Beiträge von Anyway

    Hallo allerseits,

    ...dann wäre es also denkbar, dass z.B. ein drogenabhängiger Patient gleichzeitig die Codes 9-60 (Behandlungsart Regelbehandlung, da keine Intensivmerkmale erfüllt sind) als auch 9-981.1 (da S2 nach PsychPV) bedient ????

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass PsychPV mit Psych-OPS zwar zahlreiche Übereinstimmungen hat, aber (gerade was Drogenabhängige angeht) nicht identisch ist...

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    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo hankey,

    eine tagesklinische Behandlung ist und bleibt eine tagesklinische Behandlung und wurde auch vor dem Zeitalter des PEPP nicht wie eine stationäre Behandlung behandelt geschweige denn abgerechnet!

    Eine Anamnese gehört allein schon wegen der im BGB gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht zu einer Behandlung (egal ob stationär oder teilstationär) sozusagen automatisch mit dazu und stellt keinen erhöhten Aufwand dar. Gleiches gilt im Großen und Ganzen für die Diagnostik...

    Gruß
    Anyway

    Hallo helmutwg,

    die Einstufung in die Intensivbehandlung hat rein gar nichts mit der PsychPV zu tun, deshalb ist die grundsätzliche S2-Einstufung von Drogenabhängigen schlichtweg nicht OPS-konform! Ich fürchte im Übrigen, dass der MDK bislang noch gar keine Möglichkeit zur Überprüfung dieses Sachverhalts hatte - es sei denn, dass Ihr Haus bereits 2013 optiert und die Fälle nach PEPP abgerechnet hat.
    Ist dem tatsächlich so oder habe ich einfach nur etwas falsch verstanden?


    Garda: was bedeutet eigentlich "vernünftig" eingestuft? Es kann doch nicht unser Ziel sein, alle Fälle auf Biegen und Brechen in der PA02A einzustufen, denn dies hätte doch nur zur Folge, dass zukünftig die entsprechenden Relativwerte deutlich abgewertet würden. Im PEPP geht es doch gerade um eine Differenzierung der Fälle! Eine "wohlwollende Überkodierung" aus letztendlich monetären Gründen führt doch nur zu einem zeit- und arbeitskraftaufwändigen Hase- und Igel-Spiel (siehe DRG) und nutzt niemandem.

    Allseits schöne Grüße
    Anyway

    Oha - da haben wir aber deutlich strengere Richtlinien:

    das Intensivmerkmal "vitale Gefährdung" setzen wir ausschließlich ein bei Patienten mit deliranter Symptomatik oder aber extremen Vitalwerten, wobei Letztere i.d.R. zum Monitoring in die somatische Klinik verlegt werden.

    "Vitale Gefährdung" hätte ich jetzt als "lebensbedrohlich" verstanden - da bin ich ja mal gespannt darauf, wie andere Häuser das handhaben...

    Gruß
    Anyway

    Hallo Garda,

    wie wollen Sie in der Realität eine qualifizierte Entzugsbehandlung machen, wenn der Pat. z.B. durch somatische Komplikationen im Entzug vital gefährdet ist?

    Wir starten mit der qualifizierten Entzugsbehandlung jedenfalls erst dann, wenn der Pat. dieser zugestimmt hat (solange er im Entzug klappert, ist er zu dieser Entscheidung nämlich nicht in der Lage) und er an entsprechenden Angeboten geistig auch aktiv teilnehmen kann. Eine zeitweilige Unterbrechung dieser Behandlung kommt bei uns ganz einfach nicht vor, weil wir die Vorgänge nicht noch komplizierter gestalten wollen als es not tut.

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo Garda,

    ganz auf die Schnelle:

    sobald es eine Kombination einer der unter PA02-3 genannten Diagnosen mit einer Diagnose aus PA02-4 kommt, wird der Fall in die PEPP PA02B eingestuft. Dabei spielt es keine Rolle, welches die Haupt- oder Nebendiagnose ist.

    Gruß
    Anyway

    Hallo Garda,

    ich interpretiere diesen Code ganz genau so wie NuxVomica. - dies bedeutet:

    Dementsprechend würde ich in beiden Fällen die OPS-Codes 9-692.01
    eingeben, da die Gesamtzeit von 11,6 bzw. 15 Stunden hauptsächlich von der
    Berufsgruppe Pflege/Spezialtherapeuten erbracht wurde.

    Die Sache mit den Therapieeinheiten ist auch bei unserem KIS nur manuell zu bewerkstelligen. Nicht nur aus diesem Grund halte ich es für eine völlig überflüssige Verkomplizierung des Systems, wenn es Ausschlussklauseln für die Bildung von TE´s gibt. Eine Leistung sollte entweder TE´s erzeugen oder nicht - fertig!

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo Garda,

    Sie haben völlig Recht: die Mindestmerkmale des erhöhten Betreuungsaufwandes führen eigentlich automatisch zu einer Intensivbehandlung. Bei strenger Auslegung der Formulierungen würde mir selbst bei der wildesten theoretischen Fallkonstruktion keine Möglichkeit einfallen, bei der ein erhöhter Betreuungsaufwand in einer Regelbehandlung stattfindet.

    Das OPS-Verzeichnis ist eben in der so typisch deutschen Apparatschnik-Sprache verfasst... aber vielleicht handelt es sich ja auch nur um einen simplen copy&paste-Fehler :rolleyes:

    Verregnete Grüße
    Anyway

    Hallo Impatiens,

    herzlich willkommen im Forum und einen guten Start in die (schon nicht mehr ganz so) neue PEPP-Welt!

    Vorschriften zur personellen Ausstattung einer Kodierabteilung gibt es definitiv nicht; theoretisch ist die Einführung des neuen Entgeltsystems auch ganz ohne eine solche Abteilung möglich. Man benötigt auch nicht zwingend Medizincontroller - allerdings sollte es Personen geben, die nach den Kodierrichtlinien kodieren können und sich im "System" (OPS-Verzeichnis, Definitionshandbuch, PEPP-Entgeltkatalog) einigermaßen auskennen.

    Die gewünschten Eckdaten sind etwas schwierig zu ermitteln, da sind die genannten Zahlen nicht ausreichend.
    Unter anderem wäre es wichtig zu wissen, ob ein digitales Dokumentationssystem (für Erfassung von Diagnosen, Leistungen, Patientendaten etc) vorhanden ist oder noch alles über paper/pencil läuft. Gibt es überhaupt bereits einen hausinternen Katalog von (OPS-relevanten) Leistungen oder muss komplett alles neu gestrickt werden? Wie ist die "große" Politik des Hauses: Schulung aller Mitarbeiter zum neuen Entgeltsystem oder sollen einige "Köpfe" die Strukturen schaffen und der Basis weitgehend "den Rücken freihalten"? Möchte man "nur" das neue System bedienen oder soll auch anhand der ja irgendwann zwingend erfassten Daten ein strategisches Medizincontrolling stattfinden?

    Mit Ihrer Frage ist es halt wie mit dem neuen Entgeltsystem - alles etwas komplexer und nicht immer eindeutig...


    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo TWak,

    ich glaube, so weit liegen wir gar nicht auseinander.
    Es wird in der Praxis nur ausgeprochen selten Leistungen geben, die sowohl einem komplexen Entlassungsaufwand als auch einer bestehenden sozialen Notlage zugewiesen werden könnten. Aber falls dem so sein sollte, spricht nichts im OPS-Verzeichnis gegen eine doppelte Kodegenerierung.

    Wenn ich 9-645 richtig interpretiere, handelt es sich hier hauptsächlich um "aufsuchende" Tätigkeiten (daher auch der explizite Hinweis auf Fahrzeiten) mit konkretem Bezug zur Entlassung, während es sich in 9-646 um die "Klärung" von Merkmalen handelt (der Vergleich von "Leistung" und "Merkmale" in meinem ersten Beitrag ist daher etwas unglücklich formuliert und nicht ganz zutreffend). Die Schnittmenge ist aber hier wie bereits erwähnt nicht besonders groß, aber auch nicht gleich Null.

    Beide Kodes sind nicht entgeltrelevant und dienen dem InEK ja nur zur Ermittlung weiterer potentieller Kostentrenner.

    Gruß
    Anyway