Beiträge von webster

    Liebe Forumsmitglieder,

    im Rahmen eines Geriatrieimmobilienprojekts interessiere ich mich für die Abrechnung von geriatrischen Krankenhausleistungen. Soweit ich mich, als Nicht-Abrechnungsexperte, informiert habe, gibt es in Deutschland Regionen, wo sich die Erteilung von Versorgungsaufträgen entweder auf §108 SGB V für die Komplexbehandlung oder § 111 für die geriatrische Rehabilitation konzentrieren und die Leistungserbringer daher versuchen in die jeweils erhaltenen Genehmigung so viel wie möglich an Leistungen der fehlenden Genehmigung hineinzupacken. Kann man dies so grob ausdrücken? Gibt es aus medizinischer Sicht Probleme, die in diesem Zusammenhang regelmäßig auftauchen und die die Qualität der Versorgung betreffen?
    Kennen Sie Literatur die sich mit diesem Thema sowohl juristisch, als auch medizinisch auseinandersetzt? Auch würde mich Literatur interessieren, die sich die Frage stellt, inwiefern Einsparpotentiale bestehen, wenn eine Einrichtung beide Genehmigungen erteilt bekommen hat. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.