Beiträge von Garda

    Guten Tag Forum,

    ich bin auf der Suche nach einer Liste der CCL-relevanten Nebendiagnosen 2014. Gefunden habe ich beim InEK:

    Übersicht über die CCL-Matrix-Änderungen für das Jahr 2014 file.gif CCL_Matrix_Aenderungen_VV2014_131014.xlsx (88,20 kB)

    Was mir hier fehlt, ist aber zum einen die Angabe über den/die jeweils möglichen CCL - wie ich ihn letztes Jahr in der Übersicht hatte. Zum anderen fehlen in der Liste ja die Nebendiagnosen, die keine Änderung im CCL erfahren haben (wie z.B. A04.7 Enterokolitits durch Clostridium difficile).

    Gibt es eine entsprechende Datei?

    Einen schönen Tag und viele Grüße

    Hallo Forum,

    rechnen Sie die volle Zeit als Therapieeinheiten, wenn ein Sozialarbeiter einen Patienten während seines stationären Aufenthaltes in eine in Frage kommende weiterführende Einrichtung begleitet? Inkl. Fahrtzeit kommen hier ja schnell mal mehrere Stunden zusammen. Die Ressourcen des Sozialarbeiters sind aber ja auch die ganze Zeit gebunden.

    Die sonstigen Leistungen wie Gespräche mit dem Patienten oder Angehörigen über Unterstützungsmöglichkeiten, Hilfe bei Anträgen, Kontakt mit dem Sozialamt und Betreuern sind da eindeutiger im OPS (als TE) abgebildet.

    Viele Grüße, Garda

    Guten Tag ans Forum,

    wenn eine kriseninterventionelle Behandlung von 2 Mitarbeitern durchgeführt wird, zählt die Zeit doppelt, oder?

    Bp. 50 Minuten Krisenintervention durch 2 Pflegekräfte -> 100 Min. und damit > 90 Min. durch Pflege/Spezialtherapeut

    So ganz klar finde ich es in den OPS 9-641 Erwachsene bzw. 9-690 KJP nämlich nicht, dort steht nur "ggf. auch durch 2 Therapeuten". Also 2 zählen doppelt, 3 aber nur für 2 wie bei der Einzel- und Gruppentherapie? ?(

    Viele Grüße und schönes Wochenende, Garda

    Hallo,

    danke, ich hatte dies gelesen, aber nicht gleich auf meinen Fall (in Ausbildung zum Kinderpsychotherapeuten) bezogen.

    Aber es ist dann ja auch klar, wenn Leistungen von Diplom-Sozialpädagogen mit abgeschlossener Zusatzausbildung nur dann der Berufsgruppe Arzt/Psychologe zuzuordnen sind, wenn sie als Psychologe eingruppiert sind, wird es für die in Ausbildung nicht "besser" sein. Da führt die Vergütungsstufe Diplomsozialpädagoge dann also auch in den Spezialtherapeut.

    Schönen Tag, Garda

    Hallo Forum,

    danke, dass Sie schon versucht haben meine Anfrage zu beantworten. Ich muss diese jetzt doch noch mal korrigieren. Also, unser Problem ist nicht, ob der Mitarbeiter diplomiert ist, da die Fachhochschulabsolventen ja eben auch ein Diplom (FH) haben, sondern:

    Für welche Berufsgruppe werden Psychotherapie-Leistungen von einer Diplomsozialpädagogin gezählt, die eine Ausbildung zur Kinderpsychotherapeutin macht, aber schon fallverantwortlich arbeitet? Es geht hier um einen Ausbildungszeitraum von bis zu 6 Jahren. Vergütet wird sie nach ihrem Grundberuf, also Diplomsozialpädagogin. Sind es nun psychologisch/ärztliche TE`s oder TE`s einer Spezialtherapeutin?

    Viele Grüße, Garda

    Hallo Forum,

    ich habe eine Frage zu dem Abschnitt aus OPS 9-66 "Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial)Pädagoge erhalten."

    Soweit für Diplom-Psychologen und -(Sozial)Pädagogen klar. Was ist aber mit den Mitarbeitern ohne Diplom, also z.B. dem Sozialpädagogen, der in Ausbildung zum Psychotherapeuten (fallverantwortlich) ist und eben eine Vergütung entsprechend seinem Grundberuf ohne Diplom erhält? Kann ich dessen TE`s als Psychotherapeuten-Leistungen anerkennen? Ich gehe eigentlich davon aus, es sind ja nur Beispiele, die genannt wurden - irritierenderweise aber alle mit "Diplom".

    Schönen Tag, viele Grüße, Garda

    Guten Tag,


    ich habe zwei Fragen zur Intensivbehandlung in der KJP.


    1. Welcher Kode aus 9-670 hat Vorrang, immer der mit der höchsten Stundenzahl pro Tag?


    Beispiel:

    Patient wird in einer Woche 1:1 betreut und zwar in folgendem Umfang:

    An 1 Tag 2 Stunden -> 9-671.00

    An 3 Tagen 3 Stunden -> 9-671.12

    An 2 Tagen 6 Stunden -> 9-671.21

    An 1 Tag 13 Stunden -> 9-671.40


    Welchen Kode nehme ich für die Woche? Es heißt ja „Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben"?


    2. An allen Tagen in o.g. Beispiel werden die Kriterien für die Kriseninterventionelle Behandlung (9-690.0 Ärzte/Psychologen bzw. 9-690.1 Spezialtherapeuten/Päd.pflegerisch) grundsätzlich erfüllt, ich würde diesen Kode also für jeden Tag zusätzlich angeben.

    Wie ist es hier aber mit den Zeiten aus der K.I.B. - diese darf ich ja nicht gleichzeitig für Therapieeinheiten rechnen, wohl aber für die in 9-670 genannten Zeiten? Also, wenn ein Arzt bei einem als Intensivfall eingeschätzten Kind 2 Stunden im Sinne einer K.I.B. Aufwand hatte, kodier ich 9-671.00 und 9-690.0?


    Viele Grüße und schönen Tag, Garda