Liebe/r GW,
das ist mir alles bestens bekannt, beantwortet leider aber keine meiner Fragen oder zumindest nur einen Teil. Dass eine qualifizierte Entzugsbehandlung über die reine körperliche Entgiftung hinausgeht, ist doch klar, das war auch nicht meine Frage. Es geht doch um die Definition (und adäquate Dokumentation) des Therapieziels. Aber aus meinem Verständnis heraus soll der Patient doch das Therapieziel bestimmen, nicht ich - gerade bei Suchtkranken. Ich habe maximal eine beratende Funktion! Ich kann mir tausend tolle Sachen überlegen, die ich wunderbar aus Ihrer Leitlinie abschreiben kann, ich glaube aber nicht, dass das im Sinne des Pat. zielführend wäre und auch nicht im Sinne des PEPP. Auf letzteres zielt doch meine Frage.
Aber möglicherweise haben Sie recht, aber dann wäre es aber auch wieder sinnlos, da das ja übergeordnete Ziele jeder Entzugsbehandlung bei jedem Patienten sind...Dann könnte ich einfach aufs Stationskonzept verweisen (Förderung und Stärkung der Abstinenzmotivation und Veränderungsfähigkeit, Entwicklung einer stabilen Behandlungsmotivation sowie Vermittlung und Förderung von Krankheitseinsicht und Krankheitsverständnis, Aufbau und Vermittlung von alternativen Bewältigungsstrategien im Umgang mit der Suchterkrankung, usw. usw.) und das Thema wär abgehakt...?
. Vielleicht ist ja tatsächlich genau das damit gemeint und ich verrenn mich gerade nur in Haarspaltereien... hmmm... aber genau deswegen würde mich interessieren, wie es in anderen Häusern gehandhabt wird..? Was wird als Therapieziel tatsächlich dokumentiert?
Wenn ich Sie aber im Kern richtig verstehe, reicht es Ihrer Meinung nach nicht aus, "nur Entgiftung" als Therapieziel zu dokumentieren, dann wäre die Frage wieder offen....?
Zum Assessment steht aber in den Leitlinien auch nichts, die kannte ich schon vorher. Als einzig evidenzbasierter Fragebogen wird der AUDIT angegeben, der würde aber bei Pat. auf der Entzugsstation wenig Sinn machen. Die Leitlinien helfen hier nicht weiter.