Beiträge von KoNa

    Hallo,

    prinzipiell wird hier auch der Abschlag fällig. Es gibt DRGs, bei denen die Entlassart "Tod" triggert (z. B. W60Z). Hier ist aber keine UGV definiert. Welche DRG mit welcher Liegezeit war es?

    DRG B02C, Liegezeit 2 Tage.

    Das System berechnet ja normalerweise automatisch Ab- oder Zuschläge. In diesem Fall wurde nichts berechnet. Die Kasse fordert einen Abschlag ?(

    Liebes Forum,

    wenn ein Patienten vor Erreichen der uGvD verstirbt, muss dann auch ein Abschlag bezahlt werden? Unser System rechnet keinen Abschlag, doch die Kasse hat die Rechnung zurückgeschickt mit dem Verweis, dass von unserer Seite kein Abschlag berechnet wurde.

    Vielen Dank

    KoNa


    Hallo zusammen,

    ich bräuchte bitte Meinungen zu folgendem Fall:

    Patient wird an einem Bandscheibenvorfall sowie einer Spinalkanalstenose operiert. Intraoperativ kommt es zu einer Duraläsion mit Duraleck und Abdichtung mit Tachosil.

    Kodiert wurde von mir zusätzlich die T 81.2 sowie die 5-036.8.

    Nun kommt der MDK mit folgender Aussage: lt. KDR OPS-Text inkludiert in Hauptprozedur. Keine eigenständige Prozedurenkomponente.

    Hallo,

    ich wollte über das Ergebnis der MDK-Prüfung informieren. Unser Gutachter hat sich mit seinen Kollegen im Zentrum besprochen. Die Fälle wurden von mir korrekt mit T81.2 sowie 5-036.8 kodiert. Tachosil wird als Duraplastik anerkannt.

    MfG

    KoNa

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte bitte Meinungen zu folgendem Fall:

    Patient wird an einem Bandscheibenvorfall sowie einer Spinalkanalstenose operiert. Intraoperativ kommt es zu einer Duraläsion mit Duraleck und Abdichtung mit Tachosil.

    Kodiert wurde von mir zusätzlich die T 81.2 sowie die 5-036.8.

    Nun kommt der MDK mit folgender Aussage: lt. KDR OPS-Text inkludiert in Hauptprozedur. Keine eigenständige Prozedurenkomponente.


    Das ist das erste Mal, dass die Duraplastik so nicht anerkannt wird. Aber meine Kodierung ist doch korrekt, oder?

    Vielen Dank

    KoNa

    Sehr geehrter Herr Heller,


    ca. 20% unserer Fälle sind Fälle mit der von Ihnen genannten Kodierung. Bislang sind diese Fälle vom MDK noch nie geprüft worden. Da aber immer mehr mehr oder weniger sinnvolle Kodiervorschläge von Seiten des MDK kommen, ist es wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis "unser" MDK auch den Versuch unternehmen wird.

    MfG

    Konrad

    Hallo Forum,

    hat denn zwischenzeitlich jemand bezüglich der G95.1 geklagt? Wenn ja, gibt es schon Ergebnisse?

    Wir sind aktuell an der Entscheidung, ob eine Klage sinnvoll ist oder ob wir uns der Meinung des MDKs beugen, dass die G95.1 nicht kodiert werden kann, da lt. Argumentation 1. falsch wegen der vaskulären Myelopathie und 2. kein Mehraufwand.

    Hr. Dr. Selter, wie machen Sie das in Ihrer Klinik?


    Vielen Dank

    Kona