Beiträge von Stolper

    Liebes Forum!

    Als Optionshaus geht uns der MDK zunehmend „an den Kragen“. So streiten wir uns mit dem MDK auch in folgendem Fall:

    Ein vierjähriger Junge wird mit einem hochfieberhaftem respiratorischen Infekt und Erbrechen mit Nahrungsverweigerung in die Klinik aufgenommen. Bei anhaltend hohem Fieber unter „konservativer“ Therapie entschloß man sich am 3. stationären Tag zur Antibiose, danach Entfieberung und Entlassung am 6. Tag.

    Der MDK macht uns jetzt die Diagnose „Nahrungsverweigerung“ in Form der F50.9 streitig.

    Bei Eingabe von „Nahrungsverweigerung“ findet man u. a. die F50.9 „Eßstörung, nicht näher bezeichnet: Nahrungsverweigerung“ und die R63.3 „Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung: Nahrungsverweigerung als Betreuungsfehler“. Der MDK empfindet die R63.8 „Sonstige Symptome, die die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme betreffen“ als zutreffend, auch unter dem Hinweis, daß keine psychische Störung (Kapitel F) vorliegt. Das Kapitel F ist aber mit „Psychische UND Verhaltensstörungen“ überschrieben.

    Der Haken an der Sache: die F50.9 ist cc-relevant und führt im konkreten Fall auch zur DRG-Höherbewertung.

    Frage: Wie kodiert die DRG-Gemeinde das Problem der Nahrungsverweigerung? Gab es ähnliche Probleme mit dem MDK?

    Herzliche Grüße und vielen Dank für potentielle Antworten
    Dr. med. S. Stolper

    Hallo Forum!
    Eine i.v. Chemotherapie wird mit 8-540.1 verschlüsselt. Bei vielen Patienten wurde ein Port angelegt, kann eine Chemo über diesen (ev. zusätzlich) mit 8-540.3 verschlüsselt werden (zusätzliche Verschlüsselung neben 8-540.1 bringt u. U. eine nette RG-Steigerung)?
    Allen Arbeitenden ruhige Dienste, dem Rest schönes Wochenende!
    S. Stolper

    Hallo Herr Möckel!
    Zur Ergänzung nähere Falldaten: Bei dem Patienten handelte es sich um einen übergewichtigen 73jährigen langjährigen (12 Jahre?) tablettenpflichtigen Diabetiker, der durch den Hausarzt mit einer Gangrän der ersten und zweiten Strahl eines Fußes in die Chirurgie eingewiesen wurde. Nebendiagnosen COLD und KHK. Die chirurgische Therapie war rein konservativ mit Beta-Salbe, Kühlung, ...). Der Patient hat zum Zeitpunkt der Verlegung aus der Chirurgie kein Messer gesehen (keinerlei Inzision, Debridement o. ä.).
    Weder auf der Einweisung noch bei der Aufnahme war von der Phimose die Rede.
    Mit freundlichen Grüßen

    S. Stolper

    Hallo Forum!

    Folgenden Fall möchte ich zur Diskussion stellen:

    Ein 73jähriger Patient wird mit einer Vorfuß-Gangrän aufgenommen. Der Fuß kann erhalten werden, es wird diesbezüglich nicht operiert. Im Verlauf wird eine Phimose festgestellt. Der Patient kann wegen des schlechten AZ nicht entlassen werden. Die Phimose wird operiert.

    Beim Gruppieren erhalten wir jetzt die Fehler-DRG 902Z „nicht ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose“ mit einem Relativgewicht von 0,9.

    Frage: Gibt es Möglichkeiten, den Patienten optimaler zu kodieren, da der vereinbarte „Vorrat“ an Fehler-DRG’s nur klein ist (eigentlich hätte man den Patienten entlassen müssen ...)?

    S. Stolper