Beiträge von Kai

    ja, hab ich, da geht's aber immer nur um die DRGs.... Mir geht's insbesondere um die massive Zunahme der MDK-Prüfungen bei den Optionshäusern im Moment und den Umgang damit. In der Somatik ist das ja vielleicht schon seit 10 Jahren alles kalter Kaffe, aber in der Psychiatrie müsste das Thema doch neu sein, oder nicht?
    Trotzdem danke für die schnelle Antwort :)

    Vielleicht ist meine Frage auch total doof, aber ich bin erst kürzlich darüber gestolpert, dass man überhaupt eine Aufwandspauschale abrechnen kann, und in meiner Klinik wusste davon auch niemand :S Und kürzlich hab ich erfahren, dass wir nächstes Jahr optieren wollen und da rechne ich mit einer erheblichen Zunahme der MDK-Prüfungen. So ist meine Frage zustande gekommen... Falls die Frage total blöde ist, bitte ich das zu entschuldigen, aber mein PEPP-Wissen beziehe ich aus dem, was ich mir selber beigebracht habe und das ist noch sehr lückenhaft...

    Hallo zusammen,

    es mag sein, dass das Thema hier schon mehrfach diskutiert wurde, über die Suchfunktion im Forum hab ich aber dennoch keine Antwort auf meine Frage bekommen.. vielleicht hab ich auch falsch gesucht :D

    Auf der Seite der DKG hab ich das hier gefunden, das dürfe ja hinlänglich bekannt sein:

    Im Zusammenhang mit der Übersendung von Patientenunterlagen stellt sich die Frage,
    ob das Krankenhaus gegenüber den Krankenkassen eine entsprechende Erstattung
    seiner Aufwendungen (z.B. für Kopien, etc.) geltend machen kann. Eine ausdrückliche
    gesetzliche Regelung hinsichtlich der Aufwandserstattung bestand lange
    Zeit nicht. Im Rahmen des GKV-WSG ist § 275 SGB V jedoch um Absatz 1c erweitert
    worden, der die Pflicht der Krankenkassen zur Zahlung einer Aufwandspauschale
    in Höhe von zunächst 100,- € regelt. Dieser Betrag wurde durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz
    (KHRG) auf 300,- € erhöht.
    Die Pflicht zur Zahlung der Aufwandspauschale besteht nach dem Wortlaut der Regelung
    in allen Fällen, in denen die Prüfung nach § 275 Abs. 1 SGB V nicht zu einer
    Minderung des Abrechnungsbetrages geführt hat

    Jetzt würde mich der Umgang damit bei den PEPPlern interessieren. Vor allem bei den Optionshäusern, die ja schon eine wahre MDK-Prüfungsflut haben. Stellt ihr jedesmal die Aufwandspauschale in Rechnung? Oder gibt's irgendwo einen Zusatz, dass das nur für die DRGs gilt? Ansonsten sind 300 Euro pro Prüffall doch auch eine interessante Nebeneinnahme für die Klinik, oder?

    Hallo zusammen,


    dieser Thread ist zwar schon etwas älter, ich hab mich auch lange nicht mehr mit PEPP beschäftigt, aber jett wird das Thema doch auch bei uns wieder aktuell 8)

    Mir stellt sich bei der ganzen Diskussion um die 9-700 folgende Frage: Wir sind eine Station für qaulifizierte Entzugsbehandlung, in der Regel nehmen unsere Patienten von Beginn an an der qualifizierten Entzugsbehandlung teil. Gelegentlich ist natürlich mal jemand dabei, der seine 20 Kps. Distra braucht und die ersten 3 Tage nur im Bett liegt, das sind aber eher die Ausnahmen. Vor allem die Drogenpatienten sind im Benzo-Beigebrauchsentzug ja doch ab dem 2./3. Tag relativ fit und nehmen an unserem vollen Programm teil.

    Das bedeutet aber auch, dass jemand, der schon am gruppenprogramm "qualifizierter Entzug" teilnimmt, trotzdem noch in der "Intensivbehandlung" sein kann. Nur weil bei ihm 6x tgl. RR und Puls gemessen werden, kann er nicht an der Psychoedukationsgruppe teilnehmen! Oder ist denn die "intensivbehandlunG" grundsätzlich so zu verstehen, dass sie die qualifizierte Entzugsbehandlung immer ausschließt, egal, was konkret gemacht wird?

    Das besondere am qualifizierten Entzug ist doch gerade, dass man den somatischen Etnzug gleichzeitig zum Motivationsprogramm durchführen kann.

    Soll ich jetzt also immer die 9-700 codieren? Oder liber solange die Intensivebehandlung, bis die Pat. keine Medis mehr bekommen? Mögolicherweise gibt es auch keine Antwort auf meine Frage, da es im PEPP ja nicht wirklich definiert ist und somit (noch) Auslegungssache ist - die unterschiedlichen Interpretationen kann man ja hier ganz gut sehen ;(

    Hallo zusammen,

    Ich habe jetzt vor kurzem in unserer Klinik die gemeinsame Teambesprechung (die ja vom OPS gefordert wird) eingeführt. (Ja, es gab bisher tatsächlich keine Verlaufsbesprechung ;)).

    Die Sitzung findet immer Mittwochs statt, jetzt war am 3.10. aber Feiertag, so dass da keine Sitzung war... Wie macht ihr das dann? Lasst ihr einfach ausfallen? oder verschiebt ihr auf einen anderen Tag? Wenn man dann aber auf z.B. den nächsten Donnerstag verschiebt, bekommt ja der Patient, der letzten Donnerstag gekommen ist und jetzt schon wieder entlassen ist, keine Verlausfbesprechung, obwohl er 7 Tage da war?

    Ist das überhaupt ein Problem? Kommt ja nicht so häufig vor... Für Weihnachten dieses Jahr könnte sich eine ähnliche Problematik ergeben... Wie macht ihr das? Was sind eure Meinungen?

    Okay, danke für eure Antworten erstmal.
    WIr haben in meiner Klinik eben das Problem, dass wir keine elektronische Patientenakte haben, bei uns wird alles noch so richtig OldSkool auf papier dokumentiert. Und da verweigern sich im Moment die Therapeuten und vor allem die Pflege mit der Begründung, dass es ein unzumutbarer mehraufwand wäre, jeden Patienten nochmal einzeln zu dokumentieren.

    Das kann ich irgendwie auch gut verstehen (ich müsste meine Gruppen ja auch dokumentieren :( ), aber ich finde eben auch, dass ein einfaches "hat teilngenommen" nicht wirklich ein Leistungsnachweis sein kann.

    Gibt es den hir auch Kliniken, die das nicht dokumentieren?

    Hallo zusammen,


    ich habe jetzt schon mehrfach gelesen, dass empfohlen wird, die Gruppen (also z.B. Psychoedukation, Freizeitgruppe, aber auch Ergotherapie, usw.) nicht einfach nur zu "buchen" sondern auch zu dokumentieren...

    Bedeutet das, dass ich bei jedem Patienten in das Krankenblatt was reinschreiben muss? Wenn ja, was sollte das sein? "Hat aktiv mitgemacht", "hat geschlafen", "hat kein Interesse gezeigt".... Inhaltlich sind die Gruppen ja im Stationskonzept hinterlegt, das reicht doch, oder? Oder sollte ich tatsächlich bei jedem patienten noch eintragen: "heutiges Thema: Umgang mit Suchtdruck, blablbabla", denn aus dem Konzept geht ja nur das grobe Thema hervor, nicht, was ich tatsächlich heute mit denen in der Gruppe gemacht habe.

    Wie macht ihr das denn so? Beschreibt ihr denn genau den Gruppenablauf? Für die Einzeltherapie mach ich das ja immerhin auch...

    Was sind eure Meinungen?

    Ich verstehe unter der "Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung" eher so etwas wie ein Delir... Ein heftiges Entzugssyndrom per se ist doch keine vitale Gefährdung - zumindest nur sehr indirekt (Elektrolytverlust bei rez. Erbrechen usw....).

    Ich sehe da weder eine 1:1 Behandlung (die Voraussetzuntgen sind tatsächlich nicht erfüllt) noch eine Intensivbehandlung. Meiner Meinung nach geht das in der "normalen" Entzugsbehandlung auf.