Beiträge von hankey

    Hallo Liebe Kollegen und Kolleginnen

    In unserer Klinik wird seit kurzer Zeit bei Neueinstellungen auf Medikamente standardmäßig ein Stratipharm-Test zur genetischen Klärung einer Neuroleptika-Resistenz durchgeführt. Nun kam die Frage auf ob man diesen Test in irgendeinerweise separat dokumentieren bzw. abrechnen kann. Im OPS-Register bzw. PEPP-Katalog habe ich nichts entdecken können. Hat jemand von Ihnen Erfahrungen mit dem Test? Wäre dankbar für Ihre Informationen.

    Liebe Grüße

    WOW


    DieExcelTabelle hat es natürlich in sich. Für meinen Zweck aber viel zu umfangreich und kompliziert.
    Ich suche eine aktuelle Auflistung ausschließlich für die PEPPrelevanten ND. In etwa so wie unten dargestellt.


    - somatische Nebendiagnosen:
    Diagnose Effekt PEPP-Kategorie

    Adipositas, BMI kleiner 40 - PP04A, PA03A, PA04B, PA14A, PK14A
    Adipositas, BMIgrößer 40 + PP04A, PA03A, PA04B, PA14A, PK14A
    Beidseitiger Hörverlust und Taubstummheit + PK14A
    Chronische Nierenkrankheit Stadium IV und V + PA15A
    Dekubitus Grad III und IV (alle Lokalisationen) + PA15A
    Epileptiforme Krankheitsbilder + PK14A
    HIV-Erkrankung + PA02A, PA03A, PA15A
    Kachexie + PA02A, PA04B
    Morbus Crohn + PP04A
    Psoriasis - PA15A


    - psychiatrische Nebendiagnosen:
    Diagnose Effekt PEPP-Kategorie

    Anorexia nervosa + PA14A
    Bulimia nervosa + PA03A, PK04A
    Hyperkinetische und Störungen des Sozialverhaltens + PK04A
    Leichte Intelligenzminderung mit deutlicher Verhal-tensstörung, die Beobachtung oder Behandlung er-fordert + PA03A, PA04B, PA14A, PA15B
    Persönlichkeitsstörungen - PK04A
    Schizoaffektive Psychose,
    manischer Typ
    + PA03A
    Spezielle Demenzformen + PA15A
    Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis + PK14A

    Hat jemand von ihnen Fallbeispiele in denen die Krisenbehandlung anwendbar wäre? Können die Sichtkontrollen in irgendeiner Form als TE's dokumentiert werden(auch wenn mir klar ist, daß dies keine durchgängig verbrachte Zeit am Patienten ist)? oder greift dort lediglich das Intensivmerkmal 1. Anwendung von besonderen Sicherungsmaßnahmen.

    Hallo

    In den letzten Monaten streicht uns der MDK immer jegliche Kriseninterventionsbehandlungen. Im allgemeinen verwenden wir diese bei Sichtkontrollen sei es 15, 30, 60 minütig. Dort liegt zumeist eine suizidale Krise vor oder eine Desorientierung bzw. Realitätsverkennung. Die Begründungen des MDK lauten die Kodierrichtlinien seien nicht erfüllt, da es sich nicht um eine akute vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände handelt sowie keine vordringlichen, ungeplanten, einzeltherapeutische Kontakte stattfinden. Dies ist auch in einigen Fällen für uns nachvollziehbar. Aber stets die Sichtkontrollen als ein Überwachungsinstrument abzustempeln ist auch übertrieben, immerhin finden ja in diesem Rahmen auch immer wieder Kurzkontakte mit dem Patienten statt auch wenn nicht jedesmal darauf eine therapeutische Folgemaßnahme nötig ist.

    Wie wird es in Ihren Häusern gehandhabt? In welchen fällen kodieren sie die Kriseninterventionsbehandlung?

    Hallo

    Ich habe eine sehr knifflige Fragestellung.

    Gibt es feste Erlösstrukturen für getätigte Einzel bzw Gruppentherapien? Gibt es eine Gewichtung/ Richtwerte ab wann ein Fall anhand von erbrachten TE's in der Kategorie A,B,C,D in die höher gezahlten PEPP's steigt.

    Gibt es eine Gewichtung nach Berufsgruppen, welche zum Beispiel am stärksten bewertet werden?

    Gibt es Modelle bei welchem therapeutischen Aufwand z.B. eine Ergotherapeutin anhand der erbrachten TE's refinanzierbar ist.

    Ich weis es sind etwas spezielle Fragen. Leider konnte ich nirgendwo Punkte bezüglich solcher Richtwerte finden.

    Hallo

    Da es ja imme rein riesiger Wust aus informationen ist wollte ich hier mal nachhaekn ob es irgendwo eine kurze Zusammenfassung der neuerungen im Vergleich zum letzten Jahr gibt. Dann braucht man nicht den ganzen Almanach von vorne bis hinten durchkauen. Danke im voraus

    Hallo

    Ich wollte mich erkundigen wie dieses Intensvimerkmal bei ihnen ausgelegt wird. Wir haben es bis jetz immer dann genutzt wenn ein Patient auf Grund einer Krise bzw. Aufnahmetag noch nicht einschätzbares Krankheitsbild gegeben war. Nun kam ein erstes negatives Gutachten wo dieses Merkmal nicht anerkannt worden ist, trotz ärztlicher Anordnung und Umsetzung der Pflege. Wird das Merkmal in ihren Häusern strenger ausgelegt?