Hallo,
DKR 0209a sagt eindeutig: Die Kodes der Kategorie Z85.- nur bei endgültig abgeschlossener Malignom-Behandlung.
Hauptdiagnose in diesem Fall: C50.-
Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese darf nicht als Nebendiagnose angegeben werden (nur bei abgeschlossener Tumor-Therapie ohne Rezidiv und entsprechend Nebendiagnosen-Definition).
Z08.- Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung trifft als Nebendiagnose ebenfalls nicht zu, da die Hauptbehandlung des Tumors von vorn herein nicht abgeschlossen war.
Z08.- wird als Nebendiagnose verschlüsselt, wenn ich nicht wegen eines primären Tumor stationär aufnehme, sondern zur Nachuntersuchung und ein Rezidiv feststelle. Das Tumor-Rezidiv ist HD. Das heißt, die Behandlung des Tumors war vorher schon einaml abgeschlossen.
Z08.- wird als Hauptdiagnose verschlüsselt, wenn ich zur Nachuntersuchung stationär aufnehme und kein Rezidiv feststelle. Z85.- ist in diesem Fall Nebendiagnose.
zu Herrn Graf:
8-540.0 würde ich auch verschlüsseln.
Die Frage der stationären Behandlung / Aufnahme ist ein anderer Punkt.
Tankred Kopp