Beiträge von MarkusHe

    Hallo Trollfee,

    ist leider so. Ist das gleiche Problem bei umfangreichen CT mit KM usw. usw.

    In manchen Fällen hilft es auch dies Vor-/Nachstationär durchzuführen um eine Großgeräte Pauschale zu erhalten. Gerade bei PET bei denen es ambulanter Abrechnung immer schwierig ist abzurechnen ausserhalb des Bronchialkarzinom ist dies m.w. einer der wenigen Möglichkeiten die Leistung zum Teil refinanziert zu bekommen.

    Gruß

    Hallo,

    wie schon angemerkt wurde ist die ambulanten Abrechnung relativ komplex. Häufig hängen die ambulanten Abrechnungen an den Verträgen des Krankenhauses, den Versicherungen des Patienten und der Leistung zusammen. Also ich kenne folgende Abrechnungsarten bei uns im Haus:

    - Vor- und Nachstationär

    - Hochschulambulanz (pauschaliert)

    - Notfallambulanz

    - Ermächtigung (Institusermächtigung bzw. persönliche Ermächtigungen. Wenn Voraussetzungen der Ermächtigung erfüllt in der regel Einzelleistungsabrechnung nach EBM)

    - Privatabrechnung (Einzelleistungsabrechnung nach GOÄ)

    - ambulante spezialfachärztliche Behandlung §116b (EBM)

    - IgeL (GoÄ)

    - Sonderabrechungen (Auftrag ext. Krankenhäuser, Kooperationsverträge, usw.)

    Wie schon gesagt in der regel entweder Pauschalen oder Einzelleistungen nach den jeweiligen Katalogen oder was eben vereinbart wurde. Medikamente etc. werden rezeptiert und von der entsprechenden Apotheke mit den Kassen verrechnet. Daher fließen diese nicht in die ambulante Abrechnung mit ein.

    Es bleibt keine Garantie für Vollständigkeit

    Hallo Essen,

    also ich verstehe die neuen Bluterentgelte anders:

    Es wird getrennt nach Blutern und nicht Blutern anhand der entsprechenden ICD im Katalog. Bei Blutern gibt es das ZE2013-97 für die nicht Bluter die ZE2013-98 (siehe Anhang 7 Entgeltkatalog). Der Schwellenwert bezieht sich meines Wissens auf die nicht Bluter und dem ZE2013-98. Hier wird das ZE erst Abrechnungsfähig, wenn mindestens 15.000€ dieses Zusatzentgeltes zusammen kommen.

    Zu Ihrem Beispiel: Summe ZE2013-98 von 5000€ -> kein Erlös, 15.001 € -> Erlös 15.001€

    Ich lass mcih an dieser Stelle auch gerne korrigieren.

    Also was ist DRG in aller kürze:
    DRG bedeutet Diagnosis Related Groups. (weitere Informationen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Diagnosis_Related_Groups) Diese DRG's werden genutzt um stationäre Fälle in Krankenhäuser (mit Ausnahme der Psychosmatik und Psychatrie) zu vergüten. Jeder stationäre Fall wird entsprechend der DRG dann pauschal vergütet. Weitere Informationen findest du dann hier http://de.wikipedia.org/wiki/German_Diagnosis_Related_Groups

    Was ist mit dem Katalog 2012 gemeint:
    Wie eben beschrieben erhalten die Krankenhäuser entsprechend der jeweiligen DRG eine Vergütung. Wieviel das im einzelnen ist kann man dem Fallpauschalen-Katalog entnehmen (bei dier hier genannt "Katalog 2012") diesen findest du hier: http://g-drg.de/cms/G-DRG-Syst…en-Katalog_2012. Hier findest du dann auch deine DRG "Q01Z".

    Hallo MiChu,

    in der Regel sind die Patienten bereits in stationärer Behandlung oder werden aus anderen Krankenhaus zu uns verlegt. Ansonsten haben die Patienten bereits ein reduzierten AZ oder sind auf andere Behandlungen beispielsweise Cortison bei ITP refäktär. Der stationäre Aufenthalt wird ja in der regel gar nicht angezweifelt sondern eher die Anwendung des Rituximab da es (soweit ich weiß) bei ITP ein Off-Label-Use ist.

    Bei uns gibt es auch häufiger Off-Label-Use Anwendungen von Medikamenten, beispielsweise Rituximab bei ITP, die mit einem ZE belegt sind. Hier kommt es immer wieder zu Prüfungen. Laut aussage des behandelden Oberarzt gibt es ansich kaum alternative Medikamente in diesen Fällen.

    Wie gehen Sie mit den Prüfungen um? Proaktiv? oder doch auf die Prüfung warten?

    Hallo Zusammen,

    bei uns kam gestern auch die Frage auf wie man am geeignetsten die Verbände kodiert. Wenn ich das nun richtig verstehe können die Systeme nur mit der OPS 8-190.1- kodiert werden (also nur die Zeit) und nicht das Anlegen etc...?

    Gruß

    Markus

    Hallo Zusammen,

    ich bin auf der Suche nach einem EBM für die Durchführung einer quantitativen PCR z.B. Rahmen des molekularen Monitoring der Resttumorlast oder einer alternativen Abrechnungsmetode im ambulanten Bereich.

    Im OPS werden diese Diagnostischen/Laborleistungen über den OPS 1-991.0 und 1-991.1 erfasst. Im DRG-System ist es möglich hierzu einen NUB antrag zu stellen.

    Vielleicht kann mir jemand bei dem Problem weiterhelfen.