Beiträge von Anyway

    Hallo zusammen,

    nachdem es ja langsam mit den C-Infektionen wieder losgeht und PCR-Tests immer schlechter erstattet werden versuche ich es noch einmal in dieser Runde:
    Gibt es mittlerweile Erfahrungen darüber, ob der MD eine U07.1 aufgrund einer bzw. mehrerer PoCs akzeptiert oder abgelehnt hat?

    Eine offizielle Antwort auf die Frage, ob PoCs zu labortechnischen Verfahren gehören oder nicht sucht man ja in diesem ansonsten alles Unwesentliche regelndem Lande vergebens...

    Schöne Grüße, Anyway

    Hallo NV,

    schaut man einmal in den S-Bereich, so gilt die Einstufung dort für "Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige...". Daraus wird für mich deutlich, dass es sich hier um eine "oder"-Bestimmung handeln muss. Der Verweis auf die entsprechenden OPS-Kodes ist zusätzlich ein Hinweis darauf, dass die dort aufgeführten Bestimmungen gelten und damit ein beliebiges Intensivmerkmal für die Einstufung notwendig ist.

    Schöne Grüße, Anyway

    Hallo Olni,

    - der OPS 9-626 erfordert zwingend 3 Therapieeinheiten pro Behandlungswoche - völlig egal, wie sich diese zusammensetzen. Allerdings spielt bei diesem Kode auch eine Rolle, ob eine intensive psychotherapeutische Behandlung notwendig und ob der Patient ausreichend motiviert und introspektionsfähig ist.

    - der OPS 9-607 kann ohne oder mit beliebig vielen Therapieeinheiten kodiert werden. Er ist sozusagen die "niedrigschwelligste" Behandlungsart im PEPP-System.

    Unabhängig davon findet in unserer Klinik mindestens ein Arztkontakt pro Woche statt - der aber nicht unbedingt 25 Minuten dauern muss. Therapieeinheiten sind vorwiegend etwas für die "Fachleute", die ein ganz tolles Vergütungssystem anstreben...

    Schöne Grüße, Anyway

    @Daniel-Buettner: Diese Angaben sind nicht selbstgemacht sondern sind Merkmale, die im OPS 9-61 explizit so genannt werden.

    Die Meinung des MD ist daher nicht nachvollziehbar: wäre eine solche "doppelte" akute Selbstgefährdung nicht von Bedeutung, würden sie im OPS-Katalog zusammengefasst aufgeführt werden. Da dies nicht der Fall ist, handelt es sich IMHO um zwei unterschiedliche Merkmale.

    Wäre vielleicht eine gute Frage für den FoKA?

    Schöne Grüße, Anyway

    Hallo Cody,

    mal ganz abgesehen davon, dass es auf Dauer wenig bringt, sich etwas in die Tasche zu lügen: eine Visite ist eine Visite und ein Einzelgespräch ist ein Einzelgespräch!

    Bei uns gibt es je nach Inhalt die Leistungen "OA Visite" oder "Einzelgespräch OA".
    Das erspart fruchtlose Debatten mit dem MD und schont die Nerven

    Schöne Grüße, Anyway

    Hallo Suse,

    nun ja - wenn die Ärztin der Meinung ist....

    Ist in Ihrem Bundesland bei Isolation (nicht Fixierung!) eine 1:1 Betreuung gesetzlich vorgeschrieben? Falls nicht, würde mich als Gutachter brennend interessieren, warum überhaupt eine unmittelbare 1:1-Betreuung durchgeführt wurde.

    Schöne Grüße, Anyway

    Hallo allerseits,

    im Rahmen eines Bestreitens (in diesem Fall ohne EV, dürfte aber bei der Fragestellung egal sein) kommt es mit der KK zu einer Einigung dahingehend, dass sie entgegen dem MD-Gutachten auf eine Beanstandung der Abrechnung verzichtet (EKK01).

    Daraus ergeben sich nun für uns zwei Fragen:

    Hat dies nun Auswirkung auf die §301-Vereinbarung, also muss eine bereits erfolgte MDK02 durch MDK01 korrigiert werden?
    Hat dies nun Auswirkung auf die Quartalsmeldung an die GKV zur Berechnung der Prüfquote?

    Die KK teilt dazu nur lapidar mit, dass der Fall durch die EKK01 abgeschlossen sei - laut PrüfVv sei kein MDK01 vorgesehen. Nun, die PrüfVv regelt für diesen Fall tatsächlich....nichts!

    Vielen Dank im Voraus für mögliche Hinweise einer korrekten Verfahrensweise.

    Schöne Grüße, Anyway

    Ich stimme mit Medizin-Controller1 absolut überein. Wichtig ist es, dass Erörterungsverfahren fristgerecht und offiziell in Gang zu setzen (EKH02) und der KK dann innerhalb von 4 Wochen die Unterlagen zukommen zu lassen - völlig wurscht, ob die KK das Bestreiten als "medizinisch nicht begründet" zurückweist oder nicht.

    Aber trotzdem bleibt die Frage interessant, ob die KK den MD überhaupt mit einem "Widerspruchsgutachten" oder wie immer man es nennen mag beauftragen darf!

    Schöne Grüße, Anyway