Hallo,
wie schon angemerkt wurde ist die ambulanten Abrechnung relativ komplex. Häufig hängen die ambulanten Abrechnungen an den Verträgen des Krankenhauses, den Versicherungen des Patienten und der Leistung zusammen. Also ich kenne folgende Abrechnungsarten bei uns im Haus:
- Vor- und Nachstationär
- Hochschulambulanz (pauschaliert)
- Notfallambulanz
- Ermächtigung (Institusermächtigung bzw. persönliche Ermächtigungen. Wenn Voraussetzungen der Ermächtigung erfüllt in der regel Einzelleistungsabrechnung nach EBM)
- Privatabrechnung (Einzelleistungsabrechnung nach GOÄ)
- ambulante spezialfachärztliche Behandlung §116b (EBM)
- IgeL (GoÄ)
- Sonderabrechungen (Auftrag ext. Krankenhäuser, Kooperationsverträge, usw.)
Wie schon gesagt in der regel entweder Pauschalen oder Einzelleistungen nach den jeweiligen Katalogen oder was eben vereinbart wurde. Medikamente etc. werden rezeptiert und von der entsprechenden Apotheke mit den Kassen verrechnet. Daher fließen diese nicht in die ambulante Abrechnung mit ein.
Es bleibt keine Garantie für Vollständigkeit