Hallo Forum,
also unsere EDV hilft uns bzgl. "Therapieelementen" leider nicht. Wir prüfen das per Hand, geht aber auch schon aus dem Wocheprogramm hervor.
Ich muss noch mal das Thema "somatischer Entzug" für die 9-700 in Abgrenzung auch zur Intensiv ansprechen. Wenn ich davon ausgehe, dass ein Patient im somatischen Entzug engmaschig überwacht wird, entsprechende Medikamente erhält - und ich ihn in der Zeit eher als Intensiv einstufe (das hatten wir ja schon mal diskutiert), wo bleibt dann der "somatische Entzug" im Rahmen der 9-700? Dass er ggf. vorher stattgefunden hat? Der somatische Entzug ist ja auch zeitlich nicht definiert und wird für die überwiegenden Tage des qualifizierten Entzugs sowieso nicht gelten. Dann kann ich den Kode auch in der Tagesklinik einsetzen - sofern die Patienten am Anfang noch "leicht" entzügig sind?
Anyway bzgl. illegaler Drogen/S2. Mit "vernünftiger" Einstufung meinte ich, dass bisher als aufwändig erkannte Fälle (Absprache S2) doch kaum im neuen Entgeltsystem plötzlich als wenig aufwändig erkannt werden können. Nicht umsonst wird die Heroinabhängigkeit ja in die PA02A geführt, fragt sich nur, warum die anderen nicht. Sind diese Fälle tatsächlich weniger aufwändig?
Nichtsdestotrotz vertrete ich ja wie gesagt die Linie, die Fälle OPS-konform abzubilden, also wenn ein Intensiv-Mindestmerkmal tatsächlich vorhanden ist -> Intensiv; wenn qualifizierter Entzug -> 9-700 oder bei Regelbehandlung 9-6xx. Psych-PV bleibt bei S2.
Bis auf wenige Ausnahmen sehe ich Psych-PV und Behandlungsart (Intensiv, Regel, qualifizierter Entzug) ansonsten ziemlich identisch und es sind m.E. von daher eher Fehler, wenn sie nicht übereinstimmen.
Viele Grüße, Garda