Beiträge von Bleiholder

    Guten Tag ,
    folgende Fallkonstellation : Bei einer Patientin wurde vor 5 Jahren eine Knie TEP OHNE Patellaersatz implantiert. Jetzt besteht eine ausgeprägte Retropatellararthrose - die Patella hat sich in die femorale Komponente regelrecht \"eingeschliffen\".
    Die Patella wurde jetzt mit einem Patellarückflächenersatz versorgt.
    Hauptdiagnose ?? Sekundäre Gonarthrose ODER mechanische Komplikation einer Gelenkendoprothese.
    MDK steht auf dem Standpunkt Hauptdiagnose ist die sekundäre Gonathrose und nicht die mechanische Komplikation.

    Was meint das Forum ?
    Mit freundlichen Grüssen
    Bleiholder

    Hallo und Guten Tag,

    bei einem Quickwert von 10 besteht IMMER die potentielle Gefahr einer spontanen Einblutung in Niere - Gelenke etc.
    Auch wenn zum Aufnahmezeitpunkt keine akute Blutung vorliegt würde ich den Patienten zur Beobachtung UND Therapie der Gerinnungstörung stationär aufnehmen. Sollte der Patient bei Nichtaufnahme Stunden später bluten hat der Krankenhausarzt ein medizinisches und juristisches Problem...
    Also : Z03.6 Beobachtung bei toxischer Wirkung etc.
    In gleicher Weise wird man beim MDK argumentieren bzgl. stationärer Aufnahme.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bleiholder

    Hallo und guten Tag,

    Bei einem Patienten mit Kniegelenkempyem musste wiederholt eine Kniegelenkspülung in Kurznarkose durchgeführt werden. Lt. Kodierrichtlinien darf aber die therapeutische Spülung 8-178h pro stationärem Aufenthalt nur 1 x verschlüsselt werden !Wie ist zu verfahren ,um den Aufwand ( OP - Narkose - Abstrich etc. )dokumentieren zu können ? Darf bzw. muss jedes mal die intravenöse Anästhesie verschlüsselt werden ?

    Gruß
    Bleiholder

    Hallo Fr. Schimmer,

    Zitat : Wird ein Patient wegen Komplikationen in das Krankenhaus aufbenommen,für den zuvor eine DRG berechnet wurde,darf für die Tage innerhalb der Grenzverweildauer dieser DRG die Fallpauschale nicht erneut berechnet werden.


    D.h. für mich : Der Patient wurde ja wohl nicht wegen KOMPLIKATIONEN verlegt sondern elektiv zur OP.
    Eine KOMPLIKATION ist nach meinem Veständnis eine durch vorhergehende Behandlung und durch diese verursachte Verschlechterung seines Gesundheitszustandes.
    Eine KOMPLIKATION ist klassischerweise eine Nachblutung oder Perforation z.B. bei einer Koloskopie etc.
    Ich denke: kein Wiederkehrer - keine Wiederaufnahme in diesem Fall-

    Gruß
    Bleiholder

    Hallo Herr Sander,

    auch in unserem KIS gibt es den Begriff der Behandlungsdiagnose. Wir benutzen diese Diagnose um Komplikationen während des stationären Verlaufs zu dokumenteiren.D.h. Z.B die tiefe Venenthrombose nach Knie TEP. Diese wird dann bei Entlassung als Entlassnebendiagnose mitverschlüsselt. Auch bei Konsiliaruntersuchungen in anderen Abteilungen dokumentiert der Konsiliararzt die "Behandlungsdiagnose" seiner Fachrichtung im System.
    Gruß
    Bleiholder

    Da bei uns in der orthopädischen Klinik bei jeder Myelographie Liquor entnommen und zur Laboruntersuchung eingeschickt wird denke ich ist es berechtigt zumindest die LUMBALPUNKTION zu codieren.Die "Diagnose" Z01.6 dient als Zusatzangabe bei "Personen ohne ...angegebene Diagnose." - also Myelographie zur Diagnosefindung ?!

    Grüsse
    Bleiholder