Beiträge von Tusnelda317

    Hallo drglü, hallo mariel!

    vielen Dank für die Unterstützung! Schön, dass ich nicht allein bin mit meiner Meinung.

    Kommunikation ist natürlich wünschenswert, manchmal besteht jedoch bedauerlicherweise ein gewisser Mangel an Bereitschaft.

    Liebe Grüße aus dem sonnigen Niedersachsen

    Tusnelda317 8)

    Es geht hier um den Vorwurf der Fehlkodierung!

    Dass aus QS-Sicht die Kodierung von Komplikations-Kodes nicht wünschenswert ist, ist mir bekannt, steht aber in diesem Zusammenhang auf einem anderen Blatt.

    Wenn ein Pat. nach einer ambulant geplanten elektiven Herzkatheteruntersuchung aufgrund einer Nachblutung stationär überwacht werden muss oder nach einer Intervention eine Nacht länger im KH bleiben muss, macht die Kodierung schon im Hinblick auf die garantiert folgende MDK-Prüfung Sinn. Ich habe dadurch bisher jeden dieser Fälle ausreichend begründen können.

    Liebes Forum,

    es besteht ein Dissens mit unserer Kardiologin hinsichtlich der Kodierung der T81.0 im Zusammenhang mit Herzkatheteruntersuchungen.

    Ich verwende diesen Kode gem. DKR D003i, wenn beispielsweise eine Nachblutung zu einem protrahierten Überwachungsaufwand führt (VWD), mehrmaliger Verbandswechsel erforderlich wird und/oder die Blutung mittels Abdrücken zum Stillstand gebracht werden muss.

    Unsere Kardiologin hingegen ist der Ansicht, T81.0 sei nur für Fälle vorgesehen, bei denen es zu eingreifenden Maßnahmen in Form von z.B. Bluttransfusion, chirurgischer Revision oder Thrombinjektion bei Aneurysma spurium kommt.

    Ich kodiere in diesen Fällen jedoch spezifisch, d.h. bei erfolgter EK-Gabe die Blutungsanämie, bei chirurgischer Revision die Verletzung des Blutgefäßes und bei Thrombinjektion das Aneurysma spurium.

    Ich bitte um Hilfe bei der Konfliktlösung. :?:

    Vielen Dank im voraus und sonnige Grüße

    Tusnelda317 ;(

    Liebes Forum,

    in unserem Hause werden Dialysen durch eine externe Dialyse-Praxis erbracht. Dialysen bei Patienten, die bei stationärer Aufnahme in unserem Hause bereits dialysepflichtig sind, rechnet die Praxis direkt mit der Krankenkasse ab. Nur wenn die Patienten in unserem Hause erstdialysiert werden, rechnen wir die erbrachte Leistung entweder über die entsprechende DRG oder über Zusatzentgelt mit der Krankenkasse ab.

    Nun ist bei uns eine Diskussion entbrannt bezüglich der Fälle, die bereits vor Aufnahme dialysepflichtig sind und in der L60D (Niereninsuff....OHNE Dialyse...) landen würden. Diese Patienten erhalten während ihres stationären Aufenthaltes bei uns Dialysen, die die Praxis mit der KK direkt abrechnet. Trotzdem ergibt sich auf Grund der Dialysepflicht für uns ein erhöhter Aufwand (z.B. engmaschige Laborkontrollen, Anlage bzw. Wechsel Shaldon-Katheter etc., Patiententransport). Ist in diesen Fällen die Kodierung einer Dialyse, die ja kein Zusatzentgelt auslöst, die DRG jedoch triggert (je nach Schweregrad L60C, B oder A). statthaft??(confused.pngconfused.png

    Bitte um Entscheidungsfindung...

    Tusnelda 317

    Hallo liebes Forum,

    ist bei der offenen Reposition einer Humeruskopf-Mehrfragment-Fraktur die Sicherung des Tuberkulum majus durch Fibre Wire-Fäden zusätzlich zur z.B. Plattenosteosynthese mit 5-794.x1 zu kodieren? ?(

    Ich bedanke mich schon mal im voraus!

    Frostige Grüße von Tusnelda 317