Beiträge von Garda

    Hallo Forum,

    also unsere EDV hilft uns bzgl. "Therapieelementen" leider nicht. Wir prüfen das per Hand, geht aber auch schon aus dem Wocheprogramm hervor.

    Ich muss noch mal das Thema "somatischer Entzug" für die 9-700 in Abgrenzung auch zur Intensiv ansprechen. Wenn ich davon ausgehe, dass ein Patient im somatischen Entzug engmaschig überwacht wird, entsprechende Medikamente erhält - und ich ihn in der Zeit eher als Intensiv einstufe (das hatten wir ja schon mal diskutiert), wo bleibt dann der "somatische Entzug" im Rahmen der 9-700? Dass er ggf. vorher stattgefunden hat? Der somatische Entzug ist ja auch zeitlich nicht definiert und wird für die überwiegenden Tage des qualifizierten Entzugs sowieso nicht gelten. Dann kann ich den Kode auch in der Tagesklinik einsetzen - sofern die Patienten am Anfang noch "leicht" entzügig sind?

    Anyway bzgl. illegaler Drogen/S2. Mit "vernünftiger" Einstufung meinte ich, dass bisher als aufwändig erkannte Fälle (Absprache S2) doch kaum im neuen Entgeltsystem plötzlich als wenig aufwändig erkannt werden können. Nicht umsonst wird die Heroinabhängigkeit ja in die PA02A geführt, fragt sich nur, warum die anderen nicht. Sind diese Fälle tatsächlich weniger aufwändig?

    Nichtsdestotrotz vertrete ich ja wie gesagt die Linie, die Fälle OPS-konform abzubilden, also wenn ein Intensiv-Mindestmerkmal tatsächlich vorhanden ist -> Intensiv; wenn qualifizierter Entzug -> 9-700 oder bei Regelbehandlung 9-6xx. Psych-PV bleibt bei S2.

    Bis auf wenige Ausnahmen sehe ich Psych-PV und Behandlungsart (Intensiv, Regel, qualifizierter Entzug) ansonsten ziemlich identisch und es sind m.E. von daher eher Fehler, wenn sie nicht übereinstimmen.

    Viele Grüße, Garda

    Hallo helmutwg,

    vielen Dank für die Info. Genau hier sehe ich eben auch das Problem, S2 durchgehend, aber streng genommen oft kein Merkmal für Intensiv und nur eines würde ja auch nichts an der PEPP ändern. Damit nur Heroin über PA02A "vernünftig" eingestuft, Rest nicht und damit bei Abrechnung nach PEPP eigentlich unterbewertet. Ich empfehle es (dennoch) genauso abzubilden, wie es ist, weiter S2, aber Intensiv nur, wenn Merkmal vorhanden ist und sonst 9-700 (sofern durchgeführt).

    Viele Grüße, Garda

    Liebes Forum,

    ich fürchte Sie haben Recht. Gesamtsumme bilden und bei der Berufsgruppe abbilden, die den höheren Anteil hat, also i.d.R. die Spezialtherapeuten. Da bin ich doch zu schnell davon ausgegangen, dass die Grundprinzipien bleiben (wie bei Krise) und das System einfach gehalten wird.

    Viele Grüße, Garda

    Eine Frage habe ich noch -

    wie bilden Sie den Entzug von illegalen Drogen (Heroin, Kokain etc.) ab? Der OPS differenziert ja an dieser Stelle nicht, so dass ich grundsätzlich erst mal ähnliche Kriterien für die Einstufung ansetzen würde. Der Entzug läuft aber ja doch anders.

    Betrachtet man das "Ergebnis" bzgl. PEPP, ist es für Heroin schon über die Hauptdiagnose geregelt -> PA02A. Bei Kokain aber z.B. erreicht man vermutlich oft die PA02C (mit qualifiziertem Entzug) oder sonst PA02D. Für die PA02B sind ja doch recht hohe Anforderungen an den Intensiv- bzw. 1:1-Anteil oder ND gestellt. Ggf. "hilft" noch die Therapiedichte.

    Jorge, durch die hohen Anforderungen bzgl. Intensiv an die PA02B "mind. 3 Merkmale: > 50% der VWD, > 2 Tage" wird dies m.E. deutlich seltener zum Tragen kommen als der qualifizierte Entzug -> PA02C. Die ggf. noch mögliche Intensiv-PEPP P004Z erreicht man noch seltener.

    Viele Grüße, Garda

    Liebes Forum,

    vielen Dank für Ihre zahlreichen Antworten.

    Ich sehe das Merkmal "Entzugsbehandlung mit Vitalgefährdung durch somatische Komplikationen" bei Alkoholabhängigen - ähnlich wie helmutwg - erfüllt, wenn ein Entzug u.a. ein Überwachungszimmer, "engmaschiges" Überwachungsprotokoll bzgl. der Vitalparameter und entsprechende Medikation erfordert.

    Im Vergleich zu 2013 sind die Bedingungen ein wenig gelockert worden - eben "engmaschig" (z.B. alle 15 Minuten) statt "dauerhaft" (Monitor). Das ist m.E. aber nur die Anpassung an die Realität, dass die Patienten in einem Überwachungszimmer in der Psychiatrie liegen und nicht in einem "in einem akutem lebensbedrohlichen Zustand" (danke helmutwg) auf einer somatischen Intensivstation.

    Viele Grüße, Garda

    Hallo Forum,

    zum neuen Kode 9-700 habe ich einige Fragen:

    Beginnen Sie mit dem "qualifizierten Entzug" 9-700 tatsächlich erst nach der Intensivphase? Die beiden Behandlungsarten schließen sich ja nach OPS aus - nicht aber unbedingt in der Realität. Wie aber verfährt man dann, sobald ein Mindestmerkmal vorliegt und entsprechend "intensiv" therapiert wird - erst mal also kein qualifizierter Entzug?

    Die 9-700 wird als einzige Behandlungsart (im Gegensatz z.B. zur Regelbehandlung) in Tagen einmal pro Fall angegeben. Wie sieht das dann chronologisch nachher aus, wenn wir tatsächlich in der Zeit mit Intensiv-Mindestmerkmalen diese auch als Intensiv (und nicht Entzug) werten? Bp. Patient 2 Tage Intensiv, 2 Tage Entzug, dann noch mal Intensiv 1 Tag und wieder 10 Tage Entzug:

    9-614.0 Intensiv ohne TE 1.1.2014, 9-614 Intensiv ohne TE 5.1.2014, 9-700.1 7-14 Tage Entzug 3.1.2014 ?

    Wie verfahren Sie in der Zeit mit den - für den qualifizierten Entzug ja nicht verwertbaren - Therapieeinheiten?

    Viele Grüße, Garda

    Hallo Forum,

    wie ist die Zeile aus dem Definitionshandbuch zu PA02B zu verstehen:

    Dg F11_OPIOIDE (PA02-3) - Dg SUB_MISSBRAUCH_NICHT_F11 (PA02-4)?

    Unter PA02-4 findet sich z.B. Alkoholabhängigkeit. Die Bedigung für PA02B ist erfüllt, wenn beide Bedigungen erfüllt sind. Bp. als ICD vorhanden: Opiodabhängigkeit und Alkoholabhängigkeit? Wenn ich als Hauptdiagnose die Heroinabhängigkeit habe, kommt der Fall in die PA02A, unabhängig davon, ob noch eine Alkohlabhängigkeit zusätzlich angegeben ist. Welcher Fall ist hier gemeint?

    Viele Grüße, Garda

    Hallo Forum,

    noch mal zur Eingangsfrage - für mich ist es wie folgt richtig:

    Bp.

    A/P: 4,5 Stunden
    S/P: 7,1 Stunden

    - > es werden 7,1 Stunden im Bereich S/P codiert. Die A/P-Stunden fallen unter den Tisch

    Zweites Beispiel:

    A/P: 5,9 Stunden
    S/P: 6,1 Stunden

    -> Analog zur "Kriseninterventionellen Behandlung" werden 2 Codes abgeleitet


    Wie gehen Sie aber bei der Erfassung vor? Man weiß ja vorher nicht, ob man über die Zeitgrenze kommt und könnte sonst diejendigen Zeiten ab 25 Minuten, die inhaltlich als solche passen, wenigstens noch als Therapieeinheiten werten. Da unser EDV-Programm uns dahingehend nicht unterstützt, erfassen wir erst mal manuell und wenn die Grenze überschritten ist, wird als Entlassungsaufwand dokumentiert, sonst ggf. anteilig als Therapieeinheiten.

    Viele Grüße, Garda

    Guten Tag Forum,

    ich habe eine Frage zum erhöhten Betreuungsaufwand 9-640: Im OPS steht ja dieser könne bei eigenlich jeder Behandlungsart (Intensiv, Regel etc.) erfasst werden - zudem müsse aber als "wesentliche Merkmale die akute Fremd- oder Selbstgefährdung" bestehen. Damit habe ich doch schon 1 Mindestmerkmal der Intensivbehandlung und werde den Patienten entsprechend doch auch so behandeln. Welche Fälle soll es in der Regelbehandlung praktisch geben?

    Viele Grüße, Garda