Beiträge von Anyway

    Hallo haering50h,

    die erste Frage ist hier bereits beantwortet worden.

    Zur zweiten Frage: es handelt sich eben um die Ausnahme von der Regel, da bei einer Fallzusammenführung aus unterschiedlichen Jahren die gleichen Patientenmerkmale zu unterschiedlichen Strukturkategorien führen könnten - und dann hätte man ein Problem.

    Sauberer, logischer und sinnvoller wäre es aber vermutlich, Fallzusammenführungen aus unterschiedlichen Jahren gar nicht erst zuzulassen (so läuft es doch auch im DRG-System, oder?)

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo codierfee,

    ?( ich muss mich leider etwas korrigieren ?( :
    unser KIS übernimmt bei einer Fallzusammenführung die Behandlungsrythmen aller Fälle und gleicht sie nicht an.
    Im von Ihnen angeführten Beispiel käme also folgendes Ergebnis:
    OPS-Kodes am 02.01., 09.01., 20.01., 27.01., 03.02.

    Deshalb zwei Fragen ans Forum:
    1. Gibt es außer §2 der PEPP-Verordnung sonst noch relevante Aussagen zur Vorgehensweise bei Fallzusammenführungen?
    2. Was bedeutet folgender Satz aus besagtem §2 Abs. 4 "Die Regelungen zur Wiederaufnahme nach den Absätzen 1-3... gelten nur für mit Bewertungsrelationen bewertete Entgelte nach den Anlagen 1a und 2a (Anmerkung "für alle Fälle": mir ist schon klar, was mit den Anlagen gemeint ist...)

    Schöne Grüße
    Anyway

    @B.Gohr,
    der Hinweis auf die PEPP sollte nur eine Randbemerkung sein: im besagten Fall ist das Alter weder für die Eingruppierung in die Pseudo-OPS noch für die Einstufung in eine KJP-PEPP relevant (nur für den Fall, das jemand auf die Idee kommen sollte...) - direkt hat das natürlich nichts miteinander zu tun.

    Frühlingshafte Grüße
    Anyway

    Hallo codierfee,

    bei einer Fallzusammenlegung handelt es sich um einen einzigen Fall! Deshalb wird der Behandlungswochenrythmus der ersten Behandlungsepisode auf alle nachfolgenden zusammengeführten Fälle angewandt - und im übrigen die Entlassungstage bis auf den der letzten Episode auch mitberechnet. Aus diesem Grunde muss bei einer Fallzusammenlegung auch neu groupiert werden.

    Leider führt dies auch dazu, dass alle im Zusammenhang mit einem der Fälle bereits erstellten Rechnungen storniert und neu fakturiert werden müssen (falls bereits nach PEPP abgerechnet werden sollte).

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo Ariane und Control-Lord,

    müsste der Pat. nicht in A eingruppiert werden, da Sie als reine Erwachsenenpsychiatrie keine spezielle KJP-Struktur vorweisen können? Der Fall wird jedenfalls niemals in eine PK-PEPP groupiert werden.
    Ein Geburtstag während des stationären Aufenthaltes bringt übrigens grundsätzlich keine Änderung der Eingruppierung, maßgeblich ist stets das Alter bei Aufnahme.

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo DailyMotion,

    es ist ein grundlegender und irreführender Denkfehler, TE in Euro umrechnen zu wollen und solange die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken Patienten nur noch mit Eurozeichen in den Augen behandeln (glücklicherweise wird das nicht überall so gehandhabt), wird jedes - auch das aktuelle - Abrechnungssystem Fehlanreize vorhalten. Das PEPP lässt sich auch nicht in zwei Sätzen erklären und "ein bißchen" Einblick ins System hilft nicht weiter.

    Meine Empfehlung: lassen Sie sich nicht verunsichern und arbeiten Sie weiter, so wie Sie es gewohnt sind.

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo D.D. Selter,

    gut möglich, dass ich in meinem ersten Ärger verbal etwas über´s Ziel hinausgeschossen bin - manchmal sollte man vor einer Reaktion ein paar Stunden ins Land ziehen lassen. Tut mir leid, wenn ich irgendjemandem damit auf den Schlips getreten sein sollte.

    Trotzdem bleibe ich bei meiner Kritik:
    Wenn man beim DIMDI weiss, dass bis auf Weiteres "Fragen zu medizinischen Begriffssystemen wie Klassifikationen, Terminologien und Standards" unbeantwortet bleiben, dann erwarte ich einen entsprechenden Hinweis bereits bei der Angabe des zuständigen Adressaten (hier: Helpdesk Klassifikation). Der Aufwand dürfte hierfür nicht besonders groß sein.
    Völlig daneben (um in Ihrem Terminus zu bleiben) ist es dagegen, die Fragesteller erst ihre Fragen formulieren zu lassen, um ihnen dann in einer automatisch generierten Antwortmail mitzuteilen, dass diese Arbeit völlig umsonst gewesen ist und man sich gerne später nochmals mit dem Anliegen ans DIMDI wenden kann. Da muss man sich zwangsläufig vergackeiert fühlen!

    Mehr gibt´s von meiner Seite aus zu diesem Thema nicht zu sagen.

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo allerseits,

    auf meine Anfrage ans DIMDI zur Klärung der Bedeutung einer Formulierung eines OPS-Kodes erhalte ich folgende automatisch generierte Antwort:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage an das Helpdesk des DIMDI für Klassifikationsfragen.
    Wir bemühen uns, Ihre Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten. Aufgrund der Vielzal der Anfragen kann es jedoch zu längeren Antwortzeiten kommen, insbesondere bei schwierigen und komplexen Problemen, die einen erhöhten Rechercheaufwand erfordern.

    ++++++++++++++++++ BITTE BEACHTEN SIE INSBESONDERE ++++++++++++++++++++++++
    Wegen des großen Antragsvolumens der OPS-Vorschläge können Kodieranfragen zum OPS bis auf Weiters nicht beantwortet werden.
    Die E-Mail, auf die Sie diese Antwort erhalten haben, wird nicht beantwortet werden. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
    Vielen Dank für Ihr Verständnis.
    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Für mich übersetzt klingt das wie:
    "Oh, wie nett, dass Sie mit dem DIMDI in Kontakt treten wollen. Wir haben Sie zunächst nach dem genauen Grund Ihrer Anfrage gefragt und nun den passenden Ansprechpartner für Ihr Problem herausgefunden: das Nirwana!
    Ihre Fragen als OPS-Beta-Tester sind uns nämlich aber auch sowas von völlig schnuppe. Ist doch letztendlich Ihr Problem, wenn die Formulierungen im OPS so unscharf sind, ach Gottchen. Nerven Sie uns doch nicht mit solchem unwichtigen Krams. Das INEK wird Ihre Datensätze schon irgendwie verrechnen.
    Wenden Sie sich doch bitte morgen nochmal mit Ihrem Anliegen an uns... oder nein, vielleicht besser übermorgen... oder über-übermorgen.... ach sch..egal, jedenfalls später. Vielleicht antworten wir Ihnen dann ja mal *kicher-kicher* - aber vielleicht auch nicht. Verschwenden Sie doch ruhig Ihre Zeit mit Ihren dämlichen Anfragen. Ansonsten bedanken wir uns ganz herzlich und bitten um Ihr Verständnis.
    Thank you for traveling living with Deutsche Bahn OPS.
    PS: Wir weisen freundlich darauf hin, dass wir für nichts in irgendeiner Form so etwas wie Verantwortung übernehmen - schönen Tach noch!
    "

    Im Ernst - da bin ich doch ziemlich ernüchtert
    und vielen Dank - nein, dafür habe ich kein Verständnis. :thumbdown:

    Schöne Grüße
    Anyway

    ...oder sehe ich da irgendetwas übertrieben falsch???????

    Hallo NuxVomica und andere!

    Auch im Zeitalter vor PEPP wäre es mir nie in den Sinn gekommen, einen teilstationären Patienten in A1 einzugruppieren. In den Eingruppierungsempfehlungen zu den Behandlungsbereichen der Psych-PV bzw. den Erläuterungen der SV dazu gibt es doch recht klare Anleitungen zu den Voraussetzungen - da geht es doch nicht darum, einen erhöhten Aufwand abzubilden ????? ?(

    Aber egal - ist ja letztendlich nicht mehr von großer Bedeutung...

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo OPSMICHA,

    es geht hier nicht um die Erzeugung von Therapieeinheiten, sondern um die Erfüllung von Mindestmerkmalen (bsp. 2x wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung bei Intensivbehandlung).

    Sollte es überhaupt keine wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung geben, dürfte man dann den Fall wohl überhaupt nicht abrechnen, da selbst die Regelbehandlung eine solche vorschreibt. Insofern ist das schon ein wichtiges Element.

    Schöne Grüße
    Anyway