Beiträge von Anyway

    Hallo E. Rah.,

    da es sich bei 9-645 um Leistungen und bei 9-646 um Merkmale handelt, ist es m.E. durchaus möglich, dass ein entsprechender Aufwand in beide Kodes mit einfließen kann. Außerdem müsste ja eine entsprechende Einschränkung der Kodes explizit im OPS-Verzeichnis erwähnt sein. Dort steht jedoch lediglich ein Hinweis darauf, dass diese Leistungen nicht gleichzeitig Therapieeinheiten erzeugen dürfen !

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo Telemach,

    2013 lag der genannte Fall in der PEPP PA02B (mit F10.0) bzw. PA04C (ohne F10.0) Ergebnis: Mindervergütung durch die Nebendiagnose F10.0
    2014 muss man die Ergebnisse der PEPP PA02D (nicht mehr PA02B!!!) mit PA04C vergleichen, aber es bleibt die Mindervergütung!

    Ich kann mir nur vorstellen, dass das InEK einem erhöhten Aufwand von toxikierten Aufnahmen entsprechend mit einer höheren Vergütung in Form einer Eingruppierung in eine andere PEPP abbilden wollte. Das klappt aber nur bei einer Verweildauer von weniger als 2 Wochen.

    Eine antidepressive Behandlung wird ja nicht dadurch weniger aufwändig, weil der Patient Aufnahmetag mit einer Intoxikation aufgenommen wurde - insofern ist es unlogisch und nicht nachvollziehbar, dass eine F1x.0 als Nebendiagnose zu einer Mindervergütung führen kann.

    Im Falle einer Fallzusammenführung kann dies rasch mal zu deutlich unterschiedlichen Entgelten führen! Deshalb gehört in die Kombination
    "HD Affektive, neurotische, Belastungs-, somatoforme oder Schlafstörungen (PTX02-2) | ND Psych u VerhaltStör, akut Intox [akuter Rausch] (PTX02-3)"
    unbedingt eine zeitliche "Sicherung" (z.B. "VWD <= 14 Tg") mit hinein!

    Besten Dank für den Hinweis, Telemach

    Gruß
    Anyway

    Hallo allerseits!

    Ich habe in der Zwischenzeit mal gegoogelt (sorry, hätte ich auch früher machen können) und tatsächlich einige entsprechende Stationen in Deutschland gefunden - erstaunlich, was es nicht alles gibt! Auf jeden Fall scheint es sich bei diesen doch sehr speziellen Behandlungszentren durchweg um Kalkulationhäuser mit einer gut funktionierenden Interessenvertretung zu handeln...

    Wie dem auch sei - für unser Haus (und fast alle anderen) wird dieser Code irrelevant bleiben.
    Vielen Dank helmutwg und B. Gohr für die weiterführenden Kommentare und erhellenden Informationen!

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo allerseits,

    kurze Frage:
    laut Zusatzentgelt-Katalog (Anlage 4) ist für die Applikation von Paliperidon (=Xeplion) ein krankenhausindividuelles Entgelt zu vereinbaren. Warum fehlt das (teurere) Risperidon (Risperdal Consta) in dieser Liste?

    Vielen Dank schon mal im voraus für eine plausible Erklärung

    Anyway

    Hallo Herr Neubecker,

    1) Meine Variante zum Thema "Intensivbehandlung" (falls es sich nicht um eine unglückliche Formulierung handeln sollte):

    Intensivbehandlung geht vor Qualifiziertem Entzug
    Qualifizierter Entzug geht vor anderer Behandlung (9-60 bis 9-63)

    Halt wie beim Knobeln... :D


    2) Zur Summe der im System hinterlegten OPS-Tage:

    Was wäre so schlimm daran, wenn es einen doppelt kodierten Behandlungstag geben sollte? Es handelt sich doch nur um die Bewertung eines Behandlungstages. Die "offizielle" Anzahl der Behandlungstage ändert sich dabei ja nicht.

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo merguet,

    da es sich nach einer Fallzusammenführung quasi um einen neuen Fall handelt, werden selbstverständlich die Kodes entsprechend berechnet.

    Bei uns werden am Ende des Aufenthaltes alle Kodes (des ersten Falles) gelöscht und vom KIS dann als zusammenhängender Fall neu generiert - kostet mich drei Klicks!

    Ich sehe da eher ein anderes Problem: spannend bei der Fallzusammenführung ist ja die Tatsache, dass ich mit unterschiedlichen Formen von Hauptdiagnosen umgehen muss. Da gibt es zum Einen die HD des einzelnen (Teil-)Aufenthaltes, die ja für die Arztbriefschreibung wichtig ist und zum Anderen die HD des gesamten zusammengeführten Falles, die für die Generierung der PEPP hergenommen wird.

    Ein Beispiel:

    Fall A: 4 Tage => HD F32.2
    Fall B: 10 Tage => HD F10.2
    Eine Fallzusammenführung von A und B ergäbe hier als HD die F10.2, aaaaaber
    es kommt zu einem weiteren Aufenthalt:
    Fall C: 8 Tage => HD F32.2
    Eine Fallzusammenführung ergäbe hier nun die HD F32.2 - falls die HD vom Fall A noch bekannt ist und nicht in der Fallzusammenführung von Fall A und B verlorengegangen ist!

    Würde mich interessieren, wie das in den Häusern geregelt wird.

    Schöne, wenn auch kaltnasse Grüsse
    Anyway

    Hallo allerseits,

    sorry - möglicherweise eine dumme Frage:

    Worin besteht der Unterschied zwischen der Druck- und der Endversion der bei DIMDI downloadbaren PDF-Dateien?????


    pdf.gif


    Deutsche_Kodierrichtlinien_Version_2014_Endversion_A4_im_PDF-5.0_Format_131002.pdf


    (954,12 kB)

    pdf.gif


    Deutsche_Kodierrichtlinien_Version_2014_Druckversion_A4_im_PDF-5.0-Format_131002.pdf


    (888,55 kB)


    Inhaltlich habe ich auf die Schnelle trotz unterschiedlicher Dateigröße keinen Unterschied feststellen können ...oder geht es hier nur darum, das gemeine Volk zu verwirren bzw. reitet man lediglich den deutschen Amtsschimmel?????

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo allerseits,

    ich halte eine Erfassung von offenen Therapiegruppen für problematisch, wenn keine zeitliche und inhaltliche Zuordnung (die auch dokumentiert werden sollte) erfolgen kann und würde dies in unserem Haus als "nicht OPS-relevant" ansehen.

    In diesem Zusammenhang ist generell die grosse Bandbreite dessen zu bemängeln, was so alles Therapieeinheiten erzeugen kann (vom offenen Kaffeekränzchen bis zur intensiven Einzelarbeit). Sollten die TE´s tatsächlich mehr Bedeutung erhalten, würde ich mir klarere Vorgaben wünschen, damit das INEK am Ende nicht Zieräpfel mit Birnen vergleicht...

    "Stürmische" Grüße
    Anyway

    Hallo Frau Rah,

    es ist leidlich, über das Thema "Komplettkodierung" zu diskutieren, denn sie haben ja prinzipiell nicht unrecht mit Ihrer Aussage.
    Ich bin in Psychiatrie "großgeworden", habe nur leidlich Kontakt zur Somatikseite, bin nicht "DRG-geschädigt" und schaue durch eine andere Brille auf das neuen Entgeltsystem - vielleicht halte ich auch aus diesem Grund den Ansatz im PEPP für nicht zielführend.

    Ich gebe nur zu bedenken, dass die Kodierung aller möglichen Groß- und Kleinstsymptome nicht zwingend weiterhilft (was hat die Hypokaliämie heute noch für eine Bedeutung?).
    Eine Aufstufung Ihres Beispiels R29.6 zur komplizierenden Nebendiagnose hätte doch lediglich zur Folge, dass die "Sturzneigungen" plötzlich allerorten zu finden wären. Betroffen wären dann grundsätzlich schonmal nahezu alle Sucht- und Gerontopatienten, Patienen mit Parkinsonoid und...und...und... ...und ein Jahr später (nach der voraussehbaren Abstufung) wäre der ganze Spuk dann wieder vorbei...?!! Das kann´s doch nicht sein.

    Ich bleibe dabei: der Weg muss in der Psychiatrie/Psychosomatik ein (etwas) anderer sein!

    Gruß
    Anyway