Beiträge von Anyway

    Zitat

    Einer unserer Ideen war evtl. die F25 zu kodieren...?

    Von ärztlicher Seite können wir keine Hilfe erwarten...

    Auf wenn es "off topic" ist: Ich denke mal, diese beiden Sätze irritieren am meisten.

    Selbstverständlich unterstützen wir bei der Frage nach der korrekten Entlassungsdiagnose unsere Ärzte, aber alleine dort liegt auch die letzte Entscheidung - ohne Wenn und Aber! Insofern sind wir nicht auf die Hilfe von ärztlicher Seite angewiesen.

    In der Handvoll Einzelfälle pro Jahr, bei denen wir die Hauptdiagnose anzweifeln, klären wir das mit Arzt/Oberarzt und wenn die bei ihrer Meinung bleiben, verschriftlichen wir unsere Bedenken, waschen damit unsere Hände in Unschuld und kodieren dann wie gewünscht. Unsere Oberarztriege weiß, dass bei der Ausbuchung aufgrund eines MD-Negativgutachtens stets eine Stellungnahme notwendig ist...

    Ich kann Herrn Sommerhäuser nur beipflichten: die Erstellung einer Hauptdiagnose ist einzig und allein Aufgabe des Behandlers und kann auch nicht an eine Kodierfachkraft o.ä. delegiert werden.

    Zum Thema Hebephrenie: wir kodieren diese nicht häufig, aber regelmäßig auch bei älteren Patienten, denn man verliert die Diagnose ja nicht aufgrund des Alters...

    Schöne Grüße, Anyway

    "Pech gehabt und die Kosten ans Bein binden" trifft es wohl so ziemlich genau.

    Sollte der MD in solchen Fällen aber Tage streichen, müsste man sich die tagesbezogenen Kosten für gegebene teure Medikamente aber eigentlich wieder zurückholen können (da ja dann keine Krankenhausbehandlung!).

    Schöne Grüße, Anyway

    Deshalb sollte man im jeweiligen Fall dann nochmals einen entsprechend positiven LE verlangen.

    Das ist schon richtig und wichtig, aber es ist eben keine Gewähr, dass die KK dann auch die richtige Variante an die GKV meldet - zumindest haben wir in der Vergangenheit entsprechende Erfahrungen machen müssen.

    Es führt (auch für potentielle Klagefälle) kein Weg daran vorbei, möglichst penibel eine eigene Statistik über die Anzahl der Schlussrechnungen und Leistungsentscheide pro Kassen und Quartal zu führen und die Zahlen mit den GKV-Quartalsstatistiken zu vergleichen.

    Schöne Grüße, Anyway

    Hallo allerseits,

    Auswirkung auf die Quote hat doch nicht das Gutachten, sondern der Leistungsentscheid der KK bzw. was die KK für die GKV-Quartalsstatistik gemeldet hat.
    Und hier tappen die Kliniken nach wie vor im Dunkeln, da im Gegensatz zur Anzahl der übermittelten Schlussrechnungen kein Bezug zu einer KK hergestellt werden kann. Dieses Problem dürfte aber allen bekannt sein.

    Wir stellen bei den GKV-Quartalszahlen regelmässig Abweichungen zu unseren Ungunsten fest, aber noch liegen wir trotz allem im grünen Bereich.

    Man wird wohl auf die ersten Klagen warten müssen, bevor sich hier etwas klärt - falls überhaupt...

    Schöne Grüße

    Wir nutzen das LE-Portal schon seit langer Zeit und es war wirklich eine weitgehend gelungene Plattform. In der letzten Zeit gab es immer mehr Verschlimmbesserungen. Seit Kurzem ist das Portal nur noch bedingt nutzbar. Um eine korrekte Behandlung nachzuweisen muss man nun die richtige Eingruppierung für jedes einzelne Dokument treffen - unglaublich!
    Es wird von Tag zu Tag deutlicher, dass sich Deutschland mit immer größerer Energie zu Tode reguliert. Der Staat hat scheinbar eine große Freude daran, Menschen möglichst viel Zeit mit möglichst unproduktiven und überflüssigen Sachen zu beschäftigen. Egal, wohin man gerade schaut, wir werden von Irren gegängelt.

    Sorry, aber das musste mal raus!

    Hallo Curley-Sue,

    ich befürchte, der MDK hat Recht, denn "formal" handelt es sich bei Fallzusammenführungen um einen einzigen Fall, der eben mit dem Hauptfall beginnt.

    Das hat mit Logik zu tun - nichts mit gesundem Menschenverstand ;) . Der ICD macht hier klare Vorgaben, auch wenn diese in dem betreffenden Fall überhaupt nicht umsetzbar waren.

    Schöne Grüße

    Hallo Herr Breitmeier,

    ich habe schon vor etlichen Monaten eine Mail mit einer entsprechenden Anfrage direkt an die GKV gesendet - ohne jegliche Reaktion.

    Es gibt für mich keinen nachvollziehbaren Grund, warum man diese Aufsplittung nicht von Beginn an vorgenommen hat. Die Kassenvertretung hat aber ja kein Problem mit der aktuellen Regelung und der DKG dürfte die Problematik auch längst bekannt sein.

    Schöne Grüße, Anyway

    Hallo NuxVomica,
    Hallo Aachen1,

    wir stehen in unserem Haus auf dem Standpunkt, dass jede an der Behandlung beteiligte Person Leistungen dokumentieren sollte, wenn sie denn relevant sind. Eine MFA wird aber nicht zum multiprofessionellen Behandlungsteam gerechnet (da wie schon erwähnt kein Examen vorhanden).

    Pflegekräfte generieren übrigens mittlerweile keine TE's mehr.

    Schöne Grüße, Anyway

    Hallo Ida,

    die Kassen bestätigen und korrigieren zwar brav eine fehlerhafte erste KAIN, aber übermitteln diese trotzdem für die Quartalsmeldung an die GKV. Siehe dazu auch mein erster Beitrag. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

    Klar gibt das Anlass zur Anfechtung, aber zum Einen wäre mir nicht klar, ob man die GKV verklagen müsste oder die betreffende Krankenkasse, die aber aus den offiziellen Statistikdaten gar nicht hervorgeht und zum Anderen liegt man bekanntermaßen vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand - vom zeitlichen Aspekt einmal ganz abgesehen. Außerdem lassen sich im Falle des Falles die tatsächlichen Folgen auch auf die folgenden Quartalsquoten überhaupt nicht wirklich ermessen. Bestenfalls vielleicht mit Hilfe der Chaostheorie...=O

    Dabei wäre es ein Leichtes, identisch zur Darstellung der Schlussrechnungen auch bei den Prüfquoten eine Aufsplittung in die Krankenkassen vorzunehmen. Das scheint aber von entscheidenden Stellen nicht erwünscht zu sein.

    Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein solcher "falscher Fehler" sich auf Prüfquote und Strafzahlungen eines Hauses auswirken werden.

    Schöne Grüße, Anyway