 1 auf Regelbehandlung gesetzt: OPS 9-607 und läuft bis zur Entlassung weiter.

    Der Therapieeinheitenkode wurde an Tag 1 auf 9-649.0 gesetzt (keine TE).

    Am Tag 8 wird dieser Kode (9-649.0) erneut gesetzt, da weiterhin keine TE generiert wurden.

    Am Tag 9 wird Pat. entlassen.

    Aufenthalt 2
    Tag 12 - Wiederaufnahme in die gleiche Strukturkategorie. Entlassung am Tag 14.

    Normalerweise würde an diesem Tag die TE-Zählung erneut beginnen, jedoch:

    Beide Fälle müssen nun zusammen geführt werden.

    Behandlungstage (BT) - Tage ohne Berechnung (TOB)

    Gesamtaufenthalt des nun zusammengeführten Falles im zeitlichen Verlauf:

    BT BT TOB BT
    1-7 8-9 10-11 12-14
    96490 96490 96490
    9607 9607


    Im System sind nun bei erfolgter Fallzusammenführung 3 OPS für Therapieeinheiten sowie wiederkehrende OPS für die Regelbehandlung zu finden.

    Korrekt wären jedoch nur 2 OPS bei einer Behandlungsdauer von 14 Tagen sowie 1 Kode für die Regelbehandlung.

    Wie verfahrt ihr bei solchen Konstellationen?

    Freundlichste Grüße

    P. Neubecker

    Hallo Kodiergemeinde,
    hier noch eine weiterführende Frage von meiner Seite zu diesem Kode:

    Da der 9-700er ein Summenkode ist, der sich aus an unterschiedlichen Datierungen zusammensetzen kann, stellt sich mir die Frage, zu welchem Datum der Kode korrekterweise kodiert werden muss.

    Aus meiner Sicht kommt in Frage:

    1. das Aufnahmedatum
    2. das Datum, an dem der Kode erstmals genutzt wurde
    3. das Entlassdatum

    Was wäre das korrekte Datum?
    Weiß hier jemand Rat?

    Vielen Dank und Gruß
    Peter Neubecker

    Hallo Jorge,

    hier nun meine Interpretation des Kodes: 9-645.
    Für mein Verständnis lässt dieser Kode nur marginalen Interpretationsspielraum zu, da im Text zur Kodedefinition zu finden ist:

    "... überwiegend oder ausschließlich ..."

    Für mein Verständnis können somit nur die Berufsgruppen kodieren, die überwiegend oder ausschließlich mit der Entlassproblematik befasst waren.
    In unserem Hause werden einzig die Stunden der entsprechenden Berufsgruppen kodiert - die Stunden der weiteren Berufsgruppen werden nicht kodiert und fallen somit weg.

    Wenn alle Berufsgruppenstunden addiert und unter nur einer Berufsgruppe gemeinsam kodiert werden, lassen sich dann im Nachgang noch die Einzelkosten der Berufsgruppen darstellen?

    Freundlichste Grüße
    Peter Neubecker

    ... leider hat sich die Frage nach der Bedeutung der Intensivbehandlung für mich noch nicht abschließend geklärt. Doch nun eine weitere Frage bezüglich des Zählens der Behandlungstage.

    Im Hinweistext des 9-700 ist zu finden:

    Zitat

    ... Diesbezügliche Behandlungstage können nicht der spezifischen qualifizierten Entzugsbehandlung zugerechnet werden. Als erster Tag der spezifischen qualifizierten Entzugsbehandlung gilt dann der Tag nach Abschluss der (jeweiligen) Komplexbehandlung (9-60 bis 9-63). Als letzter Tag der qualifizierten Entzugsbehandlung gilt der Tag der Aufnahme der jeweiligen Komplexbehandlung (9-60 bis 9-63). Wird die spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung unterbrochen, so werden die Behandlungstage in der qualifizierten Entzugsbehandlung addiert und die Summe kodiert ...

    Hier nun folgende Annahme bezügl. der Behandlungschronologie:

    Fall 1:
    Pat. wird von Tag 1 bis Tag 20 behandelt. Für die gesamte Dauer wurde 9-60.. kodiert.
    -> 20 Tage wären mit dem OPS 9-60.. im System hinterlegt.

    Fall 2:
    Pat. wird erneut 20 Tage behandelt:
    Tag 1 - 7 -> OPS 9-60.. 7 Beh-Tage
    Tag 8 - 13 -> OPS 9-70.. 6 Beh-Tage
    Tag 14 - 20 -> OPS 9-60.. 7 Beh-Tage

    Somit würden kodiert (in Summe): 14 Tage OPS 9-60..
    sowie: 7 Tage OPS 9-70.. - also OPS 9-700.1, da der 14. Tag der Tag der Aufnahme der jeweiligen Komplexbehandlung ist?
    Somit wären im System 21 OPS-Tage hinterlegt?

    Vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Überlegungen.

    Freundlichste Grüße
    Peter Neubecker

    Hallo NV,
    vielen Dank für Ihre Ausführungen.
    Frage 1 & 2 sind somit für mich stimmig beantwortet, doch wie verhält es sich mit Frage 3:

    Im Hinweistext des OPS 9-700 ist folgendes zu lesen:

    Zitat

    Sofern beispielsweise für den somatischen Entzug oder aus anderen Gründen vor oder auch während
    der qualifizierten Entzugsbehandlung eine Intensivbehandlung oder eine andere den Komplexkodes 9-60
    bis 9-63 entsprechende Versorgung erforderlich ist, sind jeweils die zutreffenden Kodes aus 9-60 bis 9-63
    für diese Zeiten anzuwenden.

    Bezieht sich die hier beschriebene Intensivbehandlung auf den Komplexkode 9-61?
    Wenn dies hiermit gemeint ist, warum wird im Anschluss nochmals die Bandbreite 9-60 - 9-63 der möglichen Komplexkodes genannt?

    Vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Überlegungen.

    Freundlichste Grüße
    Peter Neubecker