Beiträge von A_Borgstede

    Für das Versenden von ärztlichen Begründungen (E-Bericht, ärztl. Stellungnahmen etc.) an eine private Krankenversicherung benötigen Sie vorher eine Schweigepflichtsentbindungserklärung des Versicherten, weil Sie ansonsten das strafrechtlich geschützte Arztgeheimnis verletzen würden. Die Schweigepflichtsentbindung muß sich konkret auf den einzelnen Krankenhausaufenthalt beziehen. Weiterhin können Sie für die Erstellung der Unterlagen eine Gebühr verlangen.

    MfG
    A.Borgstede

    Hallo Herr Schmidt,
    hallo Forum,

    bei uns waren von 14.891 Datensätzen nur 26 fehlerhaft. Es handelte sich dabei ausschließlich um das fehlende Geburtsjahr bei den Begleitpersonen. Ein Update unserer Softwarefirma PROMPT vom 31.03.03 hat dieses Problem mittlerweile behoben.
    Anmerkung: Der Fehler wurde vom DKG-Prüftool (Stand 26.03.03) nicht gefunden.

    Viele Grüsse aus Hannover,
    A.Borgstede

    Hallo,

    nachfolgendes Problem beschäftigt uns:
    Mutter am 31.12.02 aufgenommen, der Säugling wurde jedoch erst am 01.01.03 geboren. Wir hatten die Mutter mit einer FP nach altem Recht abgerechnet und den Säugling mit einer DRG (da am 01.01.03 geboren/aufgenommen). Die Krankenkasse sagt nun aber, dass der Säugling auch noch mit einer FP abgerechnet werden muß.
    Welche Abrechnung ist richtig und warum?

    MfG
    A.Borgstede

    Hallo Herr Boecken,

    die niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) bietet einen entsprechenden Vergleich auf Ihrer Homepage an (http://www.nkgev.de). Es wird jedoch eine Zugangsberechtigung benötigt, die man dann erhält, wenn man der NKG die eigenen Daten liefert. Dieses Angebot gilt (glaube ich) nur für niedersächsische Krankenhäuser.

    MfG.
    A.Borgstede

    Hallo Forum,

    wer hat bereits die ersten DRG-Rechnungen erstellt und an die Krankenkassen (KK) geschickt?
    Welches KIS hat noch welche Probleme?
    Gibt es schon Reaktionen auf DRG-Rechnungen seitens der KK?

    MfG
    A.Borgstede

    Mittlerweile liegt mir eine telefonische Stellungnahme der NKG vor. Als Optionshaus (mit bereits genehmigter Entgeltvereinbarung)haben wir keine Pflegesätze für das Jahr 2003 vereinbart. Die LKA, die wir unserer Entgeltvereinbarung beifügen mußten, haben wir eigentlich "nur so zum Spaß" erstellt. Aus diesem Grund können Überliegerpatienten nur mit den Pflegesätzen 2002 ohne Ausgleiche u. Zuschläge abgerechnet werden.

    MfG
    A. Borgstede

    Hallo DRG-Forum,

    kann mir jdm. sagen, mit welchem Pflegesatz Überliegerpatienten abgerechnet werden?

    a) Pflegesatz ohne Ausgleiche und Zuschläge aus 2002 oder
    b) vereinbarter LKA-Pflegesatz 2003.

    Aufgrund der Tatsache, daß Erlöse für Überlieger nicht bei der Ermittlung des Basisfallwertes 2003 und somit des Budgets 2003 berücksichtigt wurden, ist dann doch eigentlich Punkt a) richtig, oder?

    MfG
    A.Borgstede