Beiträge von Anyway

    Hallo Famico,

    grundsätzlich ist eine Z61 als Hauptdiagnose im PEPP abbildbar. Man landet in der unbewerteten PEPP PA18Z bzw. TA18Z (entspricht 250,- bzw. 190 Euro pro Tag).

    Aber da stellt sich doch die Frage, ob da jemand die Ursache für ein in irgendeiner Weise aufgetretene psychiatrische Auffälligkeit in einer Verlusterfahrung in der Kindheit ausgemacht hat, aus der dann ein gestörtes Selbstwertgefühl wurde, was sich dann später irgendwie manifestiert... - man weiss nur noch nicht in was???

    Will sagen: ich fände diese Hauptdiagnose zumindest bei einem stationären Fall dermaßen unbefriedigend, dass ich den betreffenden Arzt eine medizinische Begründung schreiben lassen würde aus der hervorgehen müsste, warum es sich nicht um eine primäre Fehlbelegung gehandelt hat.

    Vorweihnachtliche Grüße
    Anyway

    Hallo MedCon03,

    Matt hat völlig recht!

    Zu den Patienten aus 2013 hier die entsprechende Regelung aus der PEPPV 2014:

    § 4 Jahreswechsel bei Extremlangliegern
    (1)Sofern ein im Jahr 2013 aufgenommener Patient am 31. Dezember 2014 noch nicht entlassen wurde, wird für Zwecke der Abrechnung eine Entlassung zum 31. Dezember 2014 angenommen; der 31. Dezember 2014 ist dabei kein Berechnungstag. (2)Eine Fallzusammenfassung nach § 2 Absatz 1 und 2 findet nicht statt. (3)Die Sätze 1 und 2 finden auch für vor dem Umstiegszeitpunkt aufgenommene Patienten Anwendung. (4)Die Abrechnung ab dem 01.01.2015 wird für Patienten nach den Sätzen 1 bis 3 nach den dann gültigen Kodierregeln, ICD- und OPS-Katalogen und Entgeltkatalogen, beginnend mit der ersten Vergütungsstufe, durchgeführt.

    Allgemein ist nicht die Meinung von "Veranstaltungsanbietern" von Bedeutung, sondern das geschriebene Wort - vor allem dann, wenn es mal wirklich eindeutig beschrieben ist.

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo Paliperidon,

    Sie haben absolut recht: als Kalkulationshaus haben Sie sich verpflichtet, auch Daten über die Betreuungsintensität in vernünftiger und nachvollziehbarer Form zu liefern. Für das InEK dienen sie neben den tatsächlich zuordnenbaren Kosten als Maßstab für personalintensive Fälle. Die Funktion des Kalkulationshauses nehmen Sie ja auch nicht in ehrenamtlicher Form wahr sondern quasi als bezahlter Dienstleister - das sollte eigentlich als Argumentationsgrundlage ausreichen.
    In unserem Haus haben wir nach ähnlichen Startschwierigkeiten die Quote der fehlenden BI´s den einzelnen Stationen gleichzeitig mit ihrem "Ranking" innerhalb des Hauses mitgeteilt... das hat dann entsprechende Wirkung gezeigt und wir liegen derzeit bei ca. 99% korrekter Eintragungen. Problematisch sind nach wie vor nächtliche Aufnahmen und Entlassungen, aber das sind meist nachvollziehbare Einzelfälle und die Werte werden dann in der Regel vom Medizincontrolling nachgetragen.

    Ich persönlich halte es für keine gute Idee, die BI für den Personalbedarf der Stationen herzunehmen, zumindest aber sagen Sie das um Himmels Willen nicht den Mitarbeitern auf Station. Das Resultat wäre nämlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Upcoding der BI und ein Wettlauf der höchsten Punktwerte zwischen den Stationen - damit wäre Ihrem Haus nicht gedient und dem InEK schon gar nicht.

    Viel Erfolg - und niemals aufgeben :thumbup:
    Anyway

    Hallo NuxVomica,

    ja - das könnte man so interpretieren und wird wohl auch von der Mehrheit so gesehen.

    Aber was machen wir dann mit dem Beispiel aus dem OPS-Verzeichnis 9-65 (Regelbehandlung bei Kindern):

    Zitat

    Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden

    Würden Sie in diesem Fall "stationär" auch als als rein vollstationär definieren? Aber wo wäre dann die Altersgrenze bei teilstationären Behandlungen??? Oder steht "stationär" in diesem Fall zusammenfassend für voll- und teilstationär (also nicht ambulant)?

    Solange solche Begriffe nicht klar definiert sondern nur interpretiert werden, haben wir uns hausintern dazu entschieden, uns bis zum Beweis des Gegenteils unsere eigene Interpretation zu genehmigen... Wir schauen dann einfach einmal, was draus wird - bislang hat sich noch niemand darüber beschwert (was aber auch nix heißen soll).

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo Herr Gohr,

    man führt doch (im stationären Rahmen) eine qualifizierte Entgiftung auch dann noch durch, wenn der somatische Entzug bereits vorbei ist. Was spricht denn dagegen, dass beispielsweise ein Pat. nach einem stationären Entzug als teilstationärer Patient an entsprechenden Gruppentherapien teilnimmt (und die anderen Mindestmerkmale erfüllt). Das "Problem" liegt vielmehr darin, dass sich ein qualifizierter Entzug in keiner TA-PEPP wiederfindet und damit ohnehin nicht entgeltrelevant ist.
    Als Kalkulationshaus bilden wir unabhängig davon genau das ab, was wir tatsächlich tun und kodieren daher auch diese Kombination.

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo hankey,

    Ihre Abrechnungsvariante ist für ambulante Patienten korrekt, nicht aber für teilstationäre Patienten.
    Sollten Sie diese Variante als Optionshaus weiterhin praktizieren prophezeie ich Ihnen zahlreiche Anfragen seitens der Kassen angesichts der dann unverhältnismässig hohen Anzahl von Tagen ohne Berechnung pro Aufenthalt.
    Jetzt wäre doch die Gelegenheit, das System auf eine korrekte Datengrundlage umzustellen...

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo Lila,

    ich würde dringend empfehlen, bis auf Weiteres jede Einstufung mit "MDK-Blick" durchzuführen, bis eine ausreichende Dokumentation vorhanden ist (scharfer Blick über das Vorhandensein von Intensivmerkmalen sowie der Mindestmerkmale für die 9-642 etc.pp.), um den Kassen möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten. Dummerweise müssen Sie andererseits aber auch darauf achten, dass ihre Budgetzahlen einigermaßen erreicht werden... das wird kein leichtes Unterfangen.

    Darüber hinaus würde ich alle MDK-Anfragen peinlichst genau auf Formfehler hin untersuchen (lohnt immer!) und die entsprechenden fehlerhaften dann gnadenlos zurückweisen.

    Ohne Abarbeitung der bereits von den anderen Kollegen angesprochenen Punkte müssen Sie jedoch mit ziemlichen Problemen (bis hin zur ausreichenden Liquidität) rechnen. Wenn ein Krankenhaus technisch und inhaltlich nicht auf das PEPP-System vorbereitet ist nutzen weder verbesserte Ausgleichssätze noch der Umstand, dass der Umstieg eigentlich budgetneutral ist.

    Trotzdem viel Erfolg!

    Schöne Grüße
    Anyway