Beiträge von Kilian

    Glück Auf liebe Groupies

    Zitat:
    wir möchten Sie darüber informieren, dass die Schiedsstelle WL den Landesbasisfallwert für NRW in der heutigen Sitzung auf 2.679,80 Euro festgesetzt hat (nach Kappung). Der Wert vor Kappung beträgt 2.734,30 Euro.
    Zitat Ende:

    Somit habe ich im zurückliegenden Thread vom 09.10.2004 mit meiner damaligen Schätzung von 2695 bis 2770 Euro (Die jetzt berücksichtigten Kappungsgrenzen waren ja noch kein Thema) den Nagel mittig auf den Kopf getroffen. (Kann man irgendwo auf der Welt schon auf die Ergebnisse wetten? -- Oder gibt es zukünftig \"Orakel-Anfragen\" zur Senkung der Verwaltungskosten? :totlach: )
    Unabhängig von den regionalen Auswirkungen bin ich nun gespannt wie lange sich das Konstrukt der Landesbaserate noch halten kann. Die Diskrepanz zur bundesdurchschnittlichen Baserate für den Basis-DRG Anteil nach INEK beträgt für NRW nun mehr als 8%.

    Provikation ein:
    Sind die Kostenträger nun nicht verpflichtet ihre Leistung beim \"günstigsten Anbieter\" einzukaufen? Oder ist eine bundesweite Preisfindung (sprich bundesweite Baserate) nicht zwingend kurzfistig einzufordern? Dies gilt besonders unter den bekannten Problemen des RSA innerhalb der Kostenträgerstrukturen. ... Gedanken gibt es da noch viele...
    Provokation aus:

    Also liebe NRW - Betroffenen: \".. i declare the basar as open..\" um einem bekannten Silvester-Ritual zu folgen

    Gelsenkirchen, trocken, beim schrieben dunkelnd
    M. Kilian

    Glück Auf Liebe Groupies

    Das Problem mit der KIS Integration betrifft auch ITB / Kodip.
    Nutzt man nur ein Kodiertool (Diacos bzw. Kodip geteste) funktioniert es einwandfrei. Innerhalb des KIS aber eben bei uns auch nicht.

    Ist euch eigendlich die ICD Redundanz aufgefallen? Während das doppelseitige Vorliegen eines \"Grauen Star\" nur durch das angehangene \"B\" kodiert werden kann kommt es hier mit der beidseitigen Leistenhernie zu einem Systembruch in der Kodiersystematik. Die K40.20 darf ja kein B tragen. Machen die KIS Hersteller das Vorliegen des B in der ICD zur abhängigen Größe zur Übergabe eines \"B\" im OPS?

    Ich werde mal bei Herrn Schoppen von DIMDI nachfragen ob dies nicht korrigiert gehört.

    Gelsenkirchen, grau trocken

    M. Kilian

    Sehr geehrter Herr Neumann

    mathematisch kann ich Ihren Rechenweg fast nachvollziehen. Das der von mir angesprochene Zielwert provokant / satirisch gemeint war, wird ja im Verlauf klar. Vielmehr war es meine Absicht nochmals auf die Wichtigkeit diese ersten Landesbasiswert hinzuweisen.
    Dies gilt besonders nach der heutigen Verabschiedung des 2. FPÄndG. Sie haben nochmals die Risiken der Kostenträger klar und deutlich dargestellt. Und das die Krankenhäuser diese Risiken anders sehen und auch in der Verhandlung darstellen werden ist sicherlich auch verständlich. Sie und ich kennen Krankhäuser deren individuelles Konvergenzrisiko größer als die beschreibenen 421,24 € ist. Sie sind in der Lage für die Kostenträger eine homogene Aussage zu treffen. Ich kann es für die Krankenhausseite nicht.
    Die knapp 3000 € sind in der Vorweihnachtszeit halt näher an persönlichen Wunschträumen als 2500 €.
    \"Als andere Alternative beleibt ansonsten nur die Gründung eines Stadtstaates. Berlin 2, oder so.\" (Auch hier bitte die Satireklammer beachten)

    mit freundlichen Grüssen
    M. Kilian

    PS.: Bisher unterfinanzierte Häuser (DRG-Gewinner) haben wohl die meisten Schwierigkeiten mit dem Abzug einer Wirtschaftlichkeitsreserve.

    Glück Auf Groupies


    Das 2. FPÄndG ist heute gemäß der Empfehlungen des Vermittlungsausschuß auch im Bundesrat beschlossen worden. Es erlangt somit mit Ende der heutigen Bundesratssitzung Rechtsgültigkeit. Die Drucksache 943/04 ist leider noch nicht veröffentlicht. Kommt wohl heute abend.

    Dann mal viel Spass bei der individuellen Bewertung der Auswirkungen.

    Gelsenkirchen, dunkel und kalt aber noch trocken

    M. Kilian

    Glück Auf Ihr Westfalen, Rheinländer, Ruhris etc.

    Auch ich wäre an Details interessiert! Nächste Verhandlungsrunde in NRW wohl in der 2. Dezemberwoche.

    Ansonsten kann man sich ja in der Mitte treffen, Verhandlungsbasar eben.
    Ich nehme an bei den 2500 € ist auf Kassenseite der Heimig-Faktor vollständig weitergegeben worden, oder? ;)
    Spass beiseite: Das es deutliche Diskrepanzen zwischen beiden Seiten geben wird war zu erwarten, deshalb meine Einschätzung das die Einigung (und es sollte ja eine gerechte sein) nur schwer zu erzielen ist. Ich halte die Wahrscheinlichkeit für eine verordnete \"vorläufige BR\" für ziemlich hoch. Und dann stellt sich die Frage woran orientiert sich das Bundesministerium?

    Gelsenkirchen, dunkel draussen kalt, innen laufen schon die Scenarienrechner warm

    M. Kilian

    PS.: Entscheidung im Bundestag war ohne Gegenstimme.

    Glück Auf liebe Groupies

    Es wird wohl ernst. Das 2. FPÄndG hat heute den Bundestag passiert. Es steht bereits für morgen auf der Tagesordnung des Bundesrates.
    Drucksache 943/04

    Trotz dieser Eile scheint die Zeit für eine abschließende Verhandlung der Landesbaserates zu kurz zu werden. Ich hätte da einen Vorschlag:
    Als vorläufige Baserate (Vergabe durch das Bundesministerium) für NRW schlage ich die InEK Baserate für 2005 in Höhe von 2943,89 € vor ;-)))))))

    Gelsenkirchen dunkel, kalt
    M. Kilian

    Glück Auf liebe Groupies

    nachdem nun der Originaltext des Vermittlungsausschuss da ist ein paar weitere Infos:

    Konvergenzwinkel: 2005 15% , 2006 -2008 je 20% und 2009 25% (wenn ich richtige gerechnet habe)
    Kappungsgrenze nur für Verlierer (spricht KH mit Absenkung zur Landesbaserate)
    Postleitzahlen 5 Stellig!
    50 Euro Abschalg pro Fall für Krankenhäuser die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen. (Vorbehaltlich enstprechender Landesregelungen)

    Eventuell kann ja morgen das \"Grosse Rechnen\" beginnen.

    Gelsenkirchen, sonnig

    M. Kilian

    Glück Auf liebe Groupies, Hallo Kassandra

    was verstehen Sie unter vollständiger Ausgliederung? Die ZE\'s und ihre Budgetanteile verbleiben im Gesamtbudget des KH und des Bundeslandes. Lediglich das Konvergenzphasenbudget wird um diesen Anteil verringert. Schafft das InEK die ZE wieder ab, bzw. erfolgt eine Wiedereingliederung werden natürlich auch durch das InEK die entsprechenden Kostenanteile zurückgeführt werden müssen. (Tendenz zur Wiedereingliederung zur Zeit eher gegen Null, dies ist ein Element zur Abbildung der unterschiedlichen Versorgungstufen ohne unterschiedliche Baserates zu entwickeln.)
    Die aktuelle Absenkung der Fallgewichte beruht im übrigen nicht nur auf den Ausgliederungen der ZE\'s oder Nicht bewerteten DRG\'s. Ansonsten hätte es keine Absenkungen in Bereichen ohne offensichtlichen Bezug zu ZE und NB-DRG geben dürfen. (Schauen sie mal z.B. in die Geburtshilfe) Die Absenkung diente der Gesamtjustierung des Systems. Rein kalkulatorisch war 2004 um die angesprochenen 5% fehlbewertet gegenüber der fiktiven 1. Und 2003 war um ca. 2% unterbewertet gegenüber der 1.

    Gelsenkirchen, dunkel mondschein kalt

    M. Kilian

    Glück Auf Admin

    habe weitere:

    nb-DRG für nicht bewertete DRG
    iZE für individuell verhandelte ZE
    fZE für preisfixe Zusatzentgelte
    nbZE für Zusatzentgelt aus neuer Behandlungsform

    BDRG-Budget für Basis-Drg-Budget (konvergenz-relevantes DRG-Budget)
    GDRG-Budget für Gesamt-DRG-Budget (Summe aller DRG-Budgetanteile)
    LBR-Budget für Zielbudget aus der Landesbaserate
    KON-Budget für differente Budgetanteile aus LBR-Budget zu BDRG-Budget

    und analog alles mit -BR statt Budget für die Baserate

    Nur so als Idee für \"SELF_LINKS\" ;)))

    Gelsenkirchen, Dauerregen, dunkel

    Michael Kilian

    Glück Auf Herr Lückert

    Wenn ich Ihren Ansatz richtig verstehe wäre der Aufbau des folgenden Gesundheitssystems möglich:

    Alle Therapeuten erhalten grundsätzlich für ihre personengebundenen Mühen ein festes und gleiches Salär. Ebenso werden alle zusätzlichen Aufwendungen durch Diagnostik und Therapie ebenso fixpauschaliert abgegolten.
    Ob ein solches monolithisches System funktioniert wage ich zu bezweifeln.

    Aber nun wieder konkret. Wir stehen auch in der Medizin vor dem Problem einen Preis zu finden. Dieser sollte angemessen und gerecht sein, und letztlich muss er auch bezahlbar sein.
    Dahin können viele Wege führen. Ob konkret ein Scoring oder eine Strukturkomponente der bessere Weg sind das ist auch unter dem Gesichtspunkt des Nachweisaufwand zu betrachten. Soweit sind wir gleicher Meinung.

    Aber grundsätzlich bleibt das Problem: Entweder ich detailiere die Preisfindung oder ich simplifiziere. Immer muss ich etwas verteilen und immer kommt beim Verteilen auch ein Maßstab zur Anwendung. Die Frage welchen Wert Krankheitsbehandlung hat muß die Gesellschaft entscheiden.

    Wieder problemnah: Sie haben vollkommen recht das diese Scoring-OPSCodes wahrscheinlich nicht das gelbe vom Ei sind und einen gewaltigen Rattenschwanz nach sich ziehen. Aber nur die Beatmungstunden sind es auch nicht und leider habe ich keinen besseren Vorschlag. Sie? Wie stehen Sie zu den G-AEP Kriterien. Diese müssten doch genauso konträr betrachtet werden.
    Theoretisch zu all dem Gesagten wäre aber auch folgendes Denkbar:
    Einmal im Jahr kommte es zu einer Budgetverhandlung für beispielsweise ein Krankenhaus. Statt hier nun als Verhandlungsgrundlage eine durch Einzelfälle generierte DRG AEB zu bewerten, werden durch beide Seiten repräsentative Leistungs- und Kostenstichproben aus der nativen Dokumentation herangezogen um ein neubewertetes Budget zu ermittel und gleichzeitig das Alt-Budget zu überprüfen. Das Budget wird dann in 12 gleichen Anteilen für das nächste Jahr wieder an das Krankenhaus ausgeschüttet. In ähnlicher Form sind ja hier schon Vorschläge gemacht worden. Dies senkt den Verwaltungsaufwand nachhaltig. Letzlich können wir dann aber auch fordern das es nur noch eine Krankenkasse gibt und diese gleichzeitig auch Erbringer der Leistungen wird. In Spanien gibt es ein solches System. (bei uns das Knappschaftsmodell)
    Es bleibt also ein politisches Problem.

    Gelsenkirchen, schon dunkel (zum Glück man sieht den Regen nicht)

    M. Kilian

    Glück Auf Herr Lückert

    Auch wenn ich Ihren Frust zur aktuellen Situation verstehe, ist für mich die scheinbare Dokumentationsausweitung ein hinzunehmendes Übel.
    Wären wir in der Lage eine vollständig und korrekt geführte Behandlungsakte (auch in Papierform) direkt in den Grouper zu stecken und daraus einen leistungsgerechten Entgeltvorschlag zu erhalten gäbe es das von Ihnen beschriebene Problem nicht. Es gäbe auch keine Sozialgericht-fähigen Diskrepanzen. Denn alle zur Zeit notwendigen Dokumentationen sind irgendwo bereits heute schon niedergeschrieben. Aber leider in vielfachen Systemen und auf vielfälltigen Medien.
    Leider sind wir von obigen Idealzustand noch meilenweit entfernt und müssen uns mit Hilfskonstrukten wie Kodierungen, Scores etc. behelfen um einen Bewertungsmaßstab zu erhalten. Das Ideal macht auch uns als Medizincontroller oder die entsprechenden Gegenspieler auf Kassenseite überflüssig.
    Der von Ihnen vorgeschlagene Weg zur Vereinfachung des Systems steht dem Anspruch einer leistungsgerechteh Differenzierung in meinen Augen diametral entgegen. Meine Intention zur Verbesserung der IST Situation zielt vielmehr dahin aus den vorhandenen und in ihrer Grundsinnigkeit nicht angezweifelten Primärdokumentation ohne intellektuelle Zusatzleistungen zum Beispiel auch eine Rechnung generieren zu können, oder ein Tumorregister oder ....

    Zu Empfehlen ist hier im Vorwort der ICD 9 ein Zitat von William Farr (1807 - 1883 Urvater moderner Kodierungen):
    ...natürlich können verschiedene Arten der Einteilung angebracht sein, und jeder, ob Arzt, Pathologe oder Jurist hat das Recht, die Todesursachen so einzuteilen, wie es ihm zur Erleichterung seiner Aufgaben und zur Erlangung allgemeiner Ergebnisse angemessen erscheint....

    Diese Aussage hat auch nach fast 150 Jahren nichts an Aktualität verloren.

    Gelsenkirchen, (das Wetter wage ich nicht zu beschreiben)

    M. Kilian