Beiträge von Bartels

    Hallo,

    eine Frage zur Kodierung der Adhäsiolyse: Aufnahme nit zystischem Adnexbefund, der operiert wird. Es erfolgte eine Adhäsiolyse der Bauchdecke sowie die Excision der Ovarialzysten und eine Sterilisation.

    Kodiert wurde D27, N73.6 und 5-469.11 für die Adhäsiolyse sowie 5-651.92.
    Laut MDK ist die Adhäsiolyse nicht zu kodieren, da sie zur Darstellung des OP-Gebiets nötig sei und im OPS-Code bereits enthalten sei.
    Der Fall würde dadurch billiger. Hat jemand dazu eine Idee?

    Viele Grüße
    K. Bartels

    Hallo an alle,

    ich habe folgende Frage:

    bei einem urologischen Patienten erfolgte eine Schüllerfistel-Einlage. Der Patient hat einen Nierenabszeß, der zuerst punktiert wird und dann über einen Lunderquistdraht eine Schüllerfistel eingelegt wird. Dies erfolgt unter Röntgenkontrolle. Diese wird mit Naht an der Haut fixiert.
    Wir haben 5550.1 (Nephrostomie) verschlüsselt, der MDK fordert 8-147.0 (Drainage der Niere).
    Bedeutet "Schüllerfistel" immer, dass eine Nephrostomie erfolgte? Wo ist der Unterschied zur Drainage der Niere?

    Danke und viele Grüße
    K. Bartels

    Guten Tag,

    ich habe gleich noch eine Frage: die krankenkasse fordert für ein Neugeborenes, dass mit der Mutter aus dem Kreissaal entlassen wurde, die Stornierung der Rechnung. Sachlich ist das korrekt.
    Wie sieht es aber mit der Frist aus, ist eine Forderung nach so langer Zeit rechtlich i. O.?
    Es gab keine Prüfanzeige.

    Vielen Dank.
    MfG
    K. bartels

    Guten Tag,

    vielleicht können Sie mir in diesem Fall weiterhelfen?
    Die Ktrankenkasse fordert ffür die Überschreitung der oGVD beim Neugeborenen die Abrechnung der Begleitpersonenpauschale. Die Überschreitung der oGVD der Mutter ist medizinisch indiziert und wird von der Kasse auch anerkannt.
    Die letzten Beiträge über die Suchfunktion die ich gefunden habe sind von 2005.
    Gibt es evtl. etwas Aktuelles?

    Vielen Dank.

    MfG
    K. Bartels

    Guten Tag,

    die Kasse fordert nach Ablauf von 3 Jahren die Änderung der HD. Die Patientin kommt mit Unterbauchschmerz,wechselndem Stuhlverhalten, ist in der 13 SSW.
    Gefordert wird die O99.8 als HD. nach Ausschluß Appendizitis wird die Patientin entlassen.
    Besteht für alle Schwangeren die Pflicht, eine O-Diagnose zu kodieren, auch wenn die schwangerschaft nicht kompliziert wird?

    Mit freundlichen Grüßen
    Katja Bartels

    Guten Tag,

    vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
    Mir liegt ein Gutachten des MDK vor. Kodiert wurde C77.8 LK-Metastasen mehrerer Regionen. Die Pat. hat sowohl pelvine als auch paraaortale LK-Metastasen.
    Der Gutachter ist der Ansicht, dass die C77.8 zu streichen ist und statt dessen C77.2 und C77.5 zu kodieren seien. Ich finde nirgendwo eine Richtlinie, die dies besagt.
    Danke schonmal!

    Viele Grüße
    K.Bartels

    Guten Tag,

    ich habe folgende Frage:
    bei einer Patientin wurde eine laparaskopische totale Hysterektomie mit Adnexektomie durchgeführt, weiterhin eine Descensusprophylaxe mittels Rotundopexie.
    Ist hier neben der 5-683.23 zusätzlich noch die 5-704.42 zu kodieren?

    Auszug aus dem OP-Bericht: "...in der Narkoseuntersucheung prolabiert der Uterus bis vor den Introitus. Um eine Descensusprophylaxe vornehme zu können, wird der endoskopische Eingriff indiziert, um als kleinstmögliche Maßnahme eine Rotundopexie vornehmen zu können.... die gekürzten Lig. rotunda werden bds.mittels durchgreifender Nähte auf den oberen Scheidenpol fixiert. Anschließemd erfolgt die Deckung des Vaginalstumpfs mit Blasenperitoneum...."

    Viele Grüße
    K.Bartels