Hallo codierfee,
unser Haus ist damals auch zum 1.1. umgestiegen, wobei alle Altfälle wie von Matt unter Pkt 1 korrekt beschrieben weiterhin über die Pflegesätze vergütet wurden. Diese Variante ist absoluter "Standard", denn mit diesen Voraussetzungen werden ja auch die Zahlen für die Budgetverhandlungen berechnet. Ausnahmen von diesem Standard dürften eher selten vorkommen.
Auch wenn es nicht zur ursprünglichen Frage gehört: sollte es zu einem Wechsel des BEW kommen (was durchaus auch nicht selten innerhalb des laufenden Jahres vorkommt), dann verlangen die Kostenträger eine taggenaue Umsetzung dieses Wechsels, also auch innerhalb von laufenden Fällen unabhängig vom Aufnahmetag! Dieser Umstand hatte uns seinerzeit ein wenig die Schweissperlen ins Gesicht getrieben, da wir eigentlich davon ausgegangen waren, dass auch hier der Aufnahmetag von entscheidender Bedeutung für die Abrechnung sei.
Es kann also nicht schaden sich rechtzeitig darüber zu informieren, ob die genutzte Software dazu in der Lage ist...
Schöne Grüße
Anyway