Beiträge von Anyway

    Wieso sich aus der PP005g eine mehrfache Kodierung von TE-Kodes am gleichen Tag ergibt kann ich noch nicht ganz nachvollziehen - die unterschiedlichen Aufenthalte werden doch formal als ein einziger Fall behandelt und als Bezugsdatum gilt der erste Tag der vom Kode bestimmten Periode und ist einmal pro Woche anzugeben. Durch Entlassung und Wiederaufnahme am gleichen Tag wird die Behandlungswoche daher nicht unterbrochen. Erst wenn mehr als ein Tag zwischen Entlassung und Aufnahme liegt, gibt es dann auch ein neues Bezugsdatum.

    Unser KIS (Avedis) führt entsprechend die Fälle und damit auch die TEs automatisch zusammen, eine weitere manuelle Nachbearbeitung ist nicht nötig - hier müsste ja evtl. auch der verbleibende Kode angepasst werden, damit keine TEs verlorengehen.

    Schöne Grüße, Anyway

    Ich habe zwar kein Aluhütchen auf, aber das Offenlegen derart vieler persönlicher Daten hat schon etwas von Überwachungsstaat...da könnte man schon eine ganze Menge mit anfangen, wenn man diese Daten nur entsprechend aufbereitet.

    Das Thema Datenschutz ist wohl nur an anderen Stellen wichtig.

    Die nächste Hürde wird wohl die endgültige erfolgte Anmeldung im LE-Portal werden. Da warten wir schon seit Wochen auf die Zugangsdaten.

    Aber was soll's: Augen zu und durch - und allen viel Erfolg beim Datenschieben.

    Schöne Grüße, Anyway

    2. Fortschreibung vom 22.03.2021 der Ergänzungsvereinbarung vom 02.04.2020 zur Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019 zur Prüfverfahrensvereinbarung vom 03.02.2016

    hier nachzulesen...allein der Titel lässt schon an Reinhard Mey (Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars...) denken. Der Inhalt selbst ist weniger spektakulär - alles bleibt alles beim Alten.

    Die Kassen reizen gnadenlos ihre 12,5% Prüfquote aus während der Öffentlichkeit weißgemacht wird, dass 50% der Krankenhausrechnungen fehlerhaft sind und sich die Krankenhäuser in den ersten Corona-Wellen mit leerstehenden Betten dumm und dusselig verdient haben...

    Was macht unsere Interessenvertretung nur so verkehrt?

    Schöne Grüße, Anyway

    Hallo allerseits,

    die Variante von Cody hat auf jeden Fall den Vorteil, dass sie für den Kostenträger plausibler ist. Wahlweise erklären Sie denen mal ein entzugsbedingtes Delir (insbesondere das "entzugsbedingte"). Entgeltrelevant ist die Entscheidung ohnehin nicht...

    Schöne Grüße, Anyway

    Die GKV-Quartalsveröffentlichung zur Höhe nicht beanstandeten Prüfungen ist als bloße Angabe der Prozentzahl und damit als klassische "Blackbox" völlig untransparent! Dabei wäre es doch völlig problemlos möglich, die Ergebnisse wie bei den Schlussrechnungen nach Krankenkassen aufzusplitten und damit mögliche Fehlerquellen (die es ja auf beiden Seiten geben kann) überhaupt identifizieren zu können. Aktuell aber kann man nur hoffen, dass auch tatsächlich alle Fälle korrekt von den Kassen geliefert werden. Im Falle von Differenzen kann man derzeit die veröffentlichten Zahlen lediglich zur Kenntnis nehmen, hin- und herrechnen und nur noch mit dem Kopf schütteln.

    Das im Falle von Strafzahlungen hier mit zahlreichen Klagen zu rechnen ist, liegt doch auf der Hand.

    Mir ist völlig unverständlich, wie solche handwerklichen Fehler entstehen können...

    Hallo stei-di,

    falls es weiterhilft: GEOS bietet seinen Grouper "getPEPP" auch als kostenlose Demoversion an , von der ich allerdings nicht weiß, ob und welche Funktionseinschränkungen es gibt. Für den Link zum Download ist lediglich eine Registrierung notwendig.

    Einen vernünftig funkionierenden frei verfügbaren Web-PEPP-Grouper wird man vermutlich vergebens suchen.

    Hallo allerseits,

    an der Tatsache, dass es sich um zwei unterschiedliche Fälle handelt, gibt es wohl nichts zu rütteln. Auch bei Folgeaufenthalten, bei denen es aufgrund der 90-Tage-Regelung zu keiner Fallzusammenführung kommt, können ja nicht einfach so en bloc geprüft werden....unglaublich....!

    Insofern würde ich die Kasse freundlich auf diesen Umstand hinweisen und die Füße hochlegen...:P

    Kurze Frage in die werte Runde:

    Kann ein Widerspruchsgutachten eigentlich verjähren oder hat der MDK theoretisch Jahrzehnte Zeit zur Erstellung???

    Schöne Grüße, Anyway