Beiträge von Santorin

    Sehr geehrtes Forum,

    folgender Fall: Fem.-pop. Bypass -> Bypass verschlossen -> bei der Re-OP wurde eine Bypassthrombektomie durchgeführt mit lokaler TEA der Anastomose, jedoch ohne Patch-Plastik.
    Frage: Darf der OPS-Code 5-394.2 (Revision eines vaskulären Implantats) zusätzlich zum OPS 5-380.73 (Thrombektomie von Blutgefässen) kodiert werden?
    Bzw. welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Code 5-394.2 zusätzlich abrechenbar ist ?

    Im voraus vielen Dank

    Gruss Santorin

    Liebes Forum,

    unsere Neurochirurgen verwenden gerne das Limiflex-System zur dorsalen Stabilisierung der Wirbelsäule. Leider gibt es keinen OPS-Code, der diesen Eingriff (Schrauben-Stab-System) angemessen abbildet. Wir kodieren bisher 5-835.x (sonstige Osteosynthese und Knochenersatz an der Wirbelsäule).

    Hat jemand einen Vorschlag zur besseren Kodierung?
    Danke schonmal

    Gruss Santorin

    Liebe Forenmitglieder,

    bei einer Patientin wurde ein grosses Aneurysma der Vena poplitea reseziert. Die OPS 5-383.9c bildet diesen Eingriff annähernd ab. Im ICD-Katalog ist ein Aneurysma der Vena poplitea (sehr selten vorkommend) nicht aufgelistet. Bei der DRG-Ermittlung ergibt sich dann ein Eingriff an Varizen, was natürlich nicht dem OP-Aufwand entspricht.

    Hat jemand einen Vorschlag, wie hier vorzugehen ist?

    Vielen Dank
    Santorin

    Liebes Forum,

    wie ich den Beiträgen entnehmen kann, sind die Aufgabenbereiche einer/s MDA von Haus zu Haus unterschiedlich (z.B. MDK-Prüfungen, Teinahme an Visiten etc.).

    Frage: Gibt es in Ihrer Klinik eine offizielle Stellenbeschreibung für eine/n MDA, ggf. sogar eine ganz offizielle Stellenbeschreibung der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling?
    Mich würde auch der Unterschied in der Stellenbeschreibung für einen Case-Manager interessieren.

    Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.

    Einen schönen Tag wünscht
    Santorin

    Liebes Forum,

    bei der vom MDK übersandten Liste mit den zu prüfenden Fällen formulieren die Krankenkassen ihren Prüfgrund oft nur ungenau (z.B. Sind die Diagnosen/ Prozeduren korrekt? Stimmt die DRG?) Dies führt oft zu einem langatmigen Durchstöbern der Fälle, ob sich vielleicht noch ein Haar in der Suppe findet.

    Meines Wissens gibt es ein Gerichtsurteil, wonach nur die konkret angefragten Punkte geprüft werden dürfen. Dies setzt allerdings voraus, dass die einzelnen Punkte der Prüfung vorher konkret benannt werden.

    Meine Fragen:
    1. Kann mir jemand sagen, um welches Gerichtsurteil es sich handelt?
    2. Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wenn ja, wie sind Sie vorgegangen?

    Vielen Dank für Ihre Antworten

    Gruss Santorin