Beiträge von MF Bern

    Hallo Forum,

    wir haben ein Problem mit der Kodierung einer Sekundärnaht:

    Zitat OP-Bericht:

    Bei dem Patienten besteht ein Zustand nach Hemikolektomie rechts. Im weiteren Verlauf Platzbauch und Einnaht eines Vicrylnetzes. Sekundäre Wundheilung, diese war im weiteren Verlauf reizlos, so dass wir uns zur Sekundärnaht entschieden haben. Mobilisation der Haut, in dem das Subkutangewebe vom vorderen Blatt des M. rectus abdominis abpräpariert wird. Nach dem hier die Haut ausreichend mobilisiert wurde, werden 2 Redondrainagen eingebracht und ausgeleitet. Jetzt kann die Haut soweit adaptiert werden. Dies erfolgt mit resorbierbarem Nahtmaterial in Donati-Rückstichtechnik.

    wir haben den OPS 5-545.0 Sekundärer Verschluss der Bauchwand (bei postoperativer Wunddehiszenz)

    kodiert, der MDK möchte aber den 5-900.1b Einfache Wiederherstellung der Oberflächenkontinuität an Haut und Unterhaut, Sekundärnaht, Bauchregion.

    Da es sich um mehrzeitige Eingriffe handelt, geht es hier um sehr viel Geld.

    Hat der Gutachter damit Recht?

    MFG MF Bern

    Hallo Zusammen,

    ich habe gerade die neueste grüne Ablehnung der Zahlung einer AWP: "Da Ihrerseits keine Antwort auf die Aufforderung zum Falldialog erfolgte, ist die Zahlung der AWP nicht gerechtfertigt".

    wir haben die Auffoderungen zum Falldialog bisher immer ignoriert. Laut PrüvV ist der Falldialog tatsächlich vom KH anzunehmen oder abzulehnen. hat von euch jemand Erfahrung damit? Gibt es eine Einschätzung, ob dieses Versäumnis auf die AWP durchschlägt? (abgesehen davon, dass mittlerweile der 1. Senat zuständig ist)

    fragt sich

    MF Bern

    Hallo Medicos,

    wir haben auch zwei KK, die Widersprüche nur mit Begründung oder auch gar nicht mehr akzeptieren wollen. Ich schreibe jetzt die Widersprüche zum teil direkt an die KK, sofern keine über das Gutachten hinausgehenden Informationen notwendig sind, also z.B. wenn der MDK mal wieder sportliche Interpretationen der DKR hervorgebracht hat.

    Manchmal klappt das, manchmal nicht. Den Rest werden wir jetzt klagen. Werde dann berichten.

    PS: bei einem Fall muss ich demnächst in Nordrheinwestfälische Schlcihtungsverfahren. bin mal gespannt.

    Hallo zusammen,

    es passt zwar nicht ganz, aber ein bischen:
    Der MDK möchte die 5-459.2 Bypass-Anastomose des Darmes: Dünndarm zu Dickdarm streichen, da die Darmwiedervereinigung nach Resektion des Ileo-transverso-Stoma integraler Bestandteil der 5-465.x Rückverlagerung eines doppelläufigen Enterostoma ist.

    Das sehe ich grundsätzlich ein, aber eigentlich muss ja bei der 5-465.x nicht unbedingt eine Dünndarm-Dickdarm-Anastomose bestehen (je nach Enterostoma). Ist da jemand bei mir oder erzähöe ich gerade totalen Quatsch?

    fragt sich

    MF Bern

    Guten Morgen,

    wir streiten uns gerade mit dem MDK über eine HD:

    der Patient kommt mit ausgeprägter Handphlegmone im Thenarbereich und Zeigefinge volarseitig sowie in der Zwischenfingerfalte I links bei Zustand nach Stichverletzung mittels Bohreraufsatz.

    es wir ein Debridement, eine Synovektomie und Z-Plastik zur Defektdeckung im Bereich der Zwischenfingerfalte durchgeführt.

    HD bei uns M65.14 sonstige infektiöse Tenosynovitis: Hand

    der MDK möchte gemäß des Beispiels 2 aus der DKR 1905 die L03.10 Phlegmone als HD.

    Beispiel 2

    Ein Patient wird mit einer Phlegmone an der Hand nach einem Katzenbiss aufgenommen. Das Alter des Bisses ist nicht bekannt. Bei der Aufnahme finden sich am Daumenballen zwei punktförmige Wunden, die Umgebung ist gerötet, die Hand und der Unterarm sind stark geschwollen. Im Abstrich findet sich Staphylococcus aureus. Es wird eine intravenöse antibiotische Therapie eingeleitet.

    Hauptdiagnose:

    L03.10 Phlegmone an der oberen Extremität

    Nebendiagnose(n):

    S61.0 Offene Wunde eines oder mehrerer Finger ohne Schädigung des Nagels 

    B95.6!

    Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

    nach unserer Meinung steht die Behandlung der Sehnenverletzung absolut im Vordergrund. Kann man dabei trotz der DKR die Synovitis als HD begründen?

    fragt sich

    MF Bern

    Gutan Morgen Zusammen,

    ich stehe hier gerade ein bischen auf dem Schlauch.

    Pat. wurde nach längerer Beatmung erfolgreich entwöhnt, aber nach etwas über 36 Stunden bei noch liegenden Tracheostoma wieder für mehrere Tage für jeweils mehr als 6 Stunden pro Tag an die Beatmung angeschlossen. Diese Beatmungszeiten waren ´bei etwa zweimal pro Tag 3-4 Stunden. Der MDK möchte bei diesen letzten Phasen nur die einzelnen Stunden zählen, da dass Weaning bereits abgeschlossen sei. Nach unserer Auffassung handelt es sich aber um eine neue Weaning-Phase, da der Patient ja nicht über NIV beatmet wurde.

    Sehe ich das richtig, dass die 6-Stunden-Regel nur für die NIV gilt? Gibt es irgendeine Definition bei Tracheostoma-Beatmung, wann es ich wieder um Weaning handelt?

    MFG

    Bern