Beiträge von Ladybeth

    Hallo flox069,

    ich würde den Fall mit der entsprechenden DRG plus OGVD-Überschreitung, da der Säugling ja nicht als Begleitperson gewertet werden kann. Im umgekehrten Falle, also die gesunde Mutter bleibt wegen dem kranken Säugling im Krankenhaus, würde dann § 1 Absatz 5 Satz 9 FPV 2012 zum Zuge kommen.

    Zitat

    "Erfolgt ein Verbleib der gesunden Mutter aufgrund des krankheitsbedingt
    behandlungsbedürftigen Neugeborenen, so ist ab Erreichen der
    abgerundeten mittleren Verweildauer der vollstationären
    DRG-Fallpauschale für die Mutter der Zuschlag für Begleitpersonen abzurechnen" [§ 1 Absatz 5 Satz 9 FPV 2012]

    Viele Grüße
    Ladybeth