Liebes Forum,
es besteht ein Dissens mit unserer Kardiologin hinsichtlich der Kodierung der T81.0 im Zusammenhang mit Herzkatheteruntersuchungen.
Ich verwende diesen Kode gem. DKR D003i, wenn beispielsweise eine Nachblutung zu einem protrahierten Überwachungsaufwand führt (VWD), mehrmaliger Verbandswechsel erforderlich wird und/oder die Blutung mittels Abdrücken zum Stillstand gebracht werden muss.
Unsere Kardiologin hingegen ist der Ansicht, T81.0 sei nur für Fälle vorgesehen, bei denen es zu eingreifenden Maßnahmen in Form von z.B. Bluttransfusion, chirurgischer Revision oder Thrombinjektion bei Aneurysma spurium kommt.
Ich kodiere in diesen Fällen jedoch spezifisch, d.h. bei erfolgter EK-Gabe die Blutungsanämie, bei chirurgischer Revision die Verletzung des Blutgefäßes und bei Thrombinjektion das Aneurysma spurium.
Ich bitte um Hilfe bei der Konfliktlösung.
Vielen Dank im voraus und sonnige Grüße
Tusnelda317