Für das Versenden von ärztlichen Begründungen (E-Bericht, ärztl. Stellungnahmen etc.) an eine private Krankenversicherung benötigen Sie vorher eine Schweigepflichtsentbindungserklärung des Versicherten, weil Sie ansonsten das strafrechtlich geschützte Arztgeheimnis verletzen würden. Die Schweigepflichtsentbindung muß sich konkret auf den einzelnen Krankenhausaufenthalt beziehen. Weiterhin können Sie für die Erstellung der Unterlagen eine Gebühr verlangen.
MfG
A.Borgstede