Beiträge von Kai

    Hallo Uwe,

    ich glaube, auf deine Frage gibt es keine Antwort... ;(
    Das liegt einfach daran, dass es im ICD-10 die Binge Eating Disorder gar nicht gibt. Im allgemeinen Konsens hat man sich auf die F50.9 geeinigt, aber in Der Statistik kann man am Schluss ja unter allen 50.9ern nicht mehr die BED von den übrigen "sonstigen Diagnosen" trennen. So gesehen sind die Daten, die du lieferst ja genauso wenig aussagekräftig, als wenn du sie (inhaltlich) "falsch" als F50.4 verschlüsselst. Denn das wäre ja (rein sachlich) nicht korrekt, die Depression ist ja nicht die Ursache für die Essattacken, wenn eindeutig eine BED diagnostiziert wurde.
    Also ist es im Hinblick auf die Daten, die ja möglichst präzise sein sollen, eigentlich wurscht. Aus meiner Sicht wäre F50.9 trotzdem die korrekte Verschlüsselung.

    Viele Grüße

    Hallo Stephan,

    Ich sehe das auch so wie MedCo-Smutje. F19.2. sollte eine absolute Ausnahmediagnose sein. Und definitionsgemäß liegt ja hier auch kein multipler Substanzgebrauch vor.
    Vom Ressourcenaufwand her würde ich mutmaßen, dass die Alkoholabhängigkeit im Vordergrund stand.
    So wie ich es verstehe, kam er zum Beigebrauchsentzug unter Fortführung der Substitution, somit sind die Alkoholabhängigkeit UND die Benzo-Abhängigkeit die Diagnosen, die zur Aufnahme geführt haben. Und da man sich für eine HD entscheiden muss, würde ich die nehmen, die den meisten Aufwand gemacht hat und das wird wahrscheinlich die F10 dann sein, oder?

    In den Kodierrichtlinine steht ja auch, dass bei zwei gleichwertigen HDs diejenige genommen werden soll, welche den größeren Ressourcenaufwand machte.

    Viele Grüße

    Hallo Klauss,

    bedeutet das im Umkehrschluss, dass wenn kein somatischer Entzug mehr vorliegt, auch keine QE mehr kodiert wird?
    Wir haben hier immer wieder Patienten, die mit der Entzugsbehandlung im engeren Sinne eigentlich durch sind, aber noch "geparkt" werden, weil sie z.B. auf die Kostenübernahme für die Therapie warten. Wir kodieren die trotzdem als QE.

    Das ist ein interessanter Gedanke! Tatsächlich scheint dieser Kode ja irgendwie überflüssig oder wenig praktikabel zu sein. Und welche OPS denn am Schluss tatsächlich einen Einfluss auf den Erlös haben, das weiss ja sowieso kein Mensch. Aber es hört sich schlüssig an, und wénn man den OPS-Katalog durchguckt, bestätigt sich das auch, dass da so manch "Extra-Schnickschnack" drin ist, der eigentlich gar keine alltagspraktische Bedeutung hat.
    So wie Sie es beschreiben, machen wir das ja auch (und mutmaßlich hunderte andere Kliniken :) ) Dann sehe ich auch keinen Zusatznutzen...

    Naja, ich würde Frau Rah da auch zustimmen, so wirklich aus dem praktischen Alltag gegriffen sind die OPS-Formulierungen ja nun wirklich nicht.
    Es ergibt sich ja doch der Eindruck, dass die Hürde hier schon absichtlich sehr hoch angelegt wurde, was wahrscheinlich auch der Ausdruck "komplex" in der Überschrift suggerieren soll. So wie es aussieht, verwendet hier aber auch niemand den Kode und mutmaßlich eben gerade auch deswegen...
    Und problematisch wird's dann (wie z.B. bei unseren Entzugspatienten), wenn ein Großteil der Entlassungen eben nicht "geplant" ist... Für manch einen Patienten haben wir dann schon einen erheblichen Aufwand bei der Entlassungsplanung, können den Kode aber nicht erfassen, weil es wegen Abbruch der Behandlung nicht möglich war, 1-3 Tage vorher die Planung zu überprüfen.

    Liebe/r GW,

    das ist mir alles bestens bekannt, beantwortet leider aber keine meiner Fragen oder zumindest nur einen Teil. Dass eine qualifizierte Entzugsbehandlung über die reine körperliche Entgiftung hinausgeht, ist doch klar, das war auch nicht meine Frage. Es geht doch um die Definition (und adäquate Dokumentation) des Therapieziels. Aber aus meinem Verständnis heraus soll der Patient doch das Therapieziel bestimmen, nicht ich - gerade bei Suchtkranken. Ich habe maximal eine beratende Funktion! Ich kann mir tausend tolle Sachen überlegen, die ich wunderbar aus Ihrer Leitlinie abschreiben kann, ich glaube aber nicht, dass das im Sinne des Pat. zielführend wäre und auch nicht im Sinne des PEPP. Auf letzteres zielt doch meine Frage.

    Aber möglicherweise haben Sie recht, aber dann wäre es aber auch wieder sinnlos, da das ja übergeordnete Ziele jeder Entzugsbehandlung bei jedem Patienten sind...Dann könnte ich einfach aufs Stationskonzept verweisen (Förderung und Stärkung der Abstinenzmotivation und Veränderungsfähigkeit, Entwicklung einer stabilen Behandlungsmotivation sowie Vermittlung und Förderung von Krankheitseinsicht und Krankheitsverständnis, Aufbau und Vermittlung von alternativen Bewältigungsstrategien im Umgang mit der Suchterkrankung, usw. usw.) und das Thema wär abgehakt...?

    . Vielleicht ist ja tatsächlich genau das damit gemeint und ich verrenn mich gerade nur in Haarspaltereien... hmmm... aber genau deswegen würde mich interessieren, wie es in anderen Häusern gehandhabt wird..? Was wird als Therapieziel tatsächlich dokumentiert?
    Wenn ich Sie aber im Kern richtig verstehe, reicht es Ihrer Meinung nach nicht aus, "nur Entgiftung" als Therapieziel zu dokumentieren, dann wäre die Frage wieder offen....?

    Zum Assessment steht aber in den Leitlinien auch nichts, die kannte ich schon vorher. Als einzig evidenzbasierter Fragebogen wird der AUDIT angegeben, der würde aber bei Pat. auf der Entzugsstation wenig Sinn machen. Die Leitlinien helfen hier nicht weiter.

    Selbstverständlich sind Sie als Arzt (oder Psychologe, Pflegekraft usw.) dazu angehalten, Ihre Behandlung therapiezielorientiert durchzuführen.
    "Entgiftung" kann durchaus ein valides medizinisches Therapieziel sein. Allerdings sollten Sie die Ziele auch regelmäßig evaluieren und gegebenenfalls anpassen. Frage Sie doch einmal die Pflegekräfte in Ihrem Hause, was eine Pflegeplanung ist...

    Ja, das ist mir schon klar. Meine Frage ist aber, ob denn die reine Entgiftung per se ein ausreichendes Therapieziel darstellt. Denn das liegt ja in der Natur einer Entzugsstation, dass die Menschen dort hin kommen, um eine Entgiftung zu machen. Somit ist die Feststellung, "der Pat. möchte entgiften" in meinen Augen obsolet und kein Therapieziel im engeren Sinne.
    Dass sich das im Laufe der Zeit ändert, ist ja auch klar, am Schluss steht dann ein anderes Therapieziel als am Anfang. Aber wenn es reicht, "Entgiftung" als Therapieziel festzuhalten, wäre der ganze Punkt meiner Meinung nach sinnlos und man kann ihn gleich weglassen. Wenn damit aber (und das ist meine Vermutung und mutmaßlich auch Ihre Ansicht) lediglich das gemeint ist, was wir sowieso tagtäglich machen, nämlich im Rahmen der Motivationsarbeit zusammen mit dem Patienten aus dem ursprünglichen Wunsch "ich will nur entgiften" ein "echtes" Therapieziel zu machen, dann wär mir die Sache schon klarer! Aber genau das ist ja meine Frage, daher würde mich eben interessieren, wie es andere Häuser handhaben.

    Und Ihr Link auf die BDK ist ja auch ganz spannend, aber ich finde dort keine Antwort, was ein "suchtmedizinisches und soziales" Assessment sein soll... Oder hab ich nicht richtig geguckt...?

    Ich verstehe "Qualifizierte Entzugsbehandlung" eher als ein komplexes Konstrukt, das sich über mehrere Tage/Wochen erstreckt und nicht an einzelnen Tagen stattfindet und dann wieder nicht. WIr kodieren auch am WE (also wenn keine Gruppenangebote, keine Selbsthilfegruppen usw. stattfinden) den QE.
    Nur weil da kein konkretes Angebot stattfindet, heisst das ja nicht, dass keine QE gemacht wird. Die Pflege z.B. führt ja trotzdem weiter Motivationsgespräche usw.
    So ganz sicher bin ich mir dabei aber auch nicht, die Erfassung der QE explizit tageweise würde so eigentlich keinen Sinn machen....

    Zum Thema "Assessment" fällt mir auch nicht wirklich was ein.... Man kann standardisiert die Entzugssymptome über bestimmte Skalen erfassen, aber das hat ja weniger was mit der QE an sich zu tun, sondern vielmehr mit den "somatischen Komplikationen", die ja auch irgendwann vorbei sind, die QE im engeren Sinne aber natürlich noch weiterläuft...

    Ja, okay, sowas hab ich mir schon gedacht...
    Komplexen Entlassungsaufwand haben wir ja eigentlich ständig, aber die Anforderungen für den OPS sind schon ziemlich schräg...
    Vielleicht gibt's den dann 2016 nicht mehr, wenn ihn eh niemand verwendet...? :P

    Ich wird mal versuchen, den Kode zu verschlüsseln, wenn die Doku entsprechend ist. Manchmal haben wir ja schon ziemlichen Aufwand zur Entlassungsvorbereitung und ich finde, das sollte sich dann auch irgendwo niederschlagen...